Salzburger Fürstenhof: Unterschied zwischen den Versionen
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Unter dem ''' | Unter dem '''Salzburger Fürstenhof''', also dem '''fürsterzbischöflichen''' Hof des Landesherrn war einerseits die [[Residenz]] (der repräsentative Wohnsitz des jeweiligen Fürsten) zu verstehen, anderseits das feudale Verwaltungssystem des Fürsten und seiner zugehörigen Berater, mit deren Hilfe der [[Fürsterzbischof]] sein Land regierte. Zum repräsentativen Hofstaat gehörten aber auch Handwerker und Künstler. | ||
== Allgemeines == | == Allgemeines == | ||