Landesschulrat für Salzburg: Unterschied zwischen den Versionen
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Der Landesschulrat besteht nach dem Bundes-Schulaufsichtsgesetz aus dem Präsidenten des Landesschulrates, dem Kollegium des Landesschulrates und dem Amt des Landesschulrates. Präsident des Landesschulrates ist hiebei immer der [[Landeshauptmann]]. In Salzburg wird das Amt von einem Amtsführenden Präsidenten (seit 2013: Mag. [[Johannes Plötzeneder]]) geführt. | Der Landesschulrat besteht nach dem Bundes-Schulaufsichtsgesetz aus dem Präsidenten des Landesschulrates, dem Kollegium des Landesschulrates und dem Amt des Landesschulrates. Präsident des Landesschulrates ist hiebei immer der [[Landeshauptmann]]. In Salzburg wird das Amt von einem Amtsführenden Präsidenten (seit 2013: Mag. [[Johannes Plötzeneder]]) geführt. | ||
Version vom 23. November 2017, 10:06 Uhr
| Kontaktdaten:[1] | |
|---|---|
| Schulkennzahl: | 500000 |
| Name: | Landesschulrat für Salzburg |
| Adresse: | Mozartplatz 10 5020 Salzburg |
| Website: | www.lsr-sbg.gv.at |
| E-Mail: | lsr-sbg@lsr-sbg.gv.at |
| Telefon: | (06 62) 80 83-0 |
| Präsident: | Der Landeshauptmann |
| Amtsführender Präsident: | Prof. Mag. Johannes Plötzeneder |
| Landesschulratsdirektor: | Mag. Andreas Mazzucco |
Der Landesschulrat für Salzburg ist gemäß dem Bundes-Schulaufsichtsgesetz von 1962 für die Schulaufsicht und Schulverwaltung als dem zuständigen Bundesminister unterstellte Organisation für das Gebiet des Bundeslandes Salzburg zuständig.
Allgemeines
Der Landesschulrat besteht nach dem Bundes-Schulaufsichtsgesetz aus dem Präsidenten des Landesschulrates, dem Kollegium des Landesschulrates und dem Amt des Landesschulrates. Präsident des Landesschulrates ist hiebei immer der Landeshauptmann. In Salzburg wird das Amt von einem Amtsführenden Präsidenten (seit 2013: Mag. Johannes Plötzeneder) geführt.
Das Kollegium des Landesschulrates ist für die Beschlussfassung verantwortlich. Es setzt sich aus Mitgliedern mit beschließender Stimme (Eltern, Lehrer und Sonstige; entsprechend dem Stärkeverhältnis der Parteien im Salzburger Landtag) sowie mit beratender Stimme (Kirche, Kammern, Landesschülervertretung) zusammen und befasst sich ua. mit Verordnungen, Erlässen, der Erarbeitung von Personalvorschlägen für Stellenbesetzungen sowie Empfehlungen von Schulversuchen.
Servicestellen
Der Salzburger Landesschulrat unterhält vier Servicestellen:
- Schulservice
- Schulpsychologie
- Kontaktstelle in Sucht- und Gesundheitsfragen
- Europaservice
Geschichte
Am 18. Jänner 1949 ordnete der Salzburger Landesschulrat die Einübung der aus dem Jahr 1928 stammenden Salzburger Landeshymne Land unsrer Väter von Ernst Sompek im Gesangs- und Sprachunterricht an allen Volks-, Haupt- und Mittelschulen an.
Bis Mitte 2014 gab es einen Vizepräsidenten des Landesschulrates, für den das Vorschlagsrecht der zweitstärksten Fraktion zustand.
Dem Landesschulrat waren die bis Ende Juli 2014 existierenden Bezirksschulräte unterstellt, die in Fragen der allgemeinbildenden Pflichtschulen in erster Instanz tätig waren (während für Berufsschulen sowie für die mittleren und höheren Schulen der Landesschulrat unmittelbar verantwortlich war).
Präsidenten
Amtsführende Präsidenten des Salzburger Landesschulrates waren seit 1963:
- 1963 – 1977: Matthias Laireiter
- 1977 – 1978: Hans Katschthaler
- 1979 – 1994: Gerhard Schäffer
- 1994 – 1996: Josef Sampl
- 1996 – 2004: Gerhard Schäffer (nochmals)
- 2004 – 2013: Herbert Gimpl
- seit 2013: Johannes Plötzeneder
Weblinks
Quellen
- Salzburger Landesschulrat
- Rechtsinformationssystem des Bundes