Schranne (Recht)

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Begriffsklärung
Dieser Artikel behandelt den historischen Rechtsbegriff einer Schranne. Über den Begriff als Markt siehe Schranne (Markt).

Schranne ist ein historischer Rechtsbegriff.

Name

Das Wort Schranne bezeichnete ursprünglich den Ort der Rechtsprechung in einer Stadt, abgeleitet von dem althochdeutschen Wort scranna (Stuhl, Bank) und dem mittelhochdeutschen schranne (Tisch, Bank; vgl. das verwandte Wort Schranke und sowie das italienische Wort la scranna − der Richterstuhl); da dieser Ort meist auch sehr zentral lag, entstanden um ihn herum auch die Brot- und Getreidemärkte, Fleischbänke und andere Märkte. Das Wort Schranne bezeichnet daher auch Lagerhallen.

Geschichte

In der Stadt Salzburg lag die ursprüngliche Schranne am heutigen Waagplatz. Unter freiem Himmel fand im Mittelalter das Malefizgericht statt. Der Richterstab und die formenreiche Sprache waren für die Bevölkerung eine willkommene Abwechslung in ihrem Alltag. Diese Gerichtstage weiteten sich dann im Laufe der Zeit durch fahrende Händler, Zahnbrecher und Gaukler zu Märkten aus. Am Land hieß der Gerichtsort Taiding.

Quelle

  • Original im Artikel Schranne (jetzt Schranne Markt) gestanden und dortige Quellen
Dorn, Herbert; Husty, Peter: Spurensuche in Salzburg. Verschwundene Bauwerke und vergessene Kunstschätze aus acht Jahrhunderten, hg. vom Salzburger Museum Carolino Augusteum, 2. Aufl. Salzburg 1997.