Salzburger Gemeinderat: Unterschied zwischen den Versionen
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==Stadtsenat== | ==Stadtsenat== | ||
Der Stadtsenat ist der ständige Ausschuss des Gemeinderates für alle Rechts- und Finanzangelegenheiten und kann überdies Aufgaben erledigen, die ihm vom Gemeinderat aufgetragen werden. Er kann, wenn vom Gemeinderat dazu ermächtigt, auch an seiner statt Beschlussfassungen tätigen. | Der [[Stadtsenat]] ist der ständige Ausschuss des Gemeinderates für alle Rechts- und Finanzangelegenheiten und kann überdies Aufgaben erledigen, die ihm vom Gemeinderat aufgetragen werden. Er kann, wenn vom Gemeinderat dazu ermächtigt, auch an seiner statt Beschlussfassungen tätigen. | ||
Vorsitzender des Stadtsenates ist immer der Bürgermeister. Weiters gehören dem Senat zur Zeit fünf Abgeordnete der SPÖ, drei der ÖVP, zwei der Bürgerliste und eine der FPÖ an. | Vorsitzender des Stadtsenates ist immer der Bürgermeister. Weiters gehören dem Senat zur Zeit fünf Abgeordnete der SPÖ, drei der ÖVP, zwei der Bürgerliste und eine der FPÖ an. | ||