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Das Recht auf Urlaub (Urlaubsanspruch) ist etwa seit [[1880]] bekannt. Nach § 24 der Menschenrechtskonvention gibt es das Recht auf Erholung. Sogar die extrem kommunistisch geprägte UdSSR hatte in einer ihrer letzten Verfassungen im Artikel 41 die Förderung des Fremdenverkehrs ausdrücklich erwähnt.
 
Das Recht auf Urlaub (Urlaubsanspruch) ist etwa seit [[1880]] bekannt. Nach § 24 der Menschenrechtskonvention gibt es das Recht auf Erholung. Sogar die extrem kommunistisch geprägte UdSSR hatte in einer ihrer letzten Verfassungen im Artikel 41 die Förderung des Fremdenverkehrs ausdrücklich erwähnt.
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Aber erst richtige Bedeutung gewann der Fremdenverkehr nach dem [[Zweiter Weltkrieg|Zweiten Weltkrieg]], als durch die allgemeine technische und soziale Entwicklung auch die Freizeit deutlich zunahm.
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Aber erst richtige Bedeutung gewann der Fremdenverkehr nach dem [[Zweiten Weltkrieg]], als durch die allgemeine technische und soziale Entwicklung auch die Freizeit deutlich zunahm.
    
==Literatur==
 
==Literatur==