Naturschutz: Unterschied zwischen den Versionen

Aus SALZBURGWIKI
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(ergänzt und teilweise aktualisiert)
(ergänzt und teilweise aktualisiert)
Zeile 1: Zeile 1:
 
{{stub}}
 
{{stub}}
Für die Belange des '''Naturschutzes''' ist in Salzburg das  [[Amt der Salzburger Landesregierung]], [[Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 13: Naturschutz|Abteilung 13 - Naturschutz]], zuständig.
+
Der '''Naturschutz''' will die heimatliche Natur und die vom Menschen gestaltete Kulturlandschaft schützen und pflegen, insbesondere
 +
*die Vielfalt, Eigenart und Schönheit und der Erholungswert der Natur,
 +
*natürliche oder überlieferte Lebensräume für Menschen, Tiere und Pflanzen,
 +
*den Artenreichtum der heimischen Tier- und Pflanzenwelt und
 +
* die Leistungsfähigkeit und das Selbstregulierungsvermögen der Natur sowie einen weitgehend ungestörter Naturhaushalt
 +
erhalten, nachhaltig sichern, verbessern und nach Möglichkeit wiederherstellen.<ref>§ 1 des Salzburger Naturschutzgesetzes 1999</ref>
  
 
==Allgemeines==
 
==Allgemeines==
Zeile 8: Zeile 13:
 
Dieser gliedert sich in:
 
Dieser gliedert sich in:
 
* Nationalparks, von denen es im Land Salzburg nur den [[Nationalpark Hohe Tauern]] gibt
 
* Nationalparks, von denen es im Land Salzburg nur den [[Nationalpark Hohe Tauern]] gibt
* [[Europaschutzgebiete]], deren es 18<ref>[http://www.ris.bka.gv.at/Ergebnis.wxe?Abfrage=LrSbg&Titel=Europaschutzgebiet&VonParagraf=0 Rechtsinformationssystem]</ref> mit insgesamt 25.000 Hektar Fläche gibt  
+
* [[Europaschutzgebiete]], deren es im Jahr 2009 18 mit insgesamt 25.000 Hektar Fläche gab und im Jahr 2016 23<ref>[http://www.ris.bka.gv.at/Ergebnis.wxe?Abfrage=LrSbg&Titel=Europaschutzgebiet&VonParagraf=0 Rechtsinformationssystem: Europaschutzgebiete]</ref> gibt  
* [[Naturschutzgebiete]], das sind 36.748 ha in Salzburg in 28 ausgewiesenen Gebieten
+
* [[Naturschutzgebiete]], das sind (2009) 36.748 ha in Salzburg in 28 ausgewiesenen Gebieten
* [[Landschaftsschutzgebiete]], deren es 53 mit einer Fläche von 106,5 ha in Salzburg gibt
+
* [[Landschaftsschutzgebiete]], deren es (2009) 53 mit einer Fläche von 106,5 ha in Salzburg gibt
 
* [[Naturdenkmäler]], (im Jahr 2012) landesweit bereits mehr als 230
 
* [[Naturdenkmäler]], (im Jahr 2012) landesweit bereits mehr als 230
 +
 +
Dem Naturschutz unterliegen auch [[Mineralien]] und [[Fossilien]] (Versteinerungen).
  
 
Weitere Anwendungsgebiete des Naturschutzes sind der [[Pflanzenartenschutz]] und der [[Tierartenschutz]].
 
Weitere Anwendungsgebiete des Naturschutzes sind der [[Pflanzenartenschutz]] und der [[Tierartenschutz]].
 +
 +
==Zuständigkeiten==
 +
 +
Für die Belange des '''Naturschutzes''' sind in Salzburg das  [[Amt der Salzburger Landesregierung]], ([[Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 5 - Natur- und Umweltschutz, Gewerbe|Abteilung 5 - Natur- und Umweltschutz, Gewerbe]] (früher: [[Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 13: Naturschutz|Abteilung 13 - Naturschutz]]), die Bezirksverwaltungsbehörden ([[Magistrat Salzburg|Magistrat der Landeshauptstadt Salzburg]] und [[Bezirkshauptmannschaft]]en) sowie die [[Landesumweltanwaltschaft Salzburg|Landesumweltanwaltschaft]] zuständig.
  
 
==Quellen==
 
==Quellen==

Version vom 4. September 2016, 09:23 Uhr

Diese Vorlage wird im SALZBURGWIKI nicht mehr verwendet (siehe SALZBURGWIKI Diskussion:Forum Inhalt#Stub, Personenstub)

SALZBURGWIKI verbessern ("Stub")

Dieser Artikel ist leider sehr kurz. Wenn du mehr zum Thema weißt, mache aus ihm bitte einen guten Artikel.

Der Naturschutz will die heimatliche Natur und die vom Menschen gestaltete Kulturlandschaft schützen und pflegen, insbesondere

  • die Vielfalt, Eigenart und Schönheit und der Erholungswert der Natur,
  • natürliche oder überlieferte Lebensräume für Menschen, Tiere und Pflanzen,
  • den Artenreichtum der heimischen Tier- und Pflanzenwelt und
  • die Leistungsfähigkeit und das Selbstregulierungsvermögen der Natur sowie einen weitgehend ungestörter Naturhaushalt

erhalten, nachhaltig sichern, verbessern und nach Möglichkeit wiederherstellen.[1]

Allgemeines

Rund 229.000 Hektar, also ein Drittel der Salzburger Landesfläche, stehen im Bundesland Salzburg unter Naturschutz.

Unterteilung

Dieser gliedert sich in:

Dem Naturschutz unterliegen auch Mineralien und Fossilien (Versteinerungen).

Weitere Anwendungsgebiete des Naturschutzes sind der Pflanzenartenschutz und der Tierartenschutz.

Zuständigkeiten

Für die Belange des Naturschutzes sind in Salzburg das Amt der Salzburger Landesregierung, (Abteilung 5 - Natur- und Umweltschutz, Gewerbe (früher: Abteilung 13 - Naturschutz), die Bezirksverwaltungsbehörden (Magistrat der Landeshauptstadt Salzburg und Bezirkshauptmannschaften) sowie die Landesumweltanwaltschaft zuständig.

Quellen

  1. § 1 des Salzburger Naturschutzgesetzes 1999
  2. Rechtsinformationssystem: Europaschutzgebiete

Weblinks