Pfleggericht Alt- und Lichtenthann: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 28. August 2024, 13:41 Uhr

Die Pfleggerichte Altentann und Lichtentann waren zwei erzbischöfliches Pflegegericht mit Sitz im nördlichen Flachgau.

Geschichte

Als sich die Brüder Eckart und Nikla von Tann ihre Güter und Gerichte teilten, entstanden 1331 diese beiden Pfleggerichte. Zuvor waren beiden vereint, worauf der gemeinsame Galgen und die gemeinsame Freiung in Henndorf hinwiesen. Die Salzburger Erzbischöfe hatten erst dann die Landeshoheit erhalten, nachdem sie die Tannen zur Lehensauftragung zwangen. Vorher war das Gebiet entweder ein baierisches Lehen oder Eigenbesitz der Herren von Tann.

Die Burg Lichtentann war seit 1358, das Gericht Lichtentann seit 1369 von den Tannern nur mehr pflegsweise verwaltet worden. Erst nach dem Aussterben der Tanner 1391 fiel Altentann an den Fürsterzbischof.

Verwaltet wurden die Burgen Altentann und Lichtentann jeweils von den Pflegern. Über viele Generationen stellte dabei die Familie Ueberacker die Pfleger von Liechtentann-Köstendorf. Daher beanspruchten sie auch die Pflege als erbliches Recht.

Nach dem Brand von Altentann am 6. April 1680 wurde die Gerichtsbarkeit von Alten- und Lichtentann nach Neumarkt verlegt. Hier wollte man ein neues Amtsgebäude neben der bestehende Gerichtsschreiberei, der Fronfeste errichten. Doch man konnte das gegenüberliegende Bürgerhaus käuflich erwerben und so wurde die "Winkler'sche Behausung" 1699 für das Gericht adaptiert.

Quellen