Salzburger Landeskulturbeirat: Unterschied zwischen den Versionen

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== Aufgaben des Landeskulturbeirates ==
 
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Der Landeskulturbeirat ist im § 5 des Salzburger Kulturförderungsgesetzes von [[1998]] geregelt. Er dient „zur Beratung der Landesregierung in grundsätzlichen oder sonst bedeutsamen Fragen der Kulturpolitik, insbesondere der Kulturförderung, und zur Erstattung von Vorschlägen in diesen Belangen“.
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Der Landeskulturbeirat ist im § 5 des Salzburger Kulturförderungsgesetzes von [[1998]] geregelt. Er dient „zur Beratung der Landesregierung in grundsätzlichen oder sonst bedeutsamen Fragen der Kulturpolitik, insbesondere der [[Kulturförderung]], und zur Erstattung von Vorschlägen in diesen Belangen“.
 
   
 
   
 
1. Dem Landes-Kulturbeirat kommen im Rahmen seiner Beratungstätigkeit insbesondere folgende Aufgaben zu:
 
1. Dem Landes-Kulturbeirat kommen im Rahmen seiner Beratungstätigkeit insbesondere folgende Aufgaben zu:

Version vom 18. November 2015, 12:06 Uhr

Der Salzburger Landeskulturbeirat ist ein Gremium zur Beratung der Salzburger Landesregierung.

Er versteht sich als Gremium zur Anregung des Diskurses zwischen Machern und Nutzern kultureller Einrichtungen sowie als beratendes Organ der Landesregierung in kulturellen und kulturpolitischen Fragen.

Aufgaben des Landeskulturbeirates

Der Landeskulturbeirat ist im § 5 des Salzburger Kulturförderungsgesetzes von 1998 geregelt. Er dient „zur Beratung der Landesregierung in grundsätzlichen oder sonst bedeutsamen Fragen der Kulturpolitik, insbesondere der Kulturförderung, und zur Erstattung von Vorschlägen in diesen Belangen“.

1. Dem Landes-Kulturbeirat kommen im Rahmen seiner Beratungstätigkeit insbesondere folgende Aufgaben zu:

  • von sich aus Stellungnahmen zu grundsätzlichen Fragen der Kulturpolitik abzugeben;
  • der Landesregierung Vorschläge und Konzepte zur Lösung wichtiger Kulturprobleme und zur Verwirklichung größerer Kulturprojekte zu erstatten;
  • die Landesregierung mit konkreten kulturellen Zielsetzungen zu befassen;
  • Vorschläge zu erstatten, die geeignet erscheinen, die Kulturförderung des Landes oder den Kontakt der Landesverwaltung zu den Kulturschaffenden und zur kulturinteressierten Bevölkerung zu verbessern.

2. Der Landeskulturbeirat ist insbesondere in folgenden Fragen zu hören oder kann nach eigenem Ermessen Stellungnahmen abgeben:

  • zu Entwürfen für Landesgesetze oder Verordnungen der Landesregierung, die kulturelle Belange betreffen, im Rahmen des Begutachtungsverfahrens;
  • zu kulturellen Großvorhaben des Landes wie Kulturbauten oder Veranstaltungen;
  • zu Verträgen über die Zusammenarbeit mit anderen Ländern oder mit dem Bund sowie mit anderen Staaten oder Teilstaaten über kulturelle Belange;
  • zum Kulturbericht oder zu anderen Abschlussberichten über kulturelle Aktivitäten des Landes;
  • zu allen anderen kulturellen Angelegenheiten über Ersuchen der Salzburger Landesregierung.

Zusammensetzung

Der Landeskulturbeirat hat 24 ehrenamtliche Mitglieder. Von diesen werden

  • acht Mitglieder von der Landesregierung aus den Bereichen der Kunst, der Volkskultur, der Wissenschaft und der Bildung berufen;
  • 16 Mitglieder in einem Verfahren gewählt, bei dem vier Mitglieder des Beirates gemeinsam mit drei Vertretern des Amtes der Landesregierung ein Wahlkollegium bilden.

