Naturschutz: Unterschied zwischen den Versionen

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Für die Belange des '''Naturschutzes''' sind in Salzburg das  [[Amt der Salzburger Landesregierung]], ([[Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 5 - Natur- und Umweltschutz, Gewerbe|Abteilung 5 - Natur- und Umweltschutz, Gewerbe]] (früher: [[Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 13: Naturschutz|Abteilung 13 - Naturschutz]]), die Bezirksverwaltungsbehörden ([[Magistrat Salzburg|Magistrat der Landeshauptstadt Salzburg]] und [[Bezirkshauptmannschaft]]en) sowie die [[Landesumweltanwaltschaft Salzburg|Landesumweltanwaltschaft]] zuständig.
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Für die Belange des Naturschutzes sind in Salzburg das  [[Amt der Salzburger Landesregierung]], ([[Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 5 - Natur- und Umweltschutz, Gewerbe|Abteilung 5 - Natur- und Umweltschutz, Gewerbe]] (früher: [[Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 13: Naturschutz|Abteilung 13 - Naturschutz]]), die Bezirksverwaltungsbehörden ([[Magistrat Salzburg|Magistrat der Landeshauptstadt Salzburg]] und [[Bezirkshauptmannschaft]]en) sowie die [[Landesumweltanwaltschaft Salzburg|Landesumweltanwaltschaft]] zuständig.
  
 
==Quellen==
 
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Version vom 4. September 2016, 09:24 Uhr

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Der Naturschutz will die heimatliche Natur und die vom Menschen gestaltete Kulturlandschaft schützen und pflegen, insbesondere

  • die Vielfalt, Eigenart und Schönheit und der Erholungswert der Natur,
  • natürliche oder überlieferte Lebensräume für Menschen, Tiere und Pflanzen,
  • den Artenreichtum der heimischen Tier- und Pflanzenwelt und
  • die Leistungsfähigkeit und das Selbstregulierungsvermögen der Natur sowie einen weitgehend ungestörter Naturhaushalt

erhalten, nachhaltig sichern, verbessern und nach Möglichkeit wiederherstellen.[1]

Allgemeines

Rund 229.000 Hektar, also ein Drittel der Salzburger Landesfläche, stehen im Bundesland Salzburg unter Naturschutz.

Unterteilung

Dieser gliedert sich in:

Dem Naturschutz unterliegen auch Mineralien und Fossilien (Versteinerungen).

Weitere Anwendungsgebiete des Naturschutzes sind der Pflanzenartenschutz und der Tierartenschutz.

Zuständigkeiten

Für die Belange des Naturschutzes sind in Salzburg das Amt der Salzburger Landesregierung, (Abteilung 5 - Natur- und Umweltschutz, Gewerbe (früher: Abteilung 13 - Naturschutz), die Bezirksverwaltungsbehörden (Magistrat der Landeshauptstadt Salzburg und Bezirkshauptmannschaften) sowie die Landesumweltanwaltschaft zuständig.

Quellen

  1. § 1 des Salzburger Naturschutzgesetzes 1999
  2. Rechtsinformationssystem: Europaschutzgebiete

Weblinks