Grünlanddeklaration: Unterschied zwischen den Versionen
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| − | [[2001]] | + | [[2001]] wurde die Grünlanddeklaration in das [[Räumliches Entwicklungskonzept|Räumlichen Entwicklungskonzept]] (REK 2001) der Stadt Salzburg integriert und damit wesentlicher Bestandteil der Stadtentwicklung. |
| − | Seit [[2006]] wird | + | Seit [[2006]] wird an einer Reform der Grünlanddeklaration gearbeitet. Sie soll einerseits gesetzlich im [[Salzburger Stadtrecht]] verankert werden, womit 3 700 Hektar Grünland einen rechtlichen Schutz erhalten würden. Änderungen daran sollen in Zukunft nur mehr durch Bürgerabstimmungen möglich sein und auch einer Dreiviertelmehrheit im Stadtparlament bedürfen. |
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Version vom 7. Juli 2019, 12:42 Uhr
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Die sogenannte Grünlanddeklaration war ein Beschluss des Salzburger Gemeinderates, der auf die Erhaltung des städtischen Grünraumes gerichtet war.
Geschichte
Bis 1985
Die Grünlanddeklaration wurde am 28. Juni 1985 vom Salzburger Gemeinderat beschlossen.
Die Politiker wollten dadurch 3 500 Hektar gewidmetes Grünland auf Dauer erhalten und darin keine Bauten und Maßnahmen zulassen, die diesem Ziel widersprechen.
Einer der Baumeister der Grünlanddeklaration war der damalige Bürgerlisten-Stadtrat Johannes Voggenhuber.
Die Grünlanddeklaration war die Reaktion der Stadtpolitik auf den Aufstand der Bürger, die sich vehement gegen weitere Verbauung des wertvollen Grünraumes der Stadt einsetzten. Vor allem in den Nachkriegsjahren bis um 1980 war in der Landeshauptstadt ein Wohnblock nach dem anderen errichtet worden. Unter anderem war auch vorgesehen gewesen, die besonders wertvollen Grünflächen in Freisaal und beiderseits der einzigartigen Hellbrunner Allee zu verbauen. Auch eine Stadtautobahn quer durch die Stadt Salzburg war in Diskussion.
Bis 2007
1998 wurde die Deklaration inhaltlich und räumlich konkretisiert, die Deklarationsflächen wurden wesentlich erweitert.
2001 wurde die Grünlanddeklaration in das Räumlichen Entwicklungskonzept (REK 2001) der Stadt Salzburg integriert und damit wesentlicher Bestandteil der Stadtentwicklung.
Seit 2006 wird an einer Reform der Grünlanddeklaration gearbeitet. Sie soll einerseits gesetzlich im Salzburger Stadtrecht verankert werden, womit 3 700 Hektar Grünland einen rechtlichen Schutz erhalten würden. Änderungen daran sollen in Zukunft nur mehr durch Bürgerabstimmungen möglich sein und auch einer Dreiviertelmehrheit im Stadtparlament bedürfen.