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Der '''Reichsgau Salzburg''' war die dem [[Land Salzburg]] entsprechende Gebietseinheit des [[NS|nationalsozialistischen]] [[Reich#Deutsches_Reich|Dritten Reiches]].
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Der '''Reichsgau Salzburg''' war die dem [[Salzburg (Bundesland)|Land Salzburg]] entsprechende Gebietseinheit des [[NS|nationalsozialistischen]] [[Reich#Deutsches_Reich|Dritten Reiches]].
    
==Vorgeschichte==
 
==Vorgeschichte==
Durch den sogenannten [[Anschluss]] wurde Österreich dem nationalsozialistischen Deutschen Reich eingegliedert. Der [[Ständestaat|Bundesstaat Österreich]] wurde zu einem Land des Deutschen Reiches erklärt, dessen offizielle Bezeichnung fortan „Land Österreich“ war.<ref>Bundesverfassungsgesetz vom 13. März 1938 über die Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich, [http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=bgl&datum=19380004&seite=00000259 BGBl. Nr.&nbsp;75/1938,] Art.&nbsp;1.</ref> Die Bundesregierung wurde zur „österreichischen Landesregierung“<ref>§ 1 Abs. 1 des Erlasses des Führers und Reichskanzlers über die österreichische Landesregierung (Kundmachung des Reichsstatthalters in Österreich, womit der Erlass […] bekannt gemacht wird), [http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=glo&datum=19380004&seite=00000015 GBlÖ Nr. 4/1938.]</ref>, die unter der „Führung“ des „Reichsstatthalters in Österreich“ stand<ref>§ 1 Abs. 2 des Erlasses GBlÖ Nr. 4/1938.</ref>; der „Reichsstatthalter in Österreich“ trat also an die Stelle des Bundeskanzlers (Reichsstatthalter war jedoch eine schon nach bestehendem Reichsrecht existierende Funktion<ref>„Reichsstatthalter“ war eine reichsrechtliche Funktion gemäß dem Zweiten Gesetz zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich vom 7. April 1933 und dem Reichsstatthaltergesetz vom 30. Januar 1935; Reichsstatthalter waren Beauftragte der Reichszentrale in der Region und mit Überwachungs-, Eingriffs- und Leitungsfunktionen betraut und waren auf höchster Führungsebene verantwortlich für die länderseitige Gleichschaltung durch Auflösung der Landtage und Verkündung der Gesetze. Teilweise, aber nicht immer waren sie zugleich Chef der jeweiligen Landesregierung. Vgl. den [[Wikipedia]]-Artikel [http://de.wikipedia.org/wiki/Reichsstatthalter Reichsstatthalter.]</ref>, die Führung der Landesregierung eine zusätzliche). Gesetzgebungsautorität war „der Reichsstatthalter (Österreichische Landesregierung).<ref>Verordnung über das Gesetzgebungsrecht im Lande Österreich vom 30. April 1938, RGBl. I S. 455 [http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=glo&datum=19380004&seite=00000259 (GBlÖ Nr. 111/1938).]</ref> Der „Reichsstatthalter in Österreich“ war seinerseits dem „Reichskommissar für die Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich“ unterstellt.
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Durch den sogenannten [[Anschluss]] wurde Österreich dem nationalsozialistischen Deutschen Reich eingegliedert. Der [[Ständestaat|Bundesstaat Österreich]] wurde zu einem Land des Deutschen Reiches erklärt, dessen offizielle Bezeichnung fortan "Land Österreich" war.<ref>Bundesverfassungsgesetz vom 13. März 1938 über die Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich, [http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=bgl&datum=19380004&seite=00000259 BGBl. Nr.&nbsp;75/1938,] Art.&nbsp;1.</ref> Die Bundesregierung wurde zur "österreichischen Landesregierung"<ref>§ 1 Abs. 1 des Erlasses des Führers und Reichskanzlers über die österreichische Landesregierung (Kundmachung des Reichsstatthalters in Österreich, womit der Erlass […] bekannt gemacht wird), [http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=glo&datum=19380004&seite=00000015 GBlÖ Nr. 4/1938.]</ref>, die unter der "Führung" des "Reichsstatthalters in Österreich" stand<ref>§ 1 Abs. 2 des Erlasses GBlÖ Nr. 4/1938.</ref>; der "Reichsstatthalter in Österreich" trat also an die Stelle des Bundeskanzlers (Reichsstatthalter war jedoch eine schon nach bestehendem Reichsrecht existierende Funktion<ref>"Reichsstatthalter" war eine reichsrechtliche Funktion gemäß dem Zweiten Gesetz zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich vom 7. April 1933 und dem Reichsstatthaltergesetz vom 30. Jänner 1935; Reichsstatthalter waren Beauftragte der Reichszentrale in der Region und mit Überwachungs-, Eingriffs- und Leitungsfunktionen betraut und waren auf höchster Führungsebene verantwortlich für die länderseitige Gleichschaltung durch Auflösung der Landtage und Verkündung der Gesetze. Teilweise, aber nicht immer waren sie zugleich Chef der jeweiligen Landesregierung. Vgl. den [[Wikipedia]]-Artikel [http://de.wikipedia.org/wiki/Reichsstatthalter Reichsstatthalter.]</ref>, die Führung der Landesregierung eine zusätzliche). Gesetzgebungsautorität war "der Reichsstatthalter (Österreichische Landesregierung).<ref>Verordnung über das Gesetzgebungsrecht im Lande Österreich vom 30. April 1938, RGBl. I S. 455 [http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=glo&datum=19380004&seite=00000259 (GBlÖ Nr. 111/1938).]</ref> Der "Reichsstatthalter in Österreich" war seinerseits dem "Reichskommissar für die Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich" unterstellt.
    
