Friedrich Graf Herberstein: Unterschied zwischen den Versionen

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'''(Johann) Friedrich Graf zu Herberstein''' (* [[8. März]] [[1810]] Brünn <ref>Damals Hauptstadt der Markgrafschaft Mähren, heute Brno (Tschechische Republik).</ref>, † [[6. April]] [[1861]] Graz)<ref>Die Lebensdaten des Grafen sind nicht mit Gewissheit einem Standardwerk zu entnehmen, sondern ergeben sich aus einer vom Artikelerstverfasser vorgenommenen Zusammenschau mehrerer Quellen: Von den bei Wurzbach (Constant von Wurzbach, Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich, VIII. Teil [Wien 1862], insbesondere in seiner umfangreichen Stammtafel des Hauses Herberstein [aaO nach S. 498], angeführten Personen kommt nach Zeitspanne und Vornamen eben nur Graf Johann Friedrich [dessen Geburts- und Todestag, nicht aber Beruf oder sonstige Stellung von Wurzbach angegeben werden] in Betracht. Besonders aber nennt  [http://www.verwaltung.steiermark.at/cms/dokumente/11125244_146242/8738a5a6/37%20bis%2044%20aus%20Mitteilungen%2022-Das%20Herberstein-Archiv.pdf Friedrich Wilhelm Kosch, ''Das Herberstein-Archiv'',] eine „von der Linie Herberstein-Proskau stammende Sammlung“, in der „Akten über den Statthalter in Salzburg Friedrich Graf H. (1910 bis 1961) vorhanden“ sind [„1910 bis 1961“ ist natürlich als „1810 bis 1861“ zu berichtigen], sodass wir insgesamt darauf vertrauen dürfen, dass die für Graf Johann Friedrich in mehreren Quellen angegebenen Lebensdaten eben dem Salzburger Statthalter Friedrich Grafen Herberstein zuzuordnen sind.</ref>
 
'''(Johann) Friedrich Graf zu Herberstein''' (* [[8. März]] [[1810]] Brünn <ref>Damals Hauptstadt der Markgrafschaft Mähren, heute Brno (Tschechische Republik).</ref>, † [[6. April]] [[1861]] Graz)<ref>Die Lebensdaten des Grafen sind nicht mit Gewissheit einem Standardwerk zu entnehmen, sondern ergeben sich aus einer vom Artikelerstverfasser vorgenommenen Zusammenschau mehrerer Quellen: Von den bei Wurzbach (Constant von Wurzbach, Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich, VIII. Teil [Wien 1862], insbesondere in seiner umfangreichen Stammtafel des Hauses Herberstein [aaO nach S. 498], angeführten Personen kommt nach Zeitspanne und Vornamen eben nur Graf Johann Friedrich [dessen Geburts- und Todestag, nicht aber Beruf oder sonstige Stellung von Wurzbach angegeben werden] in Betracht. Besonders aber nennt  [http://www.verwaltung.steiermark.at/cms/dokumente/11125244_146242/8738a5a6/37%20bis%2044%20aus%20Mitteilungen%2022-Das%20Herberstein-Archiv.pdf Friedrich Wilhelm Kosch, ''Das Herberstein-Archiv'',] eine „von der Linie Herberstein-Proskau stammende Sammlung“, in der „Akten über den Statthalter in Salzburg Friedrich Graf H. (1910 bis 1961) vorhanden“ sind [„1910 bis 1961“ ist natürlich als „1810 bis 1861“ zu berichtigen], sodass wir insgesamt darauf vertrauen dürfen, dass die für Graf Johann Friedrich in mehreren Quellen angegebenen Lebensdaten eben dem Salzburger Statthalter Friedrich Grafen Herberstein zuzuordnen sind.</ref>
war von [[1850]] bis [[1852]] der erste [[Landeshauptmann#k.k. Landespräsidenten und Landeshauptleute des Kronlandes Salzburg|Statthalter]]<ref>Die damals geltende ''[http://dokumentation.htu.tugraz.at/menschenrechte/?dok=kat0020&rub=kat Reichsverfassung für das Kaisertum Österreich'' („Oktroyierte Märzverfassung“)], durch deren § 1 Salzburg ein selbständiges Kronland wurde, sah in der Tat für jedes Kronland einen Statthalter vor (§ 92). Sie wurde zu Silvester 1851 aufgehoben. In der Folge wurde für den Leiter der staatlichen Verwaltung eines Kronlandes die Bezeichnung „Landeschef“ eingeführt; die Landeschefs der größeren Kronländer führten den Titel „Statthalter“, die der kleineren Kronländer – zB des Herzogtums Salzburg – den Titel „Landespräsident“.</ref>
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war von [[1850]] bis [[1852]] der erste [[Landeshauptmann#k.k. Landespräsidenten und Landeshauptleute des Kronlandes Salzburg|Statthalter]]<ref>Die damals geltende ''[http://dokumentation.htu.tugraz.at/menschenrechte/?dok=kat0020&rub=kat Reichsverfassung für das Kaisertum Österreich'' („Oktroyierte Märzverfassung“)], durch deren § 1 Salzburg ein selbständiges Kronland wurde, sah in der Tat für jedes Kronland einen Statthalter vor (§ 92). Sie wurde zu Silvester 1851 aufgehoben. In der Folge wurde für den Leiter der staatlichen Verwaltung eines Kronlandes die Bezeichnung „Landeschef“ eingeführt; die Landeschefs der größeren Kronländer führten den Titel „Statthalter“, die der kleineren Kronländer – z.B. des Herzogtums Salzburg – den Titel „Landespräsident“.</ref>
 
