Heinrich Kramer: Unterschied zwischen den Versionen
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Am [[5. Dezember]] [[1484]] erließ Papst Innozenz VIII. die sogenannte Hexenbulle mit dem Titel ''Summis desiderantes affectibus''. In dieser Schrift wurden Kramer und seinem dominikanischen Mitbruder, dem Theologen und Inquisitor Jakob Sprenger (* um 1437; † 1495), erweiterte Vollmachten für Inquisitionsverfahren gegen Hexen übertragen. Unter den in diesem Zusammenhang aufgelisteten Diözesen befindet sich auch die [[Erzdiözese Salzburg]]. | Am [[5. Dezember]] [[1484]] erließ Papst Innozenz VIII. die sogenannte Hexenbulle mit dem Titel ''Summis desiderantes affectibus''. In dieser Schrift wurden Kramer und seinem dominikanischen Mitbruder, dem Theologen und Inquisitor Jakob Sprenger (* um 1437; † 1495), erweiterte Vollmachten für Inquisitionsverfahren gegen Hexen übertragen. Unter den in diesem Zusammenhang aufgelisteten Diözesen befindet sich auch die [[Erzdiözese Salzburg]]. | ||
[[1493]] bis [[1495]] war Kramer als Lektor der Theologie und als Prediger in [[Salzburg]] tätig. Aus dieser Zeit ist seine Äußerung zum sogenannten Werwolfglauben überliefert: | [[1493]] bis [[1495]] war Kramer als Lektor der Theologie und als Prediger in der [[Stadt Salzburg]] tätig. Aus dieser Zeit ist seine Äußerung zum sogenannten Werwolfglauben überliefert: | ||
: ''„Die Frage, ob es wirkliche [[Wolf|Wölfe]] sind oder Teufel in Wolfsgestalt, ist nur so zu beantworten, dass es sich um wirkliche Wölfe handelt, die jedoch vom Teufel besessen sind.“'' (Anmerkung: Allein innerhalb von zwei Jahren verurteilte ein einziger Richter im französischen Jura 600 angeblich zu Werwölfen verwandelte Menschen zum (reinigenden) Feuertod.) | : ''„Die Frage, ob es wirkliche [[Wolf|Wölfe]] sind oder Teufel in Wolfsgestalt, ist nur so zu beantworten, dass es sich um wirkliche Wölfe handelt, die jedoch vom Teufel besessen sind.“'' (Anmerkung: Allein innerhalb von zwei Jahren verurteilte ein einziger Richter im französischen Jura 600 angeblich zu Werwölfen verwandelte Menschen zum (reinigenden) Feuertod.) | ||