Archivdirektor versus Landesarchivar
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==Archivdirektor versus Landesarchivar==
Lieber Peter,
die allgemeine Bezeichnung für den Leiter einer Dienststelle des Landes Salzburg ist "Leiter" (bei Frauen: "Leiterin"), besonders auch in Zusammensetzungen wie "Abteilungsleiter" und "Referatsleiter". Daher ist und war die Bezeichnung "Leiter des Landesarchivs" korrekt.
Der Leiter des Landesarchivs trägt seit unvordenklicher Zeit die Bezeichnung "Direktor (des Landesarchivs)", vgl. (seit 2008) § 7 Abs. 4 des [https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrSbg&Gesetzesnummer=20000576 Salzburger Archivgesetz Salzburger Archivgesetzes.]
Die Bezeichnung "Landesarchivar" ist wohl eine historische, aus der Zeit, als ein einziger Archivar für die Betreuung des Archivs ausreichend war.
Folglich kann die Bezeichnung "Leiter des Landesarchivs" nicht einfach durch "Landesarchivar des Landesarchivs ersetzt werden.
LG --[[Benutzer:Karl Irresberger|Karl Irresberger]] ([[Benutzer Diskussion:Karl Irresberger|Diskussion]]) 01:19, 24. Okt. 2017 (CEST)