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==Quellen, Einzelnachweise ==
 
==Quellen, Einzelnachweise ==

Version vom 4. November 2009, 08:08 Uhr

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(Johann) Friedrich Graf zu Herberstein (* 8. März 1810 Brünn [1], † 6. April 1861 Graz)[2] war von 1850 bis 1852 der erste Statthalter[3] des Herzogtums Salzburg.

Amtliches

Über sein Wirken ist wenig bekannt, auch scheint er nach 1852 keine öffentlichen Funktionen mehr bekleidet zu haben.

Privates

Johann Friedrich Graf zu Herberstein heiratete am 15. November 1849 in Wien Theresia Gräfin von Dietrichstein-Proskau-Leslie (* Prag 15. Oktober 1822, † Wien 12. März 1895).[4]

Das Paar hatte den Sohn Josef (* 9. März 1854) und vier Töchter.[5]

Quellen, Einzelnachweise

  1. Damals Hauptstadt der Markgrafschaft Mähren, heute Brno (Tschechische Republik).
  2. Die Lebensdaten des Grafen sind nicht mit Gewissheit einem Standardwerk zu entnehmen, sondern ergeben sich aus einer vom Artikelerstverfasser vorgenommenen Zusammenschau mehrerer Quellen: Von den bei Wurzbach (Constant von Wurzbach, Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich, VIII. Teil [Wien 1862], insbesondere in seiner umfangreichen Stammtafel des Hauses Herberstein [aaO nach S. 498], angeführten Personen kommt nach Zeitspanne und Vornamen eben nur Graf Johann Friedrich [dessen Geburts- und Todestag, nicht aber Beruf oder sonstige Stellung von Wurzbach angegeben werden] in Betracht. Besonders aber nennt Friedrich Wilhelm Kosch, Das Herberstein-Archiv, eine „von der Linie Herberstein-Proskau stammende Sammlung“, in der „Akten über den Statthalter in Salzburg Friedrich Graf H. (1910 bis 1961) vorhanden“ sind [„1910 bis 1961“ ist natürlich als „1810 bis 1861“ zu berichtigen], sodass wir insgesamt darauf vertrauen dürfen, dass die für Graf Johann Friedrich in mehreren Quellen angegebenen Lebensdaten eben dem Salzburger Statthalter Friedrich Grafen Herberstein zuzuordnen sind.
  3. Die damals geltende Reichsverfassung für das Kaisertum Österreich („Oktroyierte Märzverfassung“), durch deren § 1 Salzburg ein selbständiges Kronland wurde, sah in der Tat für jedes Kronland einen Statthalter vor (§ 92). Sie wurde zu Silvester 1851 aufgehoben. In der Folge wurde für den Leiter der staatlichen Verwaltung eines Kronlandes die Bezeichnung „Landeschef“ eingeführt; die Landeschefs der größeren Kronländer führten den Titel „Statthalter“, die der kleineren Kronländer – z.B. des Herzogtums Salzburg – den Titel „Landespräsident“.
  4. Genealogische Stammtafel „Dietrichstein family“, 6. Teil.
  5. Wurzbach aaO (Stammtafel).
Landespräsidenten von Salzburg