: ... erhalten die Salzburger Bischöfe das in der Kirche einzigartige Recht, in den vier [[Salzburger Kirchenprovinz|Eigenbistümern]] [[Gurk]], [[Bistum Chiemsee|Chiemsee]], [[Seckau]] und [[Lavant]] die Bischöfe ohne Mitwirkung von Papst und Kaiser zu ernennen, einzusetzen und mit den geistlichen und weltlichen Hoheitsrechten auszustatten. | : ... erhalten die Salzburger Bischöfe das in der Kirche einzigartige Recht, in den vier [[Salzburger Kirchenprovinz|Eigenbistümern]] [[Gurk]], [[Bistum Chiemsee|Chiemsee]], [[Seckau]] und [[Lavant]] die Bischöfe ohne Mitwirkung von Papst und Kaiser zu ernennen, einzusetzen und mit den geistlichen und weltlichen Hoheitsrechten auszustatten. |