Diskussion:Ehemalige Heilquellen: Unterschied zwischen den Versionen
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Die Verwendung der Begrifflichkeiten "Ehemalige Heilquellen", "Ehemalige Kurorte", "Ehemalige Kurbäder" u.dgl. mehr sowie die Auflistung von Berichten nach Volksglaube, alten Zeitungsmeldungen und Literaturangaben, die dem Stand der Wissenschaft nach als veraltet einzustufen sind, bringt - ohne mit der Materie in der Gewässerkunde und Balneologie tatsächlich vertraut zu sein - dem Leser keinen Mehrwert, sondern erzeugt unrichtige, verwirrende und sogar falsche Information. Artikeln dieses Genres sind daher fragwürdig. Da helfen auch rechtliche Hinweise, auch diese teilweise unrichtig bis falsch, nichts ! [[Benutzer:Xxlstier|Xxlstier]] ([[Benutzer Diskussion:Xxlstier|Diskussion]]) 07:49, 29. Aug. 2018 (UTC) | Die Verwendung der Begrifflichkeiten "Ehemalige Heilquellen", "Ehemalige Kurorte", "Ehemalige Kurbäder" u.dgl. mehr sowie die Auflistung von Berichten nach Volksglaube, alten Zeitungsmeldungen und Literaturangaben, die dem Stand der Wissenschaft nach als veraltet einzustufen sind, bringt - ohne mit der Materie in der Gewässerkunde und Balneologie tatsächlich vertraut zu sein - dem Leser keinen Mehrwert, sondern erzeugt unrichtige, verwirrende und sogar falsche Information. Artikeln dieses Genres sind daher fragwürdig. Da helfen auch rechtliche Hinweise, auch diese teilweise unrichtig bis falsch, nichts ! [[Benutzer:Xxlstier|Xxlstier]] ([[Benutzer Diskussion:Xxlstier|Diskussion]]) 07:49, 29. Aug. 2018 (UTC) | ||
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| + | : Es wäre mir neu, dass in Lexika keine ehemaligen Begrifflichkeiten unabhängig von in der Jetztzeit geltenden Gesetzen verwendet werden dürften oder sollten. Es steht klar, dass es sich um Ehemaliges handelt und aus jedem Artikel geht hervor, aus welcher Zeit dieser Beitrag stimmt. Alle hier geschriebenen Informationen sind mit Quellen belegt, somit weder unrichtig noch verwirrend oder falsch. Selbst wenn es sich um Volkglauben handelte, hat es jedenfalls im Salzburgwiki Platz. Du hast ja bereits fehlerhafte rechtliche Hinweise korrigiert. Ansonsten handelt es sich um historische Tatsachen meint --[[Benutzer:Peter Krackowizer|Peter Krackowizer]] ([[Benutzer Diskussion:Peter Krackowizer|Diskussion]]) 09:24, 29. Aug. 2018 (UTC) | ||
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Version vom 29. August 2018, 10:24 Uhr
Begriff
Mineralische Quellen dürfen erst dann als Heilquellen bezeichnet werden, wenn für deren Inhaltstoffe eine pharmakologische Wirkung der durch wissenschaftliche Untersuchungen und Gutachten nachgewiesen sind. Systematische Wasseranalysen im Sinne von Balneologie [1] finden etwa ab 1820 bis 1870 statt, beschränken sich entsprechend dem Stand der damaligen Wissenschaft jedoch auf physikalischen und chemische Untersuchungsmethoden. Die Untersuchung und wissenschaftliche Prüfung (!) der medizinischen Heilwirkung (!) durch Patienten-Reihenuntersuchungen und wissenschaftliche Feld-Studien setzt, entsprechend der Weiterentwicklung im Stand der Wissenschaft, erst im frühen 20. Jahrhundert ein. Detto: Peloide, sonstige Vorkommen
Durch das Bundesgesetz vom 21. März 1930 über die grundsätzliche Regelung des Heilquellen- und Kurortewesens (Heilquellen- und Kurortegesetz) [2] wird erstmals eine gesetzliche Regelung eingeführt, mit deren Hilfe in den darauf folgenden Jahren und Jahrzehnten den Behörden in Österreich gelingt, eine Ordnung in diese Materie zu bringen. Nicht zuletzt hat die staatliche sanitäre Aufsicht dazu geführt, dass heute nur mehr jene Heilquellen, Heilpeloide und Heilvorkommen in Betrieb stehen, die dieses Prädikat auch verdienen. Diese hier darzustellen ist, richtig und sinnvoll.
Die Verwendung der Begrifflichkeiten "Ehemalige Heilquellen", "Ehemalige Kurorte", "Ehemalige Kurbäder" u.dgl. mehr sowie die Auflistung von Berichten nach Volksglaube, alten Zeitungsmeldungen und Literaturangaben, die dem Stand der Wissenschaft nach als veraltet einzustufen sind, bringt - ohne mit der Materie in der Gewässerkunde und Balneologie tatsächlich vertraut zu sein - dem Leser keinen Mehrwert, sondern erzeugt unrichtige, verwirrende und sogar falsche Information. Artikeln dieses Genres sind daher fragwürdig. Da helfen auch rechtliche Hinweise, auch diese teilweise unrichtig bis falsch, nichts ! Xxlstier (Diskussion) 07:49, 29. Aug. 2018 (UTC)
- Es wäre mir neu, dass in Lexika keine ehemaligen Begrifflichkeiten unabhängig von in der Jetztzeit geltenden Gesetzen verwendet werden dürften oder sollten. Es steht klar, dass es sich um Ehemaliges handelt und aus jedem Artikel geht hervor, aus welcher Zeit dieser Beitrag stimmt. Alle hier geschriebenen Informationen sind mit Quellen belegt, somit weder unrichtig noch verwirrend oder falsch. Selbst wenn es sich um Volkglauben handelte, hat es jedenfalls im Salzburgwiki Platz. Du hast ja bereits fehlerhafte rechtliche Hinweise korrigiert. Ansonsten handelt es sich um historische Tatsachen meint --Peter Krackowizer (Diskussion) 09:24, 29. Aug. 2018 (UTC)
Fußnoten
- ↑ Wikipedia.org/Balneologie
- ↑ Bundesgesetz vom 21. März 1930 über die grundsätzliche Regelung des Heilquellen- und Kurortewesens (Heilquellen- und Kurortegesetz