Naturschutz: Unterschied zwischen den Versionen
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Weitere Anwendungsgebiete des Naturschutzes sind der [[Pflanzenartenschutz]] und der [[Tierartenschutz]]. | Weitere Anwendungsgebiete des Naturschutzes sind der [[Pflanzenartenschutz]] und der [[Tierartenschutz]]. | ||
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| + | Für die Belange des '''Naturschutzes''' sind in Salzburg das [[Amt der Salzburger Landesregierung]], ([[Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 5 - Natur- und Umweltschutz, Gewerbe|Abteilung 5 - Natur- und Umweltschutz, Gewerbe]] (früher: [[Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 13: Naturschutz|Abteilung 13 - Naturschutz]]), die Bezirksverwaltungsbehörden ([[Magistrat Salzburg|Magistrat der Landeshauptstadt Salzburg]] und [[Bezirkshauptmannschaft]]en) sowie die [[Landesumweltanwaltschaft Salzburg|Landesumweltanwaltschaft]] zuständig. | ||
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Version vom 4. September 2016, 09:23 Uhr
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Der Naturschutz will die heimatliche Natur und die vom Menschen gestaltete Kulturlandschaft schützen und pflegen, insbesondere
- die Vielfalt, Eigenart und Schönheit und der Erholungswert der Natur,
- natürliche oder überlieferte Lebensräume für Menschen, Tiere und Pflanzen,
- den Artenreichtum der heimischen Tier- und Pflanzenwelt und
- die Leistungsfähigkeit und das Selbstregulierungsvermögen der Natur sowie einen weitgehend ungestörter Naturhaushalt
erhalten, nachhaltig sichern, verbessern und nach Möglichkeit wiederherstellen.[1]
Allgemeines
Rund 229.000 Hektar, also ein Drittel der Salzburger Landesfläche, stehen im Bundesland Salzburg unter Naturschutz.
Unterteilung
Dieser gliedert sich in:
- Nationalparks, von denen es im Land Salzburg nur den Nationalpark Hohe Tauern gibt
- Europaschutzgebiete, deren es im Jahr 2009 18 mit insgesamt 25.000 Hektar Fläche gab und im Jahr 2016 23[2] gibt
- Naturschutzgebiete, das sind (2009) 36.748 ha in Salzburg in 28 ausgewiesenen Gebieten
- Landschaftsschutzgebiete, deren es (2009) 53 mit einer Fläche von 106,5 ha in Salzburg gibt
- Naturdenkmäler, (im Jahr 2012) landesweit bereits mehr als 230
Dem Naturschutz unterliegen auch Mineralien und Fossilien (Versteinerungen).
Weitere Anwendungsgebiete des Naturschutzes sind der Pflanzenartenschutz und der Tierartenschutz.
Zuständigkeiten
Für die Belange des Naturschutzes sind in Salzburg das Amt der Salzburger Landesregierung, (Abteilung 5 - Natur- und Umweltschutz, Gewerbe (früher: Abteilung 13 - Naturschutz), die Bezirksverwaltungsbehörden (Magistrat der Landeshauptstadt Salzburg und Bezirkshauptmannschaften) sowie die Landesumweltanwaltschaft zuständig.
Quellen
- Salzburger Monat, Ausgabe September 2009
- ↑ § 1 des Salzburger Naturschutzgesetzes 1999
- ↑ Rechtsinformationssystem: Europaschutzgebiete