Residenz
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Eine Residenz ist der Sitz eines Fürsten oder Bischofes.
Wortherkunft
Die ethymologische Ableitung Residenz ist vom mittellateinischen residentia entlehnt von lateinischen resideo, ere, übersetzt 'sitzen, sitzen bleiben, verweilen'; Residenz bezeichnet also einen fürstlichen Wohnsitz ab dem Zeitpunkt, ab dem ein Fürst seine institutionelle Reiseherrschaft aufgegeben hat;
Begriff
Dem Begriff werden zwei mögliche Inhalte zugeordnet:
- Sitz eines regierenden Fürsten oder Bischofes.
- Hauptstadt eines Landes
Salzburg
In der Residenzstadt der Fürsterzbischöfe bestehen zwei Residenzen:
- die Alte Residenz und
- die Neue Residenz.
Den Höhepunkt der Residenzentwicklung erleben die Stadt Salzburg und Fürsterzbischof Wolf Dietrich von Raitenau um 1600.
Quelle
- Baudokumentation Universität und Ersatzbauten, Band 11 in der Schriftenreihe des Landespressebüros, 1993, Seite 77ff: "Residenz und Residenzstadt aus der Sicht der Verfassungsgeschichte"