Bezirksgericht Oberndorf
Das Bezirksgericht Oberndorf ist eines von neun Bezirksgerichten im Bundesland Salzburg.
Lage
Das Bezirksgericht Oberndorf befindet sich in zentraler Lage an der Hauptdurchzugsstraße unweit des Stadtzentrums von Oberndorf bei Salzburg.
Geschichte
Vor 1550 existierten entsprechend den damaligen Grundherrschaften mehrere Pflegegerichte, die 1550 als Pflegegericht Haunsberg mit dem Pflegegericht Laufen vereinigt wurden. Durch die neue Grenzziehung 1816, die Laufen an der Salzach zu Bayern brachte, wurde das Landgericht Weitwörth von seinem alten Pfleggericht abgetrennt. Das Gerichtsgebäude befand sich von 1821 bis 1858 im Schloss Weitwörth und wurde nach ihrer Übersiedlung mit Kundmachung vom 9. Oktober 1858 in Bezirksgericht Oberndorf umbenannt.[1]
Das heute noch bestehende Bezirksgerichtsgebäude wurde 1858 fertiggestellt. 1941 wurde das Bezirksgericht vorübergehend geschlossen und 1950 wiedereröffnet. 1985 erfolgte eine Generalsanierung des über 100-jährigen Hauses.
Wie das Bezirksgericht Neumarkt hat auch das Bezirksgericht Oberndorf durch den Bevölkerungszuwachs im nördlichen Flachgau in den vergangenen Jahren stark an Bedeutung gewonnen.
Zusammenlegung mit Seekirchen am Wallersee
Nach umfassender Prüfung der in Frage kommenden Standortgemeinden für das neue Bezirksgericht im Flachgau war die Landesregierung am 20. November 2015 übereingekommen, den Plänen von Justizminister Dr. Wolfgang Brandstetter über die Zusammenlegung der Bezirksgerichtssprengel Neumarkt am Wallersee, Oberndorf bei Salzburg und Thalgau mit einer Neuerrichtung des Bezirksgerichts in Seekirchen am Wallersee zuzustimmen. Neben Seekirchen wurde auch Neumarkt mit dem bestehenden Bezirksgericht als Standortgemeinde geprüft.
Die Landesregierung hat die Entscheidungsgrundlagen mit fachlichen Parametern unter regionalen Gesichtspunkten eingehend geprüft, um die für das Land und die Entwicklung der Region Flachgau bestgeeignete Lösung zu finden. Das Ergebnis der Prüfung potenzieller Standorte in den Gemeinden Neumarkt und Seekirchen ergab, dass Seekirchen im nördlichen Flachgau die verkehrstechnisch günstiger gelegene Standortgemeinde ist. Die in Frage kommenden Standorte sind für den Individualverkehr besser erreichbar und mit der geplanten Errichtung einer Haltestelle Süd ideal an öffentliche Verkehrsmittel angebunden. Weiters ist der Neubau eines zentralen Bezirksgerichts in Bezug auf Sicherheit, Barrierefreiheit, Energieeffizienz und Nutzwerte vorteilhafter als die Adaptierung des rund 500 Jahre alten Bezirksgerichtsgebäudes in Neumarkt. Bei der Standortauswahl handelt es sich in Seekirchen um zentrale und städtebaulich integrierte Standorte, die sofort bzw. mittelfristig zur Verfügung stehen.
Vorsteher des Bezirksgerichts
Vorsteher des Bezirksgerichts Oberndorf ist seit 30. September 2008 Sascha Haberlandner, nachdem Dr. Gerhard Hagen nach 28 Jahren als Amtsleiter in den Ruhestand getreten war.
Örtliche Zuständigkeit
Das BG Oberndorf behandelt Straf- und Zivilsachen erster Instanz der Flachgauer Gemeinden Anthering, Bergheim, Berndorf, Bürmoos, Göming, Dorfbeuern, Lamprechtshausen, Nußdorf, Oberndorf bei Salzburg und St. Georgen bei Salzburg.
Parteienverkehr
- Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr.
- Amtstag: Dienstag von 08:00 bis 12:00 Uhr
Adresse
- Salzburger Straße 76
- 5110 Oberndorf bei Salzburg
- Telefon: (05) 7601-23
Weblinks
Quellen
- Die Justiz im Bundesland Salzburg
- Vereinigung der österreichischen Richter und Richterinnen [1]
- Salzburger Landeskorrespondenz vom 20. November 2015
Einzelverweise
Landesgericht: Salzburg