Fürsterzbistum Salzburg: Unterschied zwischen den Versionen

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Es um umfasste teils das landesfürstliche Territorium, teils auch [[Ausländische Herrschaften|Ausländische Herrschaften]], die anderen Landesfürsten unterstanden.  
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Es bestand als Ständestaat<ref>bezeichnet einen Staat, der durch privilegierte Stände [Fürsterzbischöfe] weitgehend dominiert und regiert wird, Quelle wikipedia.de]</ref> im [[Bayerischer Reichskreis|Bayerischen Reichskreis]] des [[Reich#Heiliges Römisches Reich|Heiligen Römischen Reiches]] beginnend mit dem ersten Fürsterzbischof [[Ortolf von Weißeneck]] (1343 bis [[1365]]) bis zur Säkularisation 1803.
Es bestand als Ständestaat<ref>bezeichnet einen Staat, der durch privilegierte Stände [[Fürsterzbischo|Fürsterzbischöfe]] weitgehend dominiert und regiert wird, Quelle wikipedia.de]</ref> im [[Bayerischer Reichskreis|Bayerischen Reichskreis]] des [[Reich#Heiliges Römisches Reich|Heiligen Römischen Reiches]] beginnend mit dem ersten Fürsterzbischof [[Ortolf von Weißeneck]] (1343 bis [[1365]]) bis zur Säkularisation 1803.


Es umfasste das weltliche Herrschaftsgebiet der Fürsterzbischöfe von Salzburg. Dieses war jedoch kleiner als das ältere Gebiet der [[Erzdiözese Salzburg]], das geistlichen Seelsorgegebiet des Salzburger Erzbischofs. Es war [[739]] entstanden und ab [[798]] [[Erzbistum (Überblick)|Erzbistum]].
Es umfasste das weltliche Herrschaftsgebiet der Fürsterzbischöfe von Salzburg. Dieses war jedoch kleiner als das ältere Gebiet der [[Erzdiözese Salzburg]], das geistlichen Seelsorgegebiet des Salzburger Erzbischofs. Es war [[739]] entstanden und ab [[798]] [[Erzbistum (Überblick)|Erzbistum]].
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In diesen Ausländischen Herrschaften des Erzstiftes Salzburg war der Fürsterzbischof Grundherr, aber nicht Landesherr. Sie sind zu unterscheiden von Exklaven wie [[Mühldorf am Inn]], die sehr wohl zum landesfürstlichen Territorium gehörten.
In diesen Ausländischen Herrschaften des Erzstiftes Salzburg war der Fürsterzbischof Grundherr, aber nicht Landesherr. Sie sind zu unterscheiden von Exklaven wie [[Mühldorf am Inn]], die sehr wohl zum landesfürstlichen Territorium gehörten.


Darüber hinaus gibt es auch noch die [[Salzburger Kirchenprovinz]], die dem Erzbischof von Salzburg als Metropoliten zugeordnet ist. Früher war die Kirchenprovinz wesentlich größer und umfasste alle Bayerischen Bistümer. Heute gehören zur Kirchenprovinz Salzburg neben der [[Erzdiözese Salzburg]] die Diözesen [[Diözese Graz-Seckau|Graz-Seckau]], Gurk-Klagenfurt, Innsbruck und Feldkirch.  
Darüber hinaus gibt es auch noch die [[Salzburger Kirchenprovinz]], die dem Erzbischof von Salzburg als Metropoliten zugeordnet ist. Früher war die Kirchenprovinz wesentlich größer und umfasste alle Bayerischen Bistümer. Heute gehören zur Kirchenprovinz Salzburg neben der [[Erzdiözese Salzburg]] die Diözesen [[Diözese Graz-Seckau|Graz-Seckau]], Gurk-Klagenfurt, Innsbruck und Feldkirch.


==Quellen==
==Quellen==

Version vom 18. September 2018, 03:51 Uhr

Karte
Datei:Fürsterzbistum Salzburg Karte 01.jpg
Übersicht
Alternativname: Fürsterzbistum Salzburg
Herrschaftsform: Wahlfürstentum
Herrscher: Fürsterzbischof
im Reichstag: 1. Virilstimme auf der geistlichen Bank im Reichsfürstenrat
Reichskreis: Bayerischer Reichskreis
beim Kreistag: 1. Virilstimme auf der geistlichen Bank im Reichsfürstenrat
Residenz: Stadt Salzburg
Konfession: römisch-katholisch
aufgegangen in: Herzogtum Salzburg
Hinweisschild Grenze Erzstift Salzburg-Chiemgau

Das Erzstift Salzburg war das weltliche Territorium des Fürsterzbischofs. Es bestand frühestens von der Landesordnung 1328 (erste urkundliche Erwähnung 1342) bis zur Säkularisation von 1803.

Geschichte

Es um umfasste teils das landesfürstliche Territorium, teils auch Ausländische Herrschaften, die anderen Landesfürsten unterstanden.

Es bestand als Ständestaat[1] im Bayerischen Reichskreis des Heiligen Römischen Reiches beginnend mit dem ersten Fürsterzbischof Ortolf von Weißeneck (1343 bis 1365) bis zur Säkularisation 1803.

Es umfasste das weltliche Herrschaftsgebiet der Fürsterzbischöfe von Salzburg. Dieses war jedoch kleiner als das ältere Gebiet der Erzdiözese Salzburg, das geistlichen Seelsorgegebiet des Salzburger Erzbischofs. Es war 739 entstanden und ab 798 Erzbistum.

In diesen Ausländischen Herrschaften des Erzstiftes Salzburg war der Fürsterzbischof Grundherr, aber nicht Landesherr. Sie sind zu unterscheiden von Exklaven wie Mühldorf am Inn, die sehr wohl zum landesfürstlichen Territorium gehörten.

Darüber hinaus gibt es auch noch die Salzburger Kirchenprovinz, die dem Erzbischof von Salzburg als Metropoliten zugeordnet ist. Früher war die Kirchenprovinz wesentlich größer und umfasste alle Bayerischen Bistümer. Heute gehören zur Kirchenprovinz Salzburg neben der Erzdiözese Salzburg die Diözesen Graz-Seckau, Gurk-Klagenfurt, Innsbruck und Feldkirch.

Quellen

Fußnoten

  1. bezeichnet einen Staat, der durch privilegierte Stände Fürsterzbischöfe weitgehend dominiert und regiert wird, Quelle wikipedia.de]
Verwaltungsbegriffe aus dem Kirchenrecht

Kirchliche Begriffe: Archidiakonat | Erzbistum | Erzdiözese | Eigenbistum | Kirchenprovinz | Suffraganbistum
Politischer Begriff siehe Erzbischof als Landesherr oder Grundherr