Naturschutz: Unterschied zwischen den Versionen

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*[https://www.ris.bka.gv.at/Ergebnis.wxe?Abfrage=Landesnormen&BundeslandDefault=Salzburg&Index=8&VonParagraf=0&BisParagraf=&Typ=&ResultPageSize=100 Naturschutzvorschriften des Landes Salzburg]
 
*[https://www.ris.bka.gv.at/Ergebnis.wxe?Abfrage=Landesnormen&BundeslandDefault=Salzburg&Index=8&VonParagraf=0&BisParagraf=&Typ=&ResultPageSize=100 Naturschutzvorschriften des Landes Salzburg]
  
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* [[Salzburger Monat]], Ausgabe September 2009
 
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Version vom 24. Februar 2017, 11:23 Uhr

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Der Naturschutz will die heimatliche Natur und die vom Menschen gestaltete Kulturlandschaft schützen und pflegen,

insbesondere

  • die Vielfalt, Eigenart und Schönheit und der Erholungswert der Natur,
  • natürliche oder überlieferte Lebensräume für Menschen, Tiere und Pflanzen,
  • den Artenreichtum der heimischen Tier- und Pflanzenwelt und
  • die Leistungsfähigkeit und das Selbstregulierungsvermögen der Natur sowie einen weitgehend ungestörter Naturhaushalt

erhalten, nachhaltig sichern, verbessern und nach Möglichkeit wiederherstellen.[1]

Allgemeines

Rund 229 000 Hektar, also ein Drittel der Salzburger Landesfläche, stehen im Bundesland Salzburg unter Naturschutz.

Unterteilung

Dieser gliedert sich in:

Dem Naturschutz unterliegen auch Mineralien und Fossilien (Versteinerungen).

Weitere Anwendungsgebiete des Naturschutzes sind der Pflanzenartenschutz und der Tierartenschutz.

Zuständigkeiten

Für die Belange des Naturschutzes sind in Salzburg das Amt der Salzburger Landesregierung, (Abteilung 5 - Natur- und Umweltschutz, Gewerbe (früher: Abteilung 13 - Naturschutz), die Bezirksverwaltungsbehörden (Magistrat der Landeshauptstadt Salzburg und Bezirkshauptmannschaften) sowie die Landesumweltanwaltschaft zuständig.

Weblinks

Bilder

 Naturschutz – Sammlung von weiteren Bildern, Videos und Audiodateien im SALZBURGWIKI

Quellen

Fußnoten