Salzburger Erbämter: Unterschied zwischen den Versionen
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| + | Der Inhaber eines Erbamtes war verpflichtet, in Salzburg ansässig zu sein, um dem Erzbischof zu dienen, dem neuen Erzbischof zu huldigen und hier seinen Dienst auszuüben. | ||
| + | Bis zum Ende des Mittelalters beschränkte sich der Dienst auf die Mitwirkung an die den Regierungsantritt eines neuen Erzbischofs umgebenden Zeremonien.<ref name= " HRS " /> | ||
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| + | Die Träger der vier Erbämter nahmen aber innerhalb des Salzburger Adels eine Sonderstellung ein, sie wurden besaßen mehr Rechte: Zz. B. das Recht, selbst Lehen zu verleihen, und weiterreichende Gerichtsrechte über ihre Hintersassen als der übrige Adel."<ref name= " HRS " /> | ||
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Version vom 15. März 2011, 22:40 Uhr
Hofämter
Am fürsterzbischöflichen Hof gab es, wie auch an anderen Fürstenhöfen seit karolingischer Zeit üblich, vier Hofämter von nur mehr protokollarischer Bedeutung; sie wurden als „Erbämter“ bezeichnet:
- Erblandmarschall (seit Fürsterzbischof Paris Lodron im Geschlecht der Grafen von Lodron erblich)
- Erbschenk (seit Fürsterzbischof Max Gandolf von Kuenburg im Geschlecht der Grafen von Kuenburg erblich)
- Erbkämmerer (im Geschlecht der Grafen von Törring und Dengling erblich)
- Erbtruchsess (im 18. Jahrhundert von den Fürsten von Lamberg bekleidet, danach vakant)
Sie sind zu unterscheiden von arbeitsintensiveren Hofämtern wie Hofkanzler, Hofrat, Kämmerer, Oberst-Kämmerer udgl.
Rechtsstellung
Die vier Hof- oder Erbämter am Hofe des Erzbischofs waren seit Ende des 13. Jahrhunderts an die benachbarten Fürsten verlehnt: das Ehrenamt eines Marschalls an den Herzog der Steiermark, das eines Truchsessen an den Herzog von Kärnten, das eines Schenken an den Herzog von Österreich und das eines Kämmerers an den Herzog von Bayern. Die Herzöge übertrugen die Ämter als erbliche Lehen an Salzburger Dienstleute.[1]
Der Inhaber eines Erbamtes war verpflichtet, in Salzburg ansässig zu sein, um dem Erzbischof zu dienen, dem neuen Erzbischof zu huldigen und hier seinen Dienst auszuüben. Bis zum Ende des Mittelalters beschränkte sich der Dienst auf die Mitwirkung an die den Regierungsantritt eines neuen Erzbischofs umgebenden Zeremonien.[1]
Die Träger der vier Erbämter nahmen aber innerhalb des Salzburger Adels eine Sonderstellung ein, sie wurden besaßen mehr Rechte: Zz. B. das Recht, selbst Lehen zu verleihen, und weiterreichende Gerichtsrechte über ihre Hintersassen als der übrige Adel."[1]
Andere Erbämter
Auch andere Ämter waren erblich – so das Erbausfergenamt – oder wurden fallweise erblich vergeben, wie das Amt eines Pflegers (dann: "Erbpflege"), zB die Pflege Windisch-Matrei der Herren von Lasser zu Zollheim.
Siehe auch
Quellen
- Salzburgischer Kirchen- und Hof-Kalender 1765, S. 16.
- Die jeweiligen (verlinkten) Salzburgwiki-Artikel
Einzelnachweise
- ↑ 1,0 1,1 1,2 Helga Reindel-Schedl: [Die Herren von Wispeck, in: [Mitteilungen der Gesellschaft für Salzburger Landeskunde], 122. Vereinsjahr, Salzburg 1982, S. 270.