Landesschulrat für Salzburg: Unterschied zwischen den Versionen

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Der '''Salzburger Landesschulrat''' ist laut ''Bundes-Schulaufsichtsgesetz von [[1962]]'' für die Schulaufsicht und Schulverwaltung als dem zuständigen Bundesminister unterstellte Organisation für das Gebiet des [[Salzburg (Bundesland)|Bundeslandes Salzburg]] zuständig.
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Der '''Landesschulrat für Salzburg''' ist laut dem ''Bundes-Schulaufsichtsgesetz von [[1962]]'' für die Schulaufsicht und Schulverwaltung als dem zuständigen [[Bundesminister]] unterstellte Organisation für das Gebiet des [[Salzburg (Bundesland)|Bundeslandes Salzburg]] zuständig.
  
Dem Landesschulrat unterstellt sind die [[Bezirksschulrat|Bezirksschulräte]], die in Fragen der allgemeinbildenden Pflichtschulen in erster Instanz tätig sind. Für Berufsschulen sowie für die mittleren und höheren Schulen ist der Landesschulrat direkt verantwortlich.
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Dem Landesschulrat unterstellt sind die bis Ende Juli 2014 existierenden [[Bezirksschulrat|Bezirksschulräte]], die in Fragen der allgemeinbildenden Pflichtschulen in erster Instanz tätig sind, während für Berufsschulen sowie für die mittleren und höheren Schulen der Landesschulrat direkt verantwortlich ist.
  
Der Landesschulrat besteht lt. Bundes-Schulaufsichtsgesetz aus dem Präsidenten des Landesschulrates, dem Kollegium des Landesschulrates und dem Amt des Landesschulrates. Präsident des Landesschulrates ist hierbei immer der [[Landeshauptmann]]. In Salzburg wird das Amt vom Amtsführenden Präsidenten (dz. [[Herbert Gimpl]]) geführt.  
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Der Landesschulrat besteht nach dem Bundes-Schulaufsichtsgesetz aus dem Präsidenten des Landesschulrates, dem Kollegium des Landesschulrates und dem Amt des Landesschulrates. Präsident des Landesschulrates ist hierbei immer der [[Landeshauptmann]]. In Salzburg wird das Amt von einem Amtsführenden Präsidenten (seit 2013: Mag. [[Johannes Plötzeneder]]) geführt.  
  
 
Das Kollegium des Landesschulrates ist für die Beschlussfassung verantwortlich. Es setzt sich entsprechend dem Stärkeverhältnis der Parteien im [[Salzburger Landtag]] aus Lehrer- und Elternvertretern zusammen.
 
Das Kollegium des Landesschulrates ist für die Beschlussfassung verantwortlich. Es setzt sich entsprechend dem Stärkeverhältnis der Parteien im [[Salzburger Landtag]] aus Lehrer- und Elternvertretern zusammen.
  
 
==Organisation==
 
==Organisation==
*'''Präsidentin:''' [[Gabriele Burgstaller]]
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*'''Präsident:''' Der [[Landeshauptmann]]
*'''Amtsführender Präsident:''' [[Herbert Gimpl]]
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*'''Amtsführender Präsident:''' Prof. Mag. [[Johannes Plötzeneder]]
*'''Vizepräsident:''' Wolfgang Neubacher
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*'''Vizepräsident:''' Prof. Mag. [[Herbert Gimpl]]
*'''Leiterin Präsidialabteilung:''' Sabine Reitböck
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*'''Leiterin der Präsidialabteilung:''' Mag. [[Sabine Reitböck]]
*'''Landesschulratsdirektor:''' Andreas Mazzucco
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*'''Landesschulratsdirektor:''' Mag. [[Andreas Mazzucco]]
  
 
==Servicestellen==
 
==Servicestellen==
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==Präsidenten==
 
==Präsidenten==
Ehemalige Amtsführende Präsidenten des Salzburger Landesschulrates sind unter anderen:
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Amtsführende Präsidenten des Salzburger Landesschulrates waren seit 1963:
* [[Matthias Laireiter]] (1963 - 1977)
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* [[1963]] – [[1977]]: [[Matthias Laireiter]]
* [[Hans Katschthaler]] (1977 - 1978)
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* 1977 – [[1978]]: [[Hans Katschthaler]]
*[[Gerhard Schäffer]] (1979–1994 und 1996-2004)
+
* [[1979]] – [[1994]]: [[Gerhard Schäffer]]  
*[[Josef Sampl]] (1994–1996)
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* 1994 – [[1996]]: [[Josef Sampl]]  
 
+
* 1996 – 2004: Gerhard Schäffer (nochmals)
==Quelle==
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* 1996 – 2013: [[Herbert Gimpl]]
 +
==Quellen==
 
* Salzburger Landesschulrat
 
* Salzburger Landesschulrat
* Rechtsinformationssystem
+
* [http://www.ris.bka.gv.at/ Rechtsinformationssystem]
  
 
==Weblinks==
 
==Weblinks==

Version vom 3. Januar 2014, 11:33 Uhr

Der Landesschulrat für Salzburg ist laut dem Bundes-Schulaufsichtsgesetz von 1962 für die Schulaufsicht und Schulverwaltung als dem zuständigen Bundesminister unterstellte Organisation für das Gebiet des Bundeslandes Salzburg zuständig.

Dem Landesschulrat unterstellt sind die bis Ende Juli 2014 existierenden Bezirksschulräte, die in Fragen der allgemeinbildenden Pflichtschulen in erster Instanz tätig sind, während für Berufsschulen sowie für die mittleren und höheren Schulen der Landesschulrat direkt verantwortlich ist.

Der Landesschulrat besteht nach dem Bundes-Schulaufsichtsgesetz aus dem Präsidenten des Landesschulrates, dem Kollegium des Landesschulrates und dem Amt des Landesschulrates. Präsident des Landesschulrates ist hierbei immer der Landeshauptmann. In Salzburg wird das Amt von einem Amtsführenden Präsidenten (seit 2013: Mag. Johannes Plötzeneder) geführt.

Das Kollegium des Landesschulrates ist für die Beschlussfassung verantwortlich. Es setzt sich entsprechend dem Stärkeverhältnis der Parteien im Salzburger Landtag aus Lehrer- und Elternvertretern zusammen.

Organisation

Servicestellen

Der Salzburger Landesschulrat unterhält vier Servicestellen:

  • Schulservice
  • Schulpsychologie
  • Kontaktstelle in Sucht- und Gesundheitsfragen
  • Europaservice

Geschichte

Am 18. Jänner 1949 ordnet der Salzburger Landesschulrat die Einübung der aus dem Jahr 1928 stammenden Salzburger Landeshymne Land unsrer Väter von Ernst Sompek im Gesangs- und Sprachunterricht an allen Volks-, Haupt- und Mittelschulen an.

Präsidenten

Amtsführende Präsidenten des Salzburger Landesschulrates waren seit 1963:

Quellen

Weblinks