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| − | '''Fertiger''' (auch Meister) waren freie Händler, die das [[Salz]] auf eigenes Risiko auf der [[Salzach]] transportierten. | + | '''Fertiger''' (auch Meister) waren freie Händler, die etwas fertigten oder herstellten (ein Hersteller von Gütern). |
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| − | ==Geschichte== | + | == Salzfertiger == |
| − | ===Allgemein===
| + | Salzfertiger waren freie Händler, die das [[Salz]] auf eigenes Risiko auf der [[Salzach]] transportierten. |
| − | Erstmals erwähnt wurden Fertiger um [[905]] in der [[Raffelstetter Zollordnung]]. Sie transportierten Salz auf eigenen Schiffen und waren auf eigene Kosten und eigenes Risiko tätig. Die Fertiger hielten sich bis ins [[16. Jahrhundert]].
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| − | Die Fertiger kauften in der [[Saline Hallein]] und teilweise auch im Salzstadel der [[Saline Schellenberg]] in [[Rif]] (Hallein) das Salz und führten die Ware entweder selbst oder durch von ihnen beauftragten Fachkräften an ihren Bestimmungsort. In der Schiffsherrnordnung von [[1267]] wurde bestimmt, dass sie bei der Fahrt "obenher" (Abschnitt von [[Hallein]] nach [[Laufen]]) Schiffe der Schiffsherrn verwenden mussten, während "untenhin" (Flussabschnitt von Laufen nach [[Passau]]) weiter eigene Schiffe verwendet werden durften. Als Gegenfracht transportierten sie Getreide nach Hallein und Rif, das die Versorgung der Bevölkerung sicherte.
| + | Erstmals erwähnt wurden Salzfertiger um [[905]] in der [[Raffelstetter Zollordnung]]. Sie transportierten Salz auf eigenen Schiffen und waren auf eigene Kosten und eigenes Risiko tätig. Die Salzfertiger hielten sich bis ins [[16. Jahrhundert]]. |
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| − | Als Fertiger waren Bürger der Städte Hallein, [[Salzburg]], Laufen, [[Burghausen]], [[Schärding]] und Passau tätig. Um einer allzugroßen Konkurrenz unter den Fertigern vorzubeugen, wurde am Beginn der [[Neuzeit]] die Zahl der <nowiki>Fertiger</nowiki>[[Erklärungen früherer Bezeichnungen und Ausdrücke#G|gerechtsame]] (Konzessionen) und das Transportvolumen genau festgesetzt. Das zugestandene Transportvolumen richtete sich dabei nach dem Gesamtvolumen des Salzhandels. | + | Die Salzfertiger kauften in der [[Saline Hallein]] und teilweise auch im Salzstadel der [[Saline Schellenberg]] in [[Rif]] (Hallein) das Salz und führten die Ware entweder selbst oder durch von ihnen beauftragten Fachkräften an ihren Bestimmungsort. In der Schiffsherrnordnung von [[1267]] wurde bestimmt, dass sie bei der Fahrt "obenher" (Abschnitt von [[Hallein]] nach [[Laufen an der Salzach]]) Schiffe der Schiffsherrn verwenden mussten, während "untenhin" (Flussabschnitt von Laufen nach [[Passau]]) weiter eigene Schiffe verwendet werden durften. Als Gegenfracht transportierten sie Getreide nach Hallein und Rif, das die Versorgung der Bevölkerung sicherte. |
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| | + | Als Salzfertiger waren Bürger der Städte Hallein, Salzburg, Laufen, [[Burghausen]], [[Schärding]] und Passau tätig. Um einer allzu großen Konkurrenz unter den Fertigern vorzubeugen, wurde am Beginn der [[Neuzeit]] die Zahl der <nowiki>Salzfertiger</nowiki>[[Erklärungen früherer Bezeichnungen und Ausdrücke#G|gerechtsame]] (Konzessionen) und das Transportvolumen genau festgesetzt. Das zugestandene Transportvolumen richtete sich dabei nach dem Gesamtvolumen des Salzhandels. |
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| | Insgesamt gab es [[1581]] 25 Gerechtsame, die sich wie folgt verteilten: | | Insgesamt gab es [[1581]] 25 Gerechtsame, die sich wie folgt verteilten: |
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| − | ===Das Ende der Fertiger=== | + | ===Das Ende der Salzfertiger === |
| − | In der Mitte des 16. Jahrhunderts kam es zu Bestrebungen, den [[Salzhandel]] zu monopolisieren. Dieses Streben ging weniger von den Salzburger [[Fürsterzbischof|Fürsterzbischöfen]] sondern von den [[Herzogtum Bayern|bayrischen Herzögen]] aus. Im [[Bad Reichenhall|Reichenhall]]er Salzhandel gelang ihnen das bereits in der Mitte des Jahrhunderts. Aus dem Halleiner Salzhandel konnten die Fertiger erst später verdrängt werden. Durch den Salzvertrag [[1594]] wurden die Fertiger aus Bayern sofort aus dem Handel ausgeschlossen, die Salzburger Fertiger durften nur mehr an den Herzog von Bayern Salz verkaufen. [[1611]] wurde der Vertrag dahingehend modifiziert, dass bei Ausscheiden eines Fertigers das Gerechtsame an den bayrischen Herzog fällt. Damit war auch der Halleiner Salzhandel zu Wasser in den Händen des Staates. | + | In der Mitte des 16. Jahrhunderts kam es zu Bestrebungen, den [[Salzhandel]] zu monopolisieren. Dieses Streben ging weniger von den Salzburger [[Fürsterzbischof|Fürsterzbischöfen]] sondern von den [[Herzogtum Bayern|bayrischen Herzögen]] aus. Im [[Bad Reichenhall|Reichenhall]]er Salzhandel gelang ihnen das bereits in der Mitte des Jahrhunderts. Aus dem Halleiner Salzhandel konnten die Salzfertiger erst später verdrängt werden. Durch den Salzvertrag [[1594]] wurden die Salzfertiger aus Bayern sofort aus dem Handel ausgeschlossen, die Salzburger Salzfertiger durften nur mehr an den Herzog von Bayern Salz verkaufen. [[1611]] wurde der Vertrag dahingehend modifiziert, dass bei Ausscheiden eines Salzfertigers das Gerechtsame an den bayrischen Herzog fällt. Damit war auch der Halleiner Salzhandel zu Wasser in den Händen des Staates. |
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| | ==Quelle== | | ==Quelle== |
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| | [[Kategorie:Handel]] | | [[Kategorie:Handel]] |
| | [[Kategorie:Handel (Geschichte)]] | | [[Kategorie:Handel (Geschichte)]] |
| − | [[Kategorie:Kulturgeschichte]] | + | [[Kategorie:Wirtschaft]] |
| | + | [[Kategorie:Wirtschaft (Geschichte)]] |
| | + | [[Kategorie:historischer Beruf]] |