Fußgängerzone: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 12. Oktober 2009, 12:02 Uhr

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Eine Fußgängerzone (FuZo) ist ein ausgewiesener Bereich von Verkehrswegen, der idealerweise nur Fußgängern vorbehalten ist. In aller Regel gelten in Salzburgs Fußgängerzonen Ausnahmeregelungen, meist zeitlich limitiert, unter denen Zulieferer, Taxis oder der Öffentliche Nahverkehr diese Straßenabschnitte mitnutzen können.

Fußgängerzonen in Salzburg

Stadt Salzburg

Die FuZo in der Stadt Salzburg erstreckt sich über weite Teile der linken und rechten Altstadt. Wichtige Straßen und Plätze der Fußgängerzone sind auf der linken Salzachseite die Getreidegasse, die Judengasse, der Alte Markt, die Sigmund-Haffner-Gasse, die Plätze rund um den Dom und seit Juni 2007 auch offiziell die Kaigasse. Rechts der Salzach sind es vor allem die Linzer Gasse mit dem Platzl und die Steingasse. Während manche Gassen wie die Getreidegasse wirklich als FuZo erkannt werden können, werden Bereiche wie die Sigmund-Haffner-Gasse oder auch der Residenzplatz ganztägig von Autofahrern genutzt ohne dass die Politik bis heute wirklich eine Handhabe dagegen hat.

Hallein

In Hallein sind Teile der Altstadt links der Salzach ausgewiesene Fußgängerzone oder verkehrsberuhigte Zone.

Zell am See

Zell am See hat ebenfalls eine Fußgängerzone.

Quelle