Am [[17. November]] [[1493]] und noch einmal am [[7. Jänner]] [[1494]] wurde Heinrich Kramer von der Ordensführung der Dominikaner bei Androhung der Exkommunikation die Tätigkeit als Lehrer und Prediger in der [[Erzdiözese Salzburg]] untersagt und eine Verweisung aus dem Diözesangebiet ausgesprochen. Der damalige [[Fürsterzbischof von Salzburg]], [[Friedrich V. von Schaunberg]] (1489 bis 1494), setzte sich jedoch beim Ordensgeneral für Kramer ein, was zur Folge hatte, dass Kramer noch bis August [[1495]] in Salzburg bleiben konnte. | Am [[17. November]] [[1493]] und noch einmal am [[7. Jänner]] [[1494]] wurde Heinrich Kramer von der Ordensführung der Dominikaner bei Androhung der Exkommunikation die Tätigkeit als Lehrer und Prediger in der [[Erzdiözese Salzburg]] untersagt und eine Verweisung aus dem Diözesangebiet ausgesprochen. Der damalige [[Fürsterzbischof von Salzburg]], [[Friedrich V. von Schaunberg]] (1489 bis 1494), setzte sich jedoch beim Ordensgeneral für Kramer ein, was zur Folge hatte, dass Kramer noch bis August [[1495]] in Salzburg bleiben konnte. |