Salzburger Erbämter: Unterschied zwischen den Versionen

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* '''Erbkämmerer''' (im Geschlecht der [[Salzburger Landstände#Ritterstand|Grafen von Törring und Dengling]] erblich)
 
* '''Erbkämmerer''' (im Geschlecht der [[Salzburger Landstände#Ritterstand|Grafen von Törring und Dengling]] erblich)
 
* '''Erbtruchsess''' (im [[18. Jahrhundert]] von den [[Lamberg (Adelsgeschlecht|Fürsten von Lamberg]] bekleidet, danach vakant)
 
* '''Erbtruchsess''' (im [[18. Jahrhundert]] von den [[Lamberg (Adelsgeschlecht|Fürsten von Lamberg]] bekleidet, danach vakant)
Sie sind zu unterscheiden von arbeitsintensiveren [[Hofämter]]n wie [[Salzburger Hofkanzler|Hofkanzler]], [[Hofrat]], [[Erklärungen früherer Bezeichnungen und Ausdrücke#K|Kämmerer]], Oberst-Kämmerer udgl.  
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Sie sind zu unterscheiden von arbeitsintensiveren [[Hofämter]]n wie [[Salzburger Hofkanzler|Hofkanzler]], [[Erklärungen früherer Bezeichnungen und Ausdrücke#H|Hofrat]], [[Erklärungen früherer Bezeichnungen und Ausdrücke#K|Kämmerer]], Oberst-Kämmerer udgl.  
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==Andere Erbämter==
 
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Auch andere Ämter waren erblich – so das [[Erbausfergenamt]] – oder wurden fallweise erblich vergeben, wie das Amt eines [[Pfleger]]s (dann: "''Erb''pflege"), zB die Pflege [[Matrei|Windisch-Matrei]] der [[Lasser zu Zollheim|Herren von Lasser zu Zollheim]].
 
Auch andere Ämter waren erblich – so das [[Erbausfergenamt]] – oder wurden fallweise erblich vergeben, wie das Amt eines [[Pfleger]]s (dann: "''Erb''pflege"), zB die Pflege [[Matrei|Windisch-Matrei]] der [[Lasser zu Zollheim|Herren von Lasser zu Zollheim]].
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==Siehe auch==
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==Quellen==
 
==Quellen==

Version vom 17. Januar 2010, 18:37 Uhr

Hofämter

Am fürsterzbischöflichen Hof gab es, wie auch an anderen Fürstenhöfen seit karolingischer Zeit üblich, vier Hofämter von nur mehr protokollarischer Bedeutung; sie wurden als „Erbämter“ bezeichnet:

Sie sind zu unterscheiden von arbeitsintensiveren Hofämtern wie Hofkanzler, Hofrat, Kämmerer, Oberst-Kämmerer udgl.

Andere Erbämter

Auch andere Ämter waren erblich – so das Erbausfergenamt – oder wurden fallweise erblich vergeben, wie das Amt eines Pflegers (dann: "Erbpflege"), zB die Pflege Windisch-Matrei der Herren von Lasser zu Zollheim.

Siehe auch

Quellen