Fußgängerzone: Unterschied zwischen den Versionen
K |
K (+ Quellenangabe) |
||
| Zeile 11: | Zeile 11: | ||
[[Zell am See]] hat ebenfalls eine Fußgängerzone. | [[Zell am See]] hat ebenfalls eine Fußgängerzone. | ||
| + | ==Quelle== | ||
| + | * [[Benutzer:Mecl67|Claus Meyer]] | ||
[[Kategorie:Verkehr]] | [[Kategorie:Verkehr]] | ||
[[Kategorie:Fußgänger]] | [[Kategorie:Fußgänger]] | ||
Version vom 12. Oktober 2009, 12:02 Uhr
Diese Vorlage wird im SALZBURGWIKI nicht mehr verwendet (siehe SALZBURGWIKI Diskussion:Forum Inhalt#Stub, Personenstub)
Dieser Artikel ist leider sehr kurz. Wenn du mehr zum Thema weißt, mache aus ihm bitte einen guten Artikel.
Eine Fußgängerzone (FuZo) ist ein ausgewiesener Bereich von Verkehrswegen, der idealerweise nur Fußgängern vorbehalten ist. In aller Regel gelten in Salzburgs Fußgängerzonen Ausnahmeregelungen, meist zeitlich limitiert, unter denen Zulieferer, Taxis oder der Öffentliche Nahverkehr diese Straßenabschnitte mitnutzen können.
Fußgängerzonen in Salzburg
Stadt Salzburg
Die FuZo in der Stadt Salzburg erstreckt sich über weite Teile der linken und rechten Altstadt. Wichtige Straßen und Plätze der Fußgängerzone sind auf der linken Salzachseite die Getreidegasse, die Judengasse, der Alte Markt, die Sigmund-Haffner-Gasse, die Plätze rund um den Dom und seit Juni 2007 auch offiziell die Kaigasse. Rechts der Salzach sind es vor allem die Linzer Gasse mit dem Platzl und die Steingasse. Während manche Gassen wie die Getreidegasse wirklich als FuZo erkannt werden können, werden Bereiche wie die Sigmund-Haffner-Gasse oder auch der Residenzplatz ganztägig von Autofahrern genutzt ohne dass die Politik bis heute wirklich eine Handhabe dagegen hat.
Hallein
In Hallein sind Teile der Altstadt links der Salzach ausgewiesene Fußgängerzone oder verkehrsberuhigte Zone.
Zell am See
Zell am See hat ebenfalls eine Fußgängerzone.