Landesschulrat für Salzburg

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Der Landesschulrat für Salzburg ist laut dem Bundes-Schulaufsichtsgesetz von 1962 für die Schulaufsicht und Schulverwaltung als dem zuständigen Bundesminister unterstellte Organisation für das Gebiet des Bundeslandes Salzburg zuständig.

Dem Landesschulrat unterstellt sind die bis Ende Juli 2014 existierenden Bezirksschulräte, die in Fragen der allgemeinbildenden Pflichtschulen in erster Instanz tätig sind, während für Berufsschulen sowie für die mittleren und höheren Schulen der Landesschulrat direkt verantwortlich ist.

Der Landesschulrat besteht nach dem Bundes-Schulaufsichtsgesetz aus dem Präsidenten des Landesschulrates, dem Kollegium des Landesschulrates und dem Amt des Landesschulrates. Präsident des Landesschulrates ist hierbei immer der Landeshauptmann. In Salzburg wird das Amt von einem Amtsführenden Präsidenten (seit 2013: Mag. Johannes Plötzeneder) geführt.

Das Kollegium des Landesschulrates ist für die Beschlussfassung verantwortlich. Es setzt sich entsprechend dem Stärkeverhältnis der Parteien im Salzburger Landtag aus Lehrer- und Elternvertretern zusammen.

Organisation

Servicestellen

Der Salzburger Landesschulrat unterhält vier Servicestellen:

  • Schulservice
  • Schulpsychologie
  • Kontaktstelle in Sucht- und Gesundheitsfragen
  • Europaservice

Geschichte

Am 18. Jänner 1949 ordnet der Salzburger Landesschulrat die Einübung der aus dem Jahr 1928 stammenden Salzburger Landeshymne Land unsrer Väter von Ernst Sompek im Gesangs- und Sprachunterricht an allen Volks-, Haupt- und Mittelschulen an.

Präsidenten

Amtsführende Präsidenten des Salzburger Landesschulrates waren seit 1963:

Quellen

Weblinks