Raffelstetter Zollordnung

Aus Salzburgwiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Die Raffelstetter Zollordnung, auch Raffelstettener Zollordnung genannt, wurde zwischen 903 und 905 erlassen. Sie regelte Markt und Zoll der an der Donau gelegenen Orte zwischen Passau und Mautern in der Wachau. Bei der Raffelstetter Zollordnung handelt es sich um die wichtigste wirtschaftshistorische Urkunde zur Geschichte an der mittleren Donau.

Anlass für die neue Zollordnung

Damals kamen in dem ehemaligen kleinen Dorf an der Einmündung der Traun in die Donau (dessen Lage heute nicht genauer bestimmt werden kann) unter dem Vorsitz eines Grenzgrafen die Großen der Region zusammen, um die Marktorte und Zollstätten zwischen Passau und Mautern neu fest zu legen.

Man vermutet, dass diese Neuregelung notwendig war, weil durch die Invasionen der Ungarn bestehende Rechte in Unordnung geraten waren. Vielleicht ging es aber auch nur um die Fortschreibung bereits vorher bestehender Verhältnisse. Klarerweise spielten in dieser Neuordnung vor allem die Rechte von Linz eine tragende Rolle. Die Formulierung "mercatus legittimus" für Linz weist darauf hin, dass es sich um einen privilegierten (Jahr)markt mit besonderem Schutz für die Kaufleute (die in Juden und "andere" unterteilt wurden) handelte.

Dieser Vertrag stellt damit auch den ältesten eindeutigen Nachweis für die Anwesenheit von Juden im Gebiet des heutigen Österreich dar.

Wichtige, in der Zollordnung erwähnte Handelsgüter

Neben Sklaven, Pferden und Wachs ist das wichtigste Handelsgut in der Raffelstetter Zollordnung das Salz. Es wird von Passau, wohin es über die Flüsse Salzach und Inn, aus der Produktion in Reichenhall kommend, Donau abwärts verfrachtet. Ob auf der Traun auch Salz (Salzproduktion Hallstatt 1311 erstmals erwähnt) transportiert wurde, geht aus der Zollordnung (Abschnitt Nr. 5) nicht eindeutig hervor:

"Salzkarren aber, die auf dem rechtmäßigen Handelsweg durch die Furt der Enns fahren, brauchen nur an der Url einen vollen Scheffel abzugeben, dürfen aber nicht gezwungen werden, irgendwie mehr abzugeben. Jedoch brauchen dort die Schiffe, die aus dem Traungau kommen, nichts abzuliefern, vielmehr dürfen sie ohne Zins durchziehen."

Salzschiffe (auf der Donau) werden in einem eigenen Abschnitt (Nr. 7, "hinsichtlich der Salzschiffe") der Zollordnung behandelt. Aus dieser Urkunde ist ersichtlich, dass es bereits zu dieser Zeit einen regen Schiffsverkehr auf Traun und Donau gegeben hat. Darüber hinaus weist das Handelsgut Wachs auf weit reichende Handelsbeziehungen mit dem Osten hin.

Salzburgbezug

Bei der Neuregelung der Zollordnung gehörten zu den dort anwesenden Großen der Region auch der Bischof von Passau und der Erzbischof von Salzburg, Theotmar I.. Beide hatten triftige wirtschaftliche Gründe um bei der Erstellung dieser Zollordnung persönlich anwesend zu sein, um ihre Interessen zu wahren.

Weblink

Quellen

  • Katzinger, Willibald: "Kleine Linzer Stadtgeschichte", Verlag Friedrich Pustet, Regensburg 2008
  • Martin, Franz: "Kleine Landesgeschichte von Salzburg", 4. Auflage, erweitert und bearbeitet von Reinhard Rudolf Heinisch, Verlag der Salzburger Druckerei, 1971
  • Brugger, Eveline; Keil, Martha; Lichtblau, Albert; Lind, Christopf; Staudinger, Barbara: "Geschichte der Juden in Österreich", Ueberreuter, Wien, 2006
  • Weinrich, Lorenz: "Quellen zur deutschen Verfassungs-, Wirtschafts- und Sozialgeschichte bis 1250, ausgewählt und übersetzt von Lorenz Weinrich" (Ausgewählte Quellen zur deutschen Geschichte des Mittelalters. Freiherr vom Stein-Gedächtnisausgabe Bd. 32), 1977, Nr. 5, S. 14-19.