Das Recht auf Urlaub (Urlaubsanspruch) ist etwa seit [[1880]] bekannt. Nach § 24 der Menschenrechtskonvention gibt es das Recht auf Erholung. Sogar die extrem kommunistisch geprägte UdSSR hatte in einer ihrer letzten Verfassungen im Artikel 41 die Förderung des Fremdenverkehrs ausdrücklich erwähnt. | Das Recht auf Urlaub (Urlaubsanspruch) ist etwa seit [[1880]] bekannt. Nach § 24 der Menschenrechtskonvention gibt es das Recht auf Erholung. Sogar die extrem kommunistisch geprägte UdSSR hatte in einer ihrer letzten Verfassungen im Artikel 41 die Förderung des Fremdenverkehrs ausdrücklich erwähnt. |