Kammer für Arbeiter und Angestellte für Salzburg: Unterschied zwischen den Versionen

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Die '''Kammer für Arbeiter und Angestellte für Salzburg''', kurz "Arbeiterkammer" oder "AK", ist die gesetzliche Interessenvertretung der Salzburger ArbeitnehmerInnen.
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Die '''Kammer für Arbeiter und Angestellte für Salzburg''', kurz "Arbeiterkammer" oder "AK", ist die gesetzliche Interessenvertretung der Salzburger ArbeitnehmerInnen.
  
 
== Rechtliche Grundlage ==
 
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Die Arbeiterkammer ist juristisch eine Körperschaft öffentlichen Rechts und Bestandteil der Selbstverwaltung. Die gesetzliche Grundlage bildet das Arbeiterkammergesetz (AKG [[1992]]). Sie ist Teil der österreichischen "Sozialpartnerschaft" und arbeitet eng mit dem ÖGB und den Gewerkschaften zusammen. Sämtliche 9 Länderkammern bilden zusammen die Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte (BAK) mit Sitz in Wien.
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Die Arbeiterkammer ist juristisch eine Körperschaft öffentlichen Rechts und Bestandteil der Selbstverwaltung. Die gesetzliche Grundlage bildet das Arbeiterkammergesetz (AKG [[1992]]). Sie ist Teil der österreichischen "Sozialpartnerschaft" und arbeitet eng mit dem ÖGB und den Gewerkschaften zusammen. Sämtliche neun Länderkammern bilden zusammen die Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte (BAK) mit Sitz in Wien.
  
 
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Die AK bietet Service (Beratung, Rechtschutz, Berufsfortbildung, u.a.) und generelle Interessenvertretung [Gesetzesbegutachtungen u.a.).
Die AK bietet Service ( Beratung, Rechtschutz, Berufsfortbildung,...) und generelle Interessenvertretung
 
( Gesetzesbegutachtungen,..).
 
  
Die Mitglieder haben einen Rechtsanspruch auf Unterstützung in arbeits-und sozialrechtlichen Angelegenheiten (nach Rechtschutzregulativ). Zudem führt die AK den Konsumentenschutz (Verbraucherschutz) und da auch Musterklagen. Ein Anspruch auf gerichtlichen Rechtschutz in Konsumentenfragen besteht allerdings nicht. Beschäftigte, Lehrlinge, auch Arbeitslose sowie Personen in Karenz sind Pflichtmitglieder der Arbeiterkammer (ausgenommen Beamte und Beschäftigte in der Land-und Forstwirtschaft).
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Die Mitglieder haben einen Rechtsanspruch auf Unterstützung in arbeits-und sozialrechtlichen Angelegenheiten (nach Rechtschutzregulativ). Zudem führt die AK den Konsumentenschutz (Verbraucherschutz), der auch Musterklagen anstrengt. Ein Anspruch auf gerichtlichen Rechtschutz in Konsumentenfragen besteht allerdings nicht. Beschäftigte, Lehrlinge, auch Arbeitslose sowie Personen in Karenz sind Pflichtmitglieder der Arbeiterkammer (ausgenommen Beamte und Beschäftigte in der Land-und Forstwirtschaft).
  
Die AK betreibt mit dem [[Best Western Parkhotel Salzburg|Best Western Parkhotel]], dem ehemaligen ''Josef-Brunauer-Zentrum'', in der [[Stadt Salzburg]] auch ein Hotel.
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Die AK betreibt mit dem [[Best Western Parkhotel Salzburg|Best Western Parkhotel]], dem ehemaligen ''Josef-Brunauer-Zentrum'', in der [[Stadt Salzburg]] auch ein Hotel. Sie betreibt weiters das [[Berufsförderungsinstitut]] (''BFI'').
  
 
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Die aktiven Beschäftigten zahlen eine Kammerumlage von 0,5 Prozent des Bruttogehalts (bis zur ASVG-Höchstbeitragsgrundlage), die als Teil des Sozialversicherungsbeitrages, vom Lohn/Gehalt abgezogen und vom Sozialversicherungsträger den Arbeiterkammern zugeleitet wird (Datenstand 2010).
Die aktiven Beschäftigten zahlen eine Kammerumlage von 0,5 Prozent des Bruttogehalts (bis zur ASVG-Höchstbeitragsgrundlage), die als Teil des Sozialversicherungsbeitrages, vom Lohn/Gehalt abgezogen und vom Sozialversicherungsträger den Arbeiterkammern zugeleitet wird.
 
