Salzburger Fürstenhof: Unterschied zwischen den Versionen
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| + | Neuere Forschungen (2009) haben allerdings auch ergeben, dass er nicht mehr oder weniger Geld für Repräsentationen ausgab, als zahlreiche andere Fürsten der 89 geistlich-weltlichen Fürstentümer des römisch-Deutschen Reiches seiner Zeit. Auch seine Umbaupläne für die Stadt Salzburg, der Abriss mittelalterlicher Häuser im Stadtkern fielen nicht aus der Rolle im Vergleich zu den Vorgangsweisen anderer reicher Fürsten und Fürsterzbischöfe seiner Zeit.<ref>Quelle Beitrag Salzburg heute am 21. Februar 2009</ref> | ||
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| + | * [[Friederike Zaisberger]]: ''[[Geschichte Salzburgs]]'', der innenpolitische Aufbau: der Landesfürst, Seite 117 | ||
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Aktuelle Version vom 28. August 2024, 18:30 Uhr
Unter dem Salzburger Fürstenhof, also dem fürsterzbischöflichen Hof des Landesherrn war einerseits die Residenz (der repräsentative Wohnsitz des jeweiligen Fürsten) zu verstehen, anderseits das feudale Verwaltungssystem des Fürsten und seiner zugehörigen Berater, mit deren Hilfe der Fürsterzbischof sein Land regierte. Zum repräsentativen Hofstaat gehörten aber auch Handwerker und Künstler.
Allgemeines
Fürsterzbischof Pilgrim II. von Puchheim (1365–1396) war der erste Fürsterzbischof, der in Salzburg einen glänzenden Hofstaat gründete und Salzburg mitteleuropaweit zu einem Mittelpunkt höfischer Kunst und Kultur machte.
Der Hof des Salzburger Fürsterzbischofs bestand aus einer großen Anzahl von Personen - Diener (Lakaien), Beamte, Hofräte, Künstler und andere Mitesser -, die auf Kosten des Fürsterzbischofs bezahlt oder verpflegt wurden.
Zur Versorgung dieses durchaus mehr als eintausend Personen umfassenden Hofes waren auch zahlreiche Einrichtungen entstanden. So beispielsweise die Hoffischerei, die Hofbäckerei oder die Alte fürsterzbischöfliche Hofapotheke.
Für Weiterbildung und Kunst standen z. B. die Salzburger Hofbibliothek dem Fürsterzbischof und hohen Beamten zur Verfügung. Die Salzburger Hofmusik erreichte bis zur Auflösung des Hofstaates 1807 zeitweise weit über Salzburg hinaus mitteleuropaweit Bedeutung.
Ging ein Erzbischof auf Reisen, so folgte ihm ein guter Teil des Hofstaates, was natürlich auch das Reisen teuer werden ließ.
Die Kosten für die Hofhaltung wurden zum größten Teil vom Generaleinnehmer-Hofzahlamt bestritten, das der Hofkammer angegliedert war. Aus der Privatschatulle eines Fürsterzbischofs, dem sogenannten Kammergut, bezahlte er besonderen Lebensführungswünsche. Kammergut war das persönliche Vermögen eines Fürsterzbischofs.
Das Ministerium
Der fürsterzbischöfliche Hofstaat bestand in der Spätzeit des Fürsterzbistums Salzburg aus dem sogenannten Ministerium und den diesem unterstehenden Stäben.[1]
Hochfürstliche Minister waren
- der Obersthofmeister,
- der Oberstkämmerer (Oberstkammerer),
- der Obersthofmarschall,
- der Oberststallmeister,
- der Oberstjägermeister und
- der Leibgardekommandant.
Das Ministerium war mit der Leitung des Hofstaates, aber nicht mit der Regierung des Erzstiftes befasst. Zu dieser bediente sich der Fürsterzbischof der Hofkanzlei und sogenannter Dikasterien (die dem heutigen Begriff der Ministerien nahekämen), nämlich des Hofrates, der Hofkammer, der Deputation der auswärtigen Geschäfte und dem Hofkriegsrat. Protokollarischer Natur waren die Erbämter, deren Inhaber nicht dem Hofstaat angehörten.
Fürsterzbischof Wolf Dietrich von Raitenau
Erst in jüngster Zeit bestätigten der Salzburger Historiker Gerhard Ammerer und die Projektgruppe zur Erforschung der Salzburger Residenz erneut, welches prunkvolles Leben Wolf Dietrich von Raitenau führte, wie er einerseits die Verwaltung vergrößerte, aber sie gleichzeitig zu ökonomisieren versuchte, und wie er insgesamt als absoluter Herrscher regierte. Er rechercherierte in Besoldungslisten, die auf einen großen Hofstaat schließen lassen, wie er zu dieser Zeit im europäischen Bereich üblich war. Tanz- und Fechtmeister kamen aus Frankreich, Musiker und Sänger aus Italien. Die Livreen der Bediensteten entsprachen der neuesten Mode und wurde von Frankreich beeinflusst. Auch das Hofzeremoniell war streng geregelt. So war etwa festgelegt, wer wohin gehen durfte, wer sitzen durfte und auf welchem Polstermöbel.
Neuere Forschungen (2009) haben allerdings auch ergeben, dass er nicht mehr oder weniger Geld für Repräsentationen ausgab, als zahlreiche andere Fürsten der 89 geistlich-weltlichen Fürstentümer des römisch-Deutschen Reiches seiner Zeit. Auch seine Umbaupläne für die Stadt Salzburg, der Abriss mittelalterlicher Häuser im Stadtkern fielen nicht aus der Rolle im Vergleich zu den Vorgangsweisen anderer reicher Fürsten und Fürsterzbischöfe seiner Zeit.[2]
Quellen
- Friederike Zaisberger: Geschichte Salzburgs, der innenpolitische Aufbau: der Landesfürst, Seite 117
- SALZBURGWIKI-Beiträge
Einzelnachweise
- ↑ Hiezu und zum Folgenden Lorenz Hübner: Beschreibung der hochfürstlich-erzbischöflichen Haupt- und Residenzstadt Salzburg und ihrer Gegenden verbunden mit ihrer ältesten Geschichte, Zweiter Band (Statistik), Salzburg 1793. S. 885 f.
- ↑ Quelle Beitrag Salzburg heute am 21. Februar 2009