Fürsterzbistum Salzburg: Unterschied zwischen den Versionen
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Das Fürsterzbistum umfasste teils das | Das Fürsterzbistum umfasste teils das eigentiche landesfürstliche Territorium, dazu kamen [[Ausländische Herrschaften|Ausländische Herrschaften]] mit unterschiedlichen Hoheitsrechten, sie unterstanden in verschiedenen Rechtsfragen anderen Fürsten. Die Ausländischen Herrschaften unterstanden in die anderen Landesfürsten unterstanden. | ||
Salzburg hat sich schrittweise vom Mutterland Bayern gelöst. Daher ist nicht klar, wer | Es bestand als Ständestaat<ref>bezeichnet einen Staat, der durch privilegierte Stände [[Fürsterzbischof|Fürsterzbischöfe]] weitgehend dominiert und regiert wird, Quelle wikipedia.de</ref> im [[Bayerischer Reichskreis|Bayerischen Reichskreis]] des [[Reich#Heiliges Römisches Reich|Heiligen Römischen Reiches]]. Salzburg hat sich schrittweise vom Mutterland Bayern gelöst. Daher ist nicht klar, wer als erster Fürsterzbischof anzusprechen ist. Teilweise wird schon [[Ortolf von Weißeneck]] (1343 bis [[1365]]) als Fürsterzbischof gesehen, unstrittig ist aber [[Pilgrim I. von Puchheim]] ein solcher Fürsterzbischof. | ||
Es umfasste das weltliche Herrschaftsgebiet der Fürsterzbischöfe von Salzburg. Dieses war jedoch kleiner als das ältere Gebiet der [[Erzdiözese Salzburg]], das geistlichen Seelsorgegebiet des Salzburger Erzbischofs. Es war [[739]] entstanden und ab [[798]] [[Erzbistum (Überblick)|Erzbistum]]. | |||
In diesen Ausländischen Herrschaften des Erzstiftes Salzburg war der Fürsterzbischof Grundherr, aber nicht Landesherr. Sie sind zu unterscheiden von Exklaven wie [[Mühldorf am Inn]], die sehr wohl zum landesfürstlichen Territorium gehörten. | |||
Darüber hinaus gibt es auch noch die [[Salzburger Kirchenprovinz]], die dem Erzbischof von Salzburg als Metropoliten zugeordnet ist. Früher war die Kirchenprovinz wesentlich größer und umfasste alle Bayerischen Bistümer. Heute gehören zur Kirchenprovinz Salzburg neben der [[Erzdiözese Salzburg]] die Diözesen [[Diözese Graz-Seckau|Graz-Seckau]], Gurk-Klagenfurt, Innsbruck und Feldkirch. | |||
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Version vom 13. Januar 2019, 20:21 Uhr
| Karte | |
|---|---|
| Datei:Fürsterzbistum Salzburg Karte 01.jpg | |
| Übersicht | |
| Alternativname: | Fürsterzbistum Salzburg |
| Herrschaftsform: | Wahlfürstentum |
| Herrscher: | Fürsterzbischof |
| im Reichstag: | 1. Virilstimme auf der geistlichen Bank im Reichsfürstenrat |
| Reichskreis: | Bayerischer Reichskreis |
| beim Kreistag: | 1. Virilstimme auf der geistlichen Bank im Reichsfürstenrat |
| Residenz: | Stadt Salzburg |
| Konfession: | römisch-katholisch |
| aufgegangen in: | Herzogtum Salzburg |

Das Erzstift Salzburg, viel häufiger heute als Fürsterzbistum bezeichnet, war das weltliche Territorium des Fürsterzbischofs. Es bestand seit dem späten 14. Jahrhundert, seine Wurzeln liegen in der Landesordnung (erste urkundliche Erwähnung 1342). Es überdauerte die Jahrhunderte bis zur Säkularisation von 1803.
Geschichte
Das Fürsterzbistum umfasste teils das eigentiche landesfürstliche Territorium, dazu kamen Ausländische Herrschaften mit unterschiedlichen Hoheitsrechten, sie unterstanden in verschiedenen Rechtsfragen anderen Fürsten. Die Ausländischen Herrschaften unterstanden in die anderen Landesfürsten unterstanden.
Es bestand als Ständestaat[1] im Bayerischen Reichskreis des Heiligen Römischen Reiches. Salzburg hat sich schrittweise vom Mutterland Bayern gelöst. Daher ist nicht klar, wer als erster Fürsterzbischof anzusprechen ist. Teilweise wird schon Ortolf von Weißeneck (1343 bis 1365) als Fürsterzbischof gesehen, unstrittig ist aber Pilgrim I. von Puchheim ein solcher Fürsterzbischof.
Es umfasste das weltliche Herrschaftsgebiet der Fürsterzbischöfe von Salzburg. Dieses war jedoch kleiner als das ältere Gebiet der Erzdiözese Salzburg, das geistlichen Seelsorgegebiet des Salzburger Erzbischofs. Es war 739 entstanden und ab 798 Erzbistum.
In diesen Ausländischen Herrschaften des Erzstiftes Salzburg war der Fürsterzbischof Grundherr, aber nicht Landesherr. Sie sind zu unterscheiden von Exklaven wie Mühldorf am Inn, die sehr wohl zum landesfürstlichen Territorium gehörten.
Darüber hinaus gibt es auch noch die Salzburger Kirchenprovinz, die dem Erzbischof von Salzburg als Metropoliten zugeordnet ist. Früher war die Kirchenprovinz wesentlich größer und umfasste alle Bayerischen Bistümer. Heute gehören zur Kirchenprovinz Salzburg neben der Erzdiözese Salzburg die Diözesen Graz-Seckau, Gurk-Klagenfurt, Innsbruck und Feldkirch.
Quellen
- Auswärtige Herrschaften
- siehe Diskussion zum Artikel
- Andreas Hirsch, Verein für Heimatkunde Bad Reichenhall und Umgebung e.V. per E-Mail an Admin. Peter
- Eintrag in der deutschsprachigen Wikipedia zum Thema "Fürsterzbistum Salzburg"
Fußnoten
- ↑ bezeichnet einen Staat, der durch privilegierte Stände Fürsterzbischöfe weitgehend dominiert und regiert wird, Quelle wikipedia.de
| Verwaltungsbegriffe aus dem Kirchenrecht | |
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