  
 
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Die Salzburger Arbeiterkammer wurde [[1921]] gegründet (Konstituierung [[20. Mai]] 1921). Ihr wurde [[1934]] im Ständestaat die demokratische Selbstverwaltung entzogen, [[1938]] aufgelöst und [[1945]] wieder hergestellt.
Die Salzburger Arbeiterkammer wurde [[1921]] gegründet (Konstituierung [[20. Mai]] [[1921]]), ihr wurde [[1934]] im Ständestaat die demokratische Selbstverwaltung entzogen, [[1938]] wurde sie aufgelöst und [[1945]] wieder hergestellt.
 
  
 
==Präsidenten==
 
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*[http://www.auge-ug.at Homepage der AUGE/UG-Salzburg]
 
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==Quellen==
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* die angegebene Literatur und Weblinks
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* [[Salzburger Nachrichten]], 9. September 2010
 
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Version vom 9. September 2010, 10:19 Uhr

Die Kammer für Arbeiter und Angestellte für Salzburg, kurz "Arbeiterkammer" oder "AK", ist die gesetzliche Interessenvertretung der Salzburger ArbeitnehmerInnen.

Rechtliche Grundlage

Die Arbeiterkammer ist juristisch eine Körperschaft öffentlichen Rechts und Bestandteil der Selbstverwaltung. Die gesetzliche Grundlage bildet das Arbeiterkammergesetz (AKG 1992). Sie ist Teil der österreichischen "Sozialpartnerschaft" und arbeitet eng mit dem ÖGB und den Gewerkschaften zusammen. Sämtliche neun Länderkammern bilden zusammen die Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte (BAK) mit Sitz in Wien.

Leistungen

Die AK bietet Service (Beratung, Rechtschutz, Berufsfortbildung, u.a.) und generelle Interessenvertretung [Gesetzesbegutachtungen u.a.).

Die Mitglieder haben einen Rechtsanspruch auf Unterstützung in arbeits-und sozialrechtlichen Angelegenheiten (nach Rechtschutzregulativ). Zudem führt die AK den Konsumentenschutz (Verbraucherschutz), der auch Musterklagen anstrengt. Ein Anspruch auf gerichtlichen Rechtschutz in Konsumentenfragen besteht allerdings nicht. Beschäftigte, Lehrlinge, auch Arbeitslose sowie Personen in Karenz sind Pflichtmitglieder der Arbeiterkammer (ausgenommen Beamte und Beschäftigte in der Land-und Forstwirtschaft).

Betriebe

Die AK betreibt mit dem Best Western Parkhotel, dem ehemaligen Josef-Brunauer-Zentrum, in der Stadt Salzburg auch ein Hotel. Sie betreibt weiters das Berufsförderungsinstitut (BFI).

Umlage

Die aktiven Beschäftigten zahlen eine Kammerumlage von 0,5 Prozent des Bruttogehalts (bis zur ASVG-Höchstbeitragsgrundlage), die als Teil des Sozialversicherungsbeitrages, vom Lohn/Gehalt abgezogen und vom Sozialversicherungsträger den Arbeiterkammern zugeleitet wird (Datenstand 2010).

Wahlen

Alle fünf Jahre wird die Kammervollversammlung neu gewählt.
Fraktionen:

  • Fraktion Sozialdemokratischer GewerkschafterInnen (FSG)
  • Österreichischer Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerbund (ÖAAB/ÖVP)
  • Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen (AUGE/UG)
  • Freiheitliche Arbeitnehmer (FA)
  • Bündnis Mosaik

Geschichte

Die Salzburger Arbeiterkammer wurde 1921 gegründet (Konstituierung 20. Mai 1921). Ihr wurde 1934 im Ständestaat die demokratische Selbstverwaltung entzogen, 1938 aufgelöst und 1945 wieder hergestellt.

Präsidenten

Literatur

  • Dr. Hager, Franz: 80 Jahre Kammer für Arbeiter und Angestellte für Salzburg. 1921 - 2001, Hrsg. AK Salzburg, Eigenverlag, 99 Seiten. Salzburg, 2002.
  • Bundesarbeitskammer (Hg.): 75 Jahre Kammern für Arbeiter und Angestellte. Wien 1995.

Weblinks

Quellen