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Für die Belange des '''Naturschutzes''' ist in Salzburg das  [[Amt der Salzburger Landesregierung]], [[Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 13: Naturschutz|Abteilung 13 - Naturschutz]], zuständig.
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Der '''Naturschutz''' will die heimatliche Natur und die vom Menschen gestaltete Kulturlandschaft schützen und pflegen, insbesondere
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*die Vielfalt, Eigenart und Schönheit und der Erholungswert der Natur,
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*natürliche oder überlieferte Lebensräume für Menschen, Tiere und Pflanzen,
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*den Artenreichtum der heimischen Tier- und Pflanzenwelt und
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* die Leistungsfähigkeit und das Selbstregulierungsvermögen der Natur sowie einen weitgehend ungestörter Naturhaushalt
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erhalten, nachhaltig sichern, verbessern und nach Möglichkeit wiederherstellen.<ref>§ 1 des Salzburger Naturschutzgesetzes 1999</ref>
    
==Allgemeines==
 
==Allgemeines==
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* Nationalparks, von denen es im Land Salzburg nur den [[Nationalpark Hohe Tauern]] gibt
 
* Nationalparks, von denen es im Land Salzburg nur den [[Nationalpark Hohe Tauern]] gibt
* [[Europaschutzgebiete]], deren es 18<ref>[http://www.ris.bka.gv.at/Ergebnis.wxe?Abfrage=LrSbg&Titel=Europaschutzgebiet&VonParagraf=0 Rechtsinformationssystem]</ref> mit insgesamt 25.000 Hektar Fläche gibt  
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* [[Europaschutzgebiete]], deren es im Jahr 2009 18 mit insgesamt 25.000 Hektar Fläche gab und im Jahr 2016 23<ref>[http://www.ris.bka.gv.at/Ergebnis.wxe?Abfrage=LrSbg&Titel=Europaschutzgebiet&VonParagraf=0 Rechtsinformationssystem: Europaschutzgebiete]</ref> gibt  
* [[Naturschutzgebiete]], das sind 36.748 ha in Salzburg in 28 ausgewiesenen Gebieten
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* [[Naturschutzgebiete]], das sind (2009) 36.748 ha in Salzburg in 28 ausgewiesenen Gebieten
* [[Landschaftsschutzgebiete]], deren es 53 mit einer Fläche von 106,5 ha in Salzburg gibt
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* [[Landschaftsschutzgebiete]], deren es (2009) 53 mit einer Fläche von 106,5 ha in Salzburg gibt
 
* [[Naturdenkmäler]], (im Jahr 2012) landesweit bereits mehr als 230
 
* [[Naturdenkmäler]], (im Jahr 2012) landesweit bereits mehr als 230
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Dem Naturschutz unterliegen auch [[Mineralien]] und [[Fossilien]] (Versteinerungen).
    
Weitere Anwendungsgebiete des Naturschutzes sind der [[Pflanzenartenschutz]] und der [[Tierartenschutz]].
 
Weitere Anwendungsgebiete des Naturschutzes sind der [[Pflanzenartenschutz]] und der [[Tierartenschutz]].
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==Zuständigkeiten==
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Für die Belange des '''Naturschutzes''' sind in Salzburg das  [[Amt der Salzburger Landesregierung]], ([[Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 5 - Natur- und Umweltschutz, Gewerbe|Abteilung 5 - Natur- und Umweltschutz, Gewerbe]] (früher: [[Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 13: Naturschutz|Abteilung 13 - Naturschutz]]), die Bezirksverwaltungsbehörden ([[Magistrat Salzburg|Magistrat der Landeshauptstadt Salzburg]] und [[Bezirkshauptmannschaft]]en) sowie die [[Landesumweltanwaltschaft Salzburg|Landesumweltanwaltschaft]] zuständig.
    
==Quellen==
 
==Quellen==

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