Aus allen Mitgliedern formieren acht einen Ausschuss, der öfter tagt als das Plenum. Zudem gibt es Fachunterausschüsse.

Funktionsperiode 2012 bis 2015

Landeskulturbeirat, Konstituierung 2012

Vorsitzender ist Robert Pienz.

Stellvertretende Vorsitzende ist Julia Lepka-Fleischer.

Die 24 Mitglieder sind folgende:

Funktionsperiode 2007 bis 2011

Positionspapier "Bewusstsein schaffen für das „Lebensmittel Kultur“"

In einem Positionspapier wurden die wesentlichen Positionen von der Vorsitzenden festgehalten:

1. Handlungsprinzip

1.1.

Ich verstehe den Vorstand („Beiratsausschuss“ aus acht Personen) des Salzburger Landes-Kulturbeirates als Team, das die vielfältigen kulturellen Tätigkeiten (geistige, schöpferische, produzierende und reproduzierende Leistungen) sichtbar machen möchte. Kulturelle Leistungen sind für die künftige Entwicklung unserer Gesellschaft ein starker innovativer Faktor. Die Vielfalt in den künstlerisch-kulturellen Ausdrucksformen und die Vielfalt in den regionalen und/ oder ethnischen Einflüssen schafft wechselseitige Anregung. Sie ist Basis einer Kommunikation, die kreativen Widerspruch impliziert und eine Herausforderung für alle Beteiligten darstellt.

Offenheit für diese Vielfalt, Kritikfähigkeit, soziale und kommunikative Kompetenz, Aufgeschlossenheit für kulturelle Entwicklungen im In- und Ausland, Unabhängigkeit und Freiheit der Kunst sind die Basis der künftigen Zusammenarbeit.

1.2.

Der Beiratsausschuss versteht sich als Team, das gemeinsam mit den Fachbeiräten die Anliegen der Kulturschaffenden aufgreift und ihnen eine Plattform bietet. Eine enge Vernetzung mit den teilweise neu zu bestimmenden Fachbeiräten ist ein wichtiges Element der Arbeit, die weiterer Intensivierung bedarf. In der Auswahl der Mitglieder, der thematischen Ausrichtung und der Form der Stellungnahme sind die Fachbeiräte ebenso wie der Beiratsausschuss unabhängig.

Eine regional möglichst ausgewogene Streuung ist anzustreben, auch der Vielfalt der kulturellen und künstlerischen Positionen wird Rechnung zu tragen sein. Für einzelne konkrete Aufgabenstellungen (beispielsweise Reform des Kultur-Förderungsgesetzes, Themenjahre etc.) können auch Fachbeiräte mit kürzerer Dauer (task-force) als der gesamten Funktionsperiode des Landes-Kulturbeirates tätig sein.

1.3.

Im Selbstverständnis verstehen sich die Vorsitzende, der Vorstand und die Fachbeiräte als Bindeglied zwischen Kulturschaffenden und der Öffentlichkeit, den Medien, der Kulturverwaltung, einzelnen Gebietskörperschaften und Institutionen und insbesondere der Politik.

2. Themen und Projekte für die Zukunft bis 2011

2.1. Ausgangspunkt

Selbstverständnis und Wissen um die eigene Bedeutung und den Handlungsspielraum

Der Vorteil der Arbeit des Landeskulturbeirats liegt in der regional differenzierten und spartenübergreifenden Zusammensetzung. Interdisziplinäres Arbeiten ist von Anfang an gelebte Wirklichkeit. Der Landeskulturbeirat ist ein Forum der Diskussion über alle Genres hinweg, ein Ort kreativer Unruhe und ein kulturelles Netzwerk, das die verschiedenen Ebenen und Erscheinungsformen des Kulturschaffens verbindet. Der Nachteil ist die Unverbindlichkeit eines Nicht-Veranstalters und „Beraters“.

