Räumliches Entwicklungskonzept

Das Räumliche Entwicklungskonzept (REK) ist ein im Salzburger Raumordnungsgesetz (ROG) vorgesehenes Planungsinstrument.

Ein REK am Beispiel von Neumarkt am Wallersee aus dem Jahr 2008.

Beschreibung

Nach dem ROG obliegt es einer Gemeinde die räumliche Ordnung und Planung des Gemeindegebietes mit den drei Planungsinstrumenten des Räumlichen Entwicklungskonzeptes (REK), der Grundlage für die Aufstellung des Flächenwidmungsplans und der Bebauungspläne. Das REK musste bisher spätestens alle 15 Jahre überarbeitet werden. Mit einer Änderung 2019 muss es nun aber für 25 Jahre erstellt werden.

Quelle