Fertiger

Aus Salzburgwiki
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Fertiger (auch Meister) waren freie Händler, die etwas fertigten oder herstellten (ein Hersteller von Gütern).

Salzfertiger

Salzfertiger waren freie Händler, die das Salz auf eigenes Risiko auf der Salzach transportierten.

Erstmals erwähnt wurden Salzfertiger um 905 in der Raffelstetter Zollordnung. Sie transportierten Salz auf eigenen Schiffen und waren auf eigene Kosten und eigenes Risiko tätig. Die Salzfertiger hielten sich bis ins 16. Jahrhundert.

Die Salzfertiger kauften in der Saline Hallein und teilweise auch im Salzstadel der Saline Schellenberg in Rif (Hallein) das Salz und führten die Ware entweder selbst oder durch von ihnen beauftragten Fachkräften an ihren Bestimmungsort. In der Schiffsherrnordnung von 1267 wurde bestimmt, dass sie bei der Fahrt "obenher" (Abschnitt von Hallein nach Laufen an der Salzach) Schiffe der Schiffsherrn verwenden mussten, während "untenhin" (Flussabschnitt von Laufen nach Passau) weiter eigene Schiffe verwendet werden durften. Als Gegenfracht transportierten sie Getreide nach Hallein und Rif, das die Versorgung der Bevölkerung sicherte.

Als Salzfertiger waren Bürger der Städte Hallein, Salzburg, Laufen, Burghausen, Schärding und Passau tätig. Um einer allzu großen Konkurrenz unter den Fertigern vorzubeugen, wurde am Beginn der Neuzeit die Zahl der Salzfertigergerechtsame (Konzessionen) und das Transportvolumen genau festgesetzt. Das zugestandene Transportvolumen richtete sich dabei nach dem Gesamtvolumen des Salzhandels.

Insgesamt gab es 1581 25 Gerechtsame, die sich wie folgt verteilten:

  • Passau: zehn
  • Schärding: drei
  • Laufen: fünf
  • Hallein: sieben

Das Ende der Salzfertiger

In der Mitte des 16. Jahrhunderts kam es zu Bestrebungen, den Salzhandel zu monopolisieren. Dieses Streben ging weniger von den Salzburger Fürsterzbischöfen sondern von den bayrischen Herzögen aus. Im Reichenhaller Salzhandel gelang ihnen das bereits in der Mitte des Jahrhunderts. Aus dem Halleiner Salzhandel konnten die Salzfertiger erst später verdrängt werden. Durch den Salzvertrag 1594 wurden die Salzfertiger aus Bayern sofort aus dem Handel ausgeschlossen, die Salzburger Salzfertiger durften nur mehr an den Herzog von Bayern Salz verkaufen. 1611 wurde der Vertrag dahingehend modifiziert, dass bei Ausscheiden eines Salzfertigers das Gerechtsame an den bayrischen Herzog fällt. Damit war auch der Halleiner Salzhandel zu Wasser in den Händen des Staates.

Quelle

  • Heinz Dopsch, Hans Roth (Hrsg.): Laufen und Oberndorf - 1250 Jahre Geschichte, Wirtschaft und Kultur an beiden Ufern der Salzach, Laufen und Oberndorf, 1998, S. 63 bis 64