Salzburger Erbämter: Unterschied zwischen den Versionen

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Sie sind zu unterscheiden von arbeitsintensiveren [[Hofämter]]n wie [[Salzburger Hofkanzler|Hofkanzler]], [[Erklärungen früherer Bezeichnungen und Ausdrücke#H|Hofrat]], [[Erklärungen früherer Bezeichnungen und Ausdrücke#K|Kämmerer]], Oberst-Kämmerer udgl.  
 
Sie sind zu unterscheiden von arbeitsintensiveren [[Hofämter]]n wie [[Salzburger Hofkanzler|Hofkanzler]], [[Erklärungen früherer Bezeichnungen und Ausdrücke#H|Hofrat]], [[Erklärungen früherer Bezeichnungen und Ausdrücke#K|Kämmerer]], Oberst-Kämmerer udgl.  
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Die vier Hof- oder Erbämter am Hofe des Erzbischofs waren seit Ende des [[13. Jahrhundert]]s an die benachbarten Fürsten verlehnt: das Ehrenamt eines Marschalls an den Herzog der [[Steiermark]], das eines Truchsessen an den Herzog von [[Kärnten]], das eines Schenken an den Herzog von [[Österreich]] und das eines Kämmerers an den Herzog von [[Bayern]]. Die Herzöge übertrugen die Ämter als erbliche Lehen an Salzburger Dienstleute.<ref name= " HRS " >[[Helga Reindel-Schedl]]: [[http://www.notthafft.de/sitze/winklhof.htm Die Herren von Wispeck,] in: [Mitteilungen der Gesellschaft für Salzburger Landeskunde], 122. Vereinsjahr, Salzburg 1982, S.&nbsp;270.</ref>
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Der Inhaber eines Erbamtes war verpflichtet, in Salzburg ansässig zu sein, um dem Erzbischof zu dienen, dem neuen Erzbischof zu huldigen und hier seinen Dienst auszuüben.
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Bis zum Ende des Mittelalters beschränkte sich der Dienst auf die Mitwirkung an die den Regierungsantritt eines neuen Erzbischofs umgebenden Zeremonien.<ref name= " HRS " />
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Die Träger der vier Erbämter nahmen aber innerhalb des Salzburger Adels eine Sonderstellung ein, sie wurden besaßen mehr Rechte: Zz. B. das Recht, selbst Lehen zu verleihen, und weiterreichende Gerichtsrechte über ihre Hintersassen als der übrige Adel."<ref name= " HRS " />
  
 
==Andere Erbämter==
 
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* [http://books.google.at/books?id=Sm4AAAAAcAAJ&pg=RA1-PA16&source=gbs_selected_pages&cad=2#v=onepage&q=&f=false Salzburgischer Kirchen- und Hof-Kalender 1765, S. 16.]
 
* [http://books.google.at/books?id=Sm4AAAAAcAAJ&pg=RA1-PA16&source=gbs_selected_pages&cad=2#v=onepage&q=&f=false Salzburgischer Kirchen- und Hof-Kalender 1765, S. 16.]
 
* Die jeweiligen (verlinkten) Salzburgwiki-Artikel
 
* Die jeweiligen (verlinkten) Salzburgwiki-Artikel
 
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==Einzelnachweise==
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<references/>
 
[[Kategorie:Geschichte]]
 
[[Kategorie:Geschichte]]

Version vom 15. März 2011, 22:40 Uhr

Hofämter

Am fürsterzbischöflichen Hof gab es, wie auch an anderen Fürstenhöfen seit karolingischer Zeit üblich, vier Hofämter von nur mehr protokollarischer Bedeutung; sie wurden als „Erbämter“ bezeichnet:

Sie sind zu unterscheiden von arbeitsintensiveren Hofämtern wie Hofkanzler, Hofrat, Kämmerer, Oberst-Kämmerer udgl.

Rechtsstellung

Die vier Hof- oder Erbämter am Hofe des Erzbischofs waren seit Ende des 13. Jahrhunderts an die benachbarten Fürsten verlehnt: das Ehrenamt eines Marschalls an den Herzog der Steiermark, das eines Truchsessen an den Herzog von Kärnten, das eines Schenken an den Herzog von Österreich und das eines Kämmerers an den Herzog von Bayern. Die Herzöge übertrugen die Ämter als erbliche Lehen an Salzburger Dienstleute.[1]

Der Inhaber eines Erbamtes war verpflichtet, in Salzburg ansässig zu sein, um dem Erzbischof zu dienen, dem neuen Erzbischof zu huldigen und hier seinen Dienst auszuüben. Bis zum Ende des Mittelalters beschränkte sich der Dienst auf die Mitwirkung an die den Regierungsantritt eines neuen Erzbischofs umgebenden Zeremonien.[1]

Die Träger der vier Erbämter nahmen aber innerhalb des Salzburger Adels eine Sonderstellung ein, sie wurden besaßen mehr Rechte: Zz. B. das Recht, selbst Lehen zu verleihen, und weiterreichende Gerichtsrechte über ihre Hintersassen als der übrige Adel."[1]

Andere Erbämter

Auch andere Ämter waren erblich – so das Erbausfergenamt – oder wurden fallweise erblich vergeben, wie das Amt eines Pflegers (dann: "Erbpflege"), zB die Pflege Windisch-Matrei der Herren von Lasser zu Zollheim.

Siehe auch

Quellen

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 1,2 Helga Reindel-Schedl: [Die Herren von Wispeck, in: [Mitteilungen der Gesellschaft für Salzburger Landeskunde], 122. Vereinsjahr, Salzburg 1982, S. 270.