Steuern und Abgaben: Unterschied zwischen den Versionen

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Am [[1. August]] [[1950]] trat die vom Salzburger Gemeinderat beschlossene Gebrauchsgebührenordnung in Kraft; für die Nutzung von Verkehrs- oder Erholungsflächen sowie des darüber befindlichen Luftraumes (z. B. durch Reklameschilder oder Leitungen) ist nun eine Gebühr − eine ''Luftsteuer'' − zu entrichten;
 
Am [[1. August]] [[1950]] trat die vom Salzburger Gemeinderat beschlossene Gebrauchsgebührenordnung in Kraft; für die Nutzung von Verkehrs- oder Erholungsflächen sowie des darüber befindlichen Luftraumes (z. B. durch Reklameschilder oder Leitungen) ist nun eine Gebühr − eine ''Luftsteuer'' − zu entrichten;
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Am [[7. Mai]] [[1953]] beschloss der [[Salzburger Gemeinderat]], das Tor am [[Kapuzinerberg]] während der Nachtstunden verschlossen zu halten und ein „Sperrgeld“ einzuheben.
  
 
Am [[30. April]] [[1953]] ersetzte die neue Ortstaxe in der Stadt Salzburg, gestaffelt von einem bis vier Schilling, die bisherige Fremdenzimmerabgabe und die Saisonabgabe im [[Fremdenverkehr]].
 
Am [[30. April]] [[1953]] ersetzte die neue Ortstaxe in der Stadt Salzburg, gestaffelt von einem bis vier Schilling, die bisherige Fremdenzimmerabgabe und die Saisonabgabe im [[Fremdenverkehr]].

Version vom 24. September 2008, 11:35 Uhr

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Dieser Artikel beschäftigt sich mit historischen Steuern und Abgaben in Stadt und Land Salzburg.

Mittelalter
18. Jahrhundert
  • Herd- und Kaminsteuer in Stadt und Land Salzburg
20. Jahrhundert

Am 30. März 1948 beschließt der Salzburger Gemeinderat die Einhebung einer 25-prozentigen Abgabe auf Eintrittspreise für Kinos, einer 20-prozentigen Abgabe für Sportveranstaltungen und einer Abgabe von 10 Prozent für Theatervorstellungen - die Lustbarkeitsabgabe; die Sportabgabe wird nach Protesten von Sportvereinen später reduziert;

Am 1. August 1950 trat die vom Salzburger Gemeinderat beschlossene Gebrauchsgebührenordnung in Kraft; für die Nutzung von Verkehrs- oder Erholungsflächen sowie des darüber befindlichen Luftraumes (z. B. durch Reklameschilder oder Leitungen) ist nun eine Gebühr − eine Luftsteuer − zu entrichten;

Am 7. Mai 1953 beschloss der Salzburger Gemeinderat, das Tor am Kapuzinerberg während der Nachtstunden verschlossen zu halten und ein „Sperrgeld“ einzuheben.

Am 30. April 1953 ersetzte die neue Ortstaxe in der Stadt Salzburg, gestaffelt von einem bis vier Schilling, die bisherige Fremdenzimmerabgabe und die Saisonabgabe im Fremdenverkehr.

Am 6. August 1953 genehmigte der Salzburger Landtag eine Bäderbau-Abgabe: alle erwerbstätigen Stadtbewohner müssen bis zu 4,50 Schilling pro Monat bezahlen; die Dauer der Abgabe für den Neubau des Hallenbades ist mit höchstens 10 Jahren begrenzt;

Ab 1. Februar 1954 musste jeder Erwerbstätige in der Stadt Salzburg 4,50 Schilling monatlich für die Finanzierung des Hallenbades entrichten;

Fußnote

Quelle

  • Salzburgwiki