Bezirkshauptmannschaft: Unterschied zwischen den Versionen
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Die '''Bezirkshauptmannschaft''' (BH) ist in der [[Republik Österreich]] eine wichtige Verwaltungsbehörde der '''allgemeinen staatlichen Verwaltung''' in den Ländern. <br /> | Die '''Bezirkshauptmannschaft''' (BH) ist in der [[Republik Österreich]] eine wichtige Verwaltungsbehörde der '''allgemeinen staatlichen Verwaltung''' in den Ländern. <br /> | ||
Die Bezirkshauptmannschaft ist sachlich und örtlich zuständig jeweils für einen einzelnen Bezirk, der im [[Bundesland Salzburg]] auch ''Gau'' bzw. ''Gaue'' genannt wird. <br /> | Die Bezirkshauptmannschaft ist sachlich und örtlich zuständig jeweils für einen einzelnen Bezirk, der im [[Bundesland Salzburg]] auch ''Gau'' bzw. ''Gaue'' genannt wird. <br /> | ||
== Struktur == | == Struktur == | ||
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* Sachbearbeiter/in (selbständige Erledigungen) | * Sachbearbeiter/in (selbständige Erledigungen) | ||
== Bezirkshauptmannschaften | == Bezirkshauptmannschaften im Land Salzburg == | ||
Im Bundesland Salzburg sind seit 1860 fünf Bezirkshauptmannschaften eingerichtet, jeweils zuständig für ihren Bezirk, der mit dem ''Gau'' ident ist; <br /> | Im Bundesland Salzburg sind seit 1860 fünf Bezirkshauptmannschaften eingerichtet, jeweils zuständig für ihren Bezirk, der mit dem ''Gau'' ident ist; <br /> | ||
jeweils benannt nach dem dortigen Hauptort (mit einer Ausnahme): | jeweils benannt nach dem dortigen Hauptort (mit einer Ausnahme): | ||
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Die Rechtsgrundlage ist Landesgesetz vom 19. Mai 1976 über die Einrichtung und Geschäftsführung der Bezirkshauptmannschaften im Lande Salzburg (Bezirkshauptmannschaften-Gesetz), StF: LGBl. Nr. 59/1976 idgF <ref>[https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrSbg&Gesetzesnummer=10000252 www.ris.bka.gv.at/ Bezirkshauptmannschaften-Gesetz (geltende Fassung)]</ref>. | Die Rechtsgrundlage ist Landesgesetz vom 19. Mai 1976 über die Einrichtung und Geschäftsführung der Bezirkshauptmannschaften im Lande Salzburg (Bezirkshauptmannschaften-Gesetz), StF: LGBl. Nr. 59/1976 idgF <ref>[https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrSbg&Gesetzesnummer=10000252 www.ris.bka.gv.at/ Bezirkshauptmannschaften-Gesetz (geltende Fassung)]</ref>. | ||
== Stadt Salzburg als Bezirksverwaltungsbehörde == | |||
Im Bezirk einer [[Stadt mit eigenem Statut]] (Art. 116 B-VG) <ref>[https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10000138 www.ris.bka.gv.at / Art.116 B-VG (geltende Fassung)]</ref> übernimmt die Stadt bzw. die Stadtverwaltung auch die Aufgaben der Bezirksverwaltung. In der [[Stadt Salzburg]] wird die Aufgabe der allgemeinen staatlichen Verwaltung funktional vom [[Magistrat Salzburg|Magistrat der Stadt Salzburg]] wahrgenommen und ist von den Aufgaben der Gemeindeverwaltung zu unterscheiden. | |||
== Quelle == | == Quelle == | ||