Taiding: Unterschied zwischen den Versionen

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Ein '''Taiding''' (auch ''Thaiding'') war der [[Schranne]]n- und Gerichtsort außerhalb der [[Stadt Salzburg]].  
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Ein '''Taiding''' (auch ''Thaiding'') war der historische [[Schranne (Recht)|Gerichtsort]] außerhalb einer Stadt.  
  
 
==Geschichte==
 
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Schon bald nach der Eingliederung des [[Salzburg (Bundesland)|Salzburger Landes]] in [[Bayern]] (um [[788]]) wurden die Grafen im Land mit Vollmachten des Königs ausgestattet. Diese übten die Gerichtsbarkeit aus, hoben Steuern ein und sorgten für den militärischen Schutz der Bürger. So auch eine jährliche militärische ''Musterung'',
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Schon bald nach der Eingliederung des [[Salzburg (Bundesland)|Salzburger Landes]] in das [[Herzogtum Bayern]] (um [[788]]) wurden die Grafen im Land mit Vollmachten des Königs ausgestattet. Diese übten die Gerichtsbarkeit aus, hoben Steuern ein und sorgten für den militärischen Schutz der Bürger. So auch eine jährliche militärische ''Musterung''.
  
 
All diese Pflichten übten die Grafen am Land ein bis zweimal während öffentlicher Gerichtsverhandlungen aus. Diese entsprachen der germanischen Rechtstradition  und anlog zum nordischen ''Thing'' als ''Grafending'' oder ''Taiding'' bezeichnet.
 
All diese Pflichten übten die Grafen am Land ein bis zweimal während öffentlicher Gerichtsverhandlungen aus. Diese entsprachen der germanischen Rechtstradition  und anlog zum nordischen ''Thing'' als ''Grafending'' oder ''Taiding'' bezeichnet.
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Alle freien Männer innerhalb der zum ''Taiding'' aufgerufenen Grafschaft mussten sich zu Taidingen einfinden. Interessant war, dass obwohl viele von ihnen weder Schreiben noch Lesen konnten, sie doch aufgrund der regelmäßig stattfindenen Taidings mit dem herrschende Recht gut vertraut waren.
 
Alle freien Männer innerhalb der zum ''Taiding'' aufgerufenen Grafschaft mussten sich zu Taidingen einfinden. Interessant war, dass obwohl viele von ihnen weder Schreiben noch Lesen konnten, sie doch aufgrund der regelmäßig stattfindenen Taidings mit dem herrschende Recht gut vertraut waren.
  
Die Salzburger Kirche erhielt bereits durch Kaiser Karl dem Großen Immunität und Königsschutz für ihre Besitzungen zugesprochen. Daher war dieser Besitz den Befugnissen von Grafen entzogen. Und da die Kirche ihrem Grundsatz nach kein Blut vergießen darf, wurde die Gerichstbarkeit von den [[Salzburger Erzbischöfe|Salzburger Erzbischöfen]] an weltliche Anwälte übergeben. Sie hießen ''Vogte'' (von ''advocatus'').
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Die Salzburger Kirche erhielt bereits durch Kaiser [[Karl dem Großen]] Immunität und Königsschutz für ihre Besitzungen zugesprochen. Daher war dieser Besitz den Befugnissen von Grafen entzogen. Und da die Kirche ihrem Grundsatz nach kein Blut vergießen darf, wurde die Gerichtsbarkeit von den [[Salzburger Erzbischöfe|Salzburger Erzbischöfen]] an weltliche Anwälte übergeben. Sie hießen ''Vogte'' (von ''advocatus'').
 
 
Aber es fanden nicht nur die Gerichtsbarkeiten bei Taidings statt, sondern auch die Schranne am Land mit Volksfestcharakter.  
 
  
 
==Taidingtische==
 
==Taidingtische==
* in [[Anif]] vor dem [[Kaiserbauerngut]]
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* in [[Anif]] vor dem [[Kaiserbauerngut]]: hier fanden zwei Mal im Jahr (nach [[Georgitag|Georgi]] 24. April und nach [[Michaelitag|Michaeli]] 29. September) Taidings statt
* in [[Oberalm]]
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* in [[Oberalm]] (siehe [[Oberalmer Thaidingtisch]])
  
 
==Quelle==
 
==Quelle==
* [[Heinz Dopsch]], Ewald Hiebl Kultur, Geschichte und Wirtschaft von Anif, Niederalm, Neu-Anif, 2003, Herausgeber: Gemeinde Anif
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* {{Quelle Anif Geschichte}}
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: → Seite 93
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[[Kategorie:Geschichte]]
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[[Kategorie:Recht]]
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[[Kategorie:Rechtsgeschichte]]

Aktuelle Version vom 7. April 2023, 09:11 Uhr

Ein Taiding (auch Thaiding) war der historische Gerichtsort außerhalb einer Stadt.

Geschichte

Schon bald nach der Eingliederung des Salzburger Landes in das Herzogtum Bayern (um 788) wurden die Grafen im Land mit Vollmachten des Königs ausgestattet. Diese übten die Gerichtsbarkeit aus, hoben Steuern ein und sorgten für den militärischen Schutz der Bürger. So auch eine jährliche militärische Musterung.

All diese Pflichten übten die Grafen am Land ein bis zweimal während öffentlicher Gerichtsverhandlungen aus. Diese entsprachen der germanischen Rechtstradition und anlog zum nordischen Thing als Grafending oder Taiding bezeichnet.

Alle freien Männer innerhalb der zum Taiding aufgerufenen Grafschaft mussten sich zu Taidingen einfinden. Interessant war, dass obwohl viele von ihnen weder Schreiben noch Lesen konnten, sie doch aufgrund der regelmäßig stattfindenen Taidings mit dem herrschende Recht gut vertraut waren.

Die Salzburger Kirche erhielt bereits durch Kaiser Karl dem Großen Immunität und Königsschutz für ihre Besitzungen zugesprochen. Daher war dieser Besitz den Befugnissen von Grafen entzogen. Und da die Kirche ihrem Grundsatz nach kein Blut vergießen darf, wurde die Gerichtsbarkeit von den Salzburger Erzbischöfen an weltliche Anwälte übergeben. Sie hießen Vogte (von advocatus).

Taidingtische

Quelle

→ Seite 93