2.2. Kultur/ Kunst und Politik

EIN Adressat des Landeskulturbeirats ist die Landespolitik. Er steht ihr zur Verfügung, wenn sein Rat und seine Expertise in grundsätzlichen Fragen der Kulturpolitik gesucht werden. Aber der Landeskulturbeirat wird vermehrt von sich aus die Möglichkeit nutzen, Stellungnahmen und Vorschläge für Kulturförderungs- und Strukturmaßnahmen zu erarbeiten. Und er wird sich auch in kulturpolitische Diskussionen einbringen, die nicht auf Landesebene stattfinden. Eine Voraussetzung ist die Budgetwahrheit zu Zeiten, wo Evaluierung noch Sinn macht.

2.3. Kultur und Institutionen

Die Kommunikation mit einschlägigen Salzburger Kulturträgern, Institutionen und Beiräten anderer Gebietskörperschaften wird aufgenommen bzw. intensiviert, aber auch der Gedanken- und Erfahrungsaustausch mit den Landeskulturbeiräten anderer Bundesländer wird gepflegt. Ein wichtiger Partner ist die Kulturabteilung des Amtes der Landesregierung. Der Landeskulturbeirat sieht es als Aufgabe an, den Diskurs über Kunst und über ein offenes Kulturleben anzuregen. Insbesondere gemeinsam mit den Universitäten im Land Salzburg sollen Foren für das Gespräch über Kunst gepflegt werden. Der Respekt vor der künstlerischen Leistung anderer leitet die Form der Gespräche.

2.4. Kunst und KünstlerInnen

Eines der Hauptanliegen ist es, die Lebens- und Arbeitsbedingungen der KünstlerInnen aller Sparten zu verbessern, und ihnen (Start-)Hilfen bei der Präsentation ihres Schaffens und im Management zu vermitteln. Die Interdisziplinarität des Landes-Kulturbeirats ist ein Vorteil. Eine der Aufgaben wird sein, klare Kriterien für Förderung, Ankäufe, Prämien oder Austauschprogramme zu formulieren, Qualitätsmaßstäbe zu setzen und Transparenz von Juryentscheidungen einzufordern.

2.5. Kultur/ Kunst und Öffentlichkeit

Ein wichtiger Ansprechpartner des Landes-Kulturbeirates sind die Medien. Mit ihrer Hilfe und der Hilfe der Kultur- und Bildungsträger müssen ein lebendiger Dialog geführt, Missverständnisse abgebaut und Unverständnis überwunden werden. In der Diskussion über „Kunst im öffentlichen Raum“ werden unterschiedliche Positionen vertreten, die zum Ausgangspunkt für das Gespräch genommen werden. Weder Kunst noch Architektur können vorhandene Defizite der Gesellschaft kurieren.

2.6. Kunst und Finanzen

Kulturschaffende sehen sich der Tatsache gegenüber, dass ein Teil der Budgetmittel längst gebunden ist und für die freie Szene nicht zur Verfügung steht. Ein Ergebnis einer Umgewichtung (auf der Basis klarer Förderungskriterien) wird, ja muss eine Umschichtung sein zugunsten der Förderung des künstlerischen Nachwuchses und der freien Kulturförderung sein. Formale und kulturelle Bildung im Jugendalter schafft die Basis für Kreativität und ein offenes Kulturklima. Daher ist dem Rückgang der Unterrichtsstunden für Kunst- und Musikerziehung entgegenzutreten, wenn nachhaltige Wirkungen erzielt werden sollen.

Zusammensetzung des Landeskulturrates 2007 bis 2011

Quellen

Fußnoten

  1. Das Wahlkollegium bestand aus vier Mitgliedern des Landeskulturbeirates der vergangenen Periode sowie drei Vertretern des Landes Salzburg aus den Bereichen Kunst, Volkskultur sowie Wissenschaft und Bildung (Peter Arp, Peter Keller, Leo Fellinger, Martin Wiedemair, Franz Wasner, Lucia Luidold und Claudia Prommegger).

Weblinks