Vorzeitig abgewählt kann der Bürgermeister werden, indem ihm die Gemeindevertretung mit Zweidrittelmehrheit das Misstrauen ausspricht und dies durch eine nachfolgende Bürgerabstimmung bestätigt wird.<ref>§ 45 Abs 4 der Salzburger Gemeindeordnung 1994</ref> | Vorzeitig abgewählt kann der Bürgermeister werden, indem ihm die Gemeindevertretung mit Zweidrittelmehrheit das Misstrauen ausspricht und dies durch eine nachfolgende Bürgerabstimmung bestätigt wird.<ref>§ 45 Abs 4 der Salzburger Gemeindeordnung 1994</ref> |