[[Adolf Hitler]] war zunächst noch unschlüssig, wie das neue Gebiet endgültig in den territorialen Aufbau des Deutschen Reiches eingegliedert sein solle. So blieb der innere Aufbau des Landes Österreich vorerst insbesondere insofern unverändert, als es innerhalb dieses Landes immer noch die österreichischen Länder gab, zB das Land Salzburg, das weiterhin einen [[Landeshauptmann]] und eine [[Landesregierung|Landeshauptmannschaft]]<ref>Die Umbenennung des [[Amt der Salzburger Landesregierung|Amtes der Landesregierung]] in "Landeshauptmannschaft" war durch die [[Ständestaat]]s<nowiki></nowiki>verfassung erfolgt.</ref> (wenn auch nicht mehr einen [[Landtag]]) hatte.
 
[[Adolf Hitler]] war zunächst noch unschlüssig, wie das neue Gebiet endgültig in den territorialen Aufbau des Deutschen Reiches eingegliedert sein solle. So blieb der innere Aufbau des Landes Österreich vorerst insbesondere insofern unverändert, als es innerhalb dieses Landes immer noch die österreichischen Länder gab, zB das Land Salzburg, das weiterhin einen [[Landeshauptmann]] und eine [[Landesregierung|Landeshauptmannschaft]]<ref>Die Umbenennung des [[Amt der Salzburger Landesregierung|Amtes der Landesregierung]] in "Landeshauptmannschaft" war durch die [[Ständestaat]]s<nowiki></nowiki>verfassung erfolgt.</ref> (wenn auch nicht mehr einen [[Landtag]]) hatte.
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==Organisation des Reichsgaus nach dem Ostmarkgesetz==
 
==Organisation des Reichsgaus nach dem Ostmarkgesetz==
Der Reichsgau war staatliche Verwaltungsbezirke und Selbstverwaltungskörperschaft (§&nbsp;2).
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Der Reichsgau war staatlicher Verwaltungsbezirk und Selbstverwaltungskörperschaft (§&nbsp;2).
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An der Spitze des Reichsgaues stand der Reichsstatthalter. Er unterstand den Obersten Reichsbehörden (§&nbsp;3) können Weisungen des Reichsstatthalters aufheben.
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An der Spitze des Reichsgaues stand der Reichsstatthalter. Er unterstand den Obersten Reichsbehörden (§&nbsp;3).
    
Die Aufgaben und Befugnisse der obersten Organe der ehemals österreichischen Länder gingen auf den Reichsstatthalter, ausnahmsweise auf die in Betracht kommenden Obersten Reichsbehörden über (§&nbsp;4).
 
Die Aufgaben und Befugnisse der obersten Organe der ehemals österreichischen Länder gingen auf den Reichsstatthalter, ausnahmsweise auf die in Betracht kommenden Obersten Reichsbehörden über (§&nbsp;4).
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==Übergang==
 
==Übergang==
 
Im September 1939 wurde die Regierungs- und Verwaltungsspitze des Landes mit Blick auf dessen bevorstehende Umbildung in einen Reichsgau neu organisiert:<ref>Vgl. [[Siegfried Göllner]], [http://www.stadt-salzburg.at/pdf/zeitungsdokumentation_1939.pdf Die Stadt Salzburg im Jahr 1939. Zeitungsdokumentation,] S.&nbsp;429 (25.9.1939).</ref>
 
Im September 1939 wurde die Regierungs- und Verwaltungsspitze des Landes mit Blick auf dessen bevorstehende Umbildung in einen Reichsgau neu organisiert:<ref>Vgl. [[Siegfried Göllner]], [http://www.stadt-salzburg.at/pdf/zeitungsdokumentation_1939.pdf Die Stadt Salzburg im Jahr 1939. Zeitungsdokumentation,] S.&nbsp;429 (25.9.1939).</ref>
* Der bisherige Landesstatthalter (d.h. Landeshauptmann-Stellvertreter<ref>Die Umbenennung des Landeshauptmann-Stellvertreters in "Landesstatthalter" war durch die Ständestaatsverfassung erfolgt.</ref>) [[Albert Reitter|Dr. Albert Reitter]] übernahm das neue Amt eines Regierungspräsidenten, das als Verbindung zwischen dem Landeshauptmann (künftig: Reichsstatthalter) und den Abteilungen der Landeshauptmannschaft diente.
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* Der bisherige Landesstatthalter (d. h. Landeshauptmann-Stellvertreter<ref>Die Umbenennung des Landeshauptmann-Stellvertreters in "Landesstatthalter" war durch die Ständestaatsverfassung erfolgt.</ref>) [[Albert Reitter|Dr. Albert Reitter]] übernahm das neue Amt eines Regierungspräsidenten, das als Verbindung zwischen dem Landeshauptmann (künftig: Reichsstatthalter) und den Abteilungen der Landeshauptmannschaft diente.
 
* Die weiteren Mitglieder der Landesregierung – Landesrat [[Paul Krennwallner]] und Landesrat [[Anton Resch]] – verloren ebenfalls ihrer Funktionen.
 
* Die weiteren Mitglieder der Landesregierung – Landesrat [[Paul Krennwallner]] und Landesrat [[Anton Resch]] – verloren ebenfalls ihrer Funktionen.
 
* Das Amt des [[Landesamtsdirektor|Regierungsdirektor]]s entfiel im Hinblick auf das neue Amt eines Regierungspräsidenten; [[Oskar Hausner|Dr. Oskar Hausner]] führte von nun an die Abteilungen III und IV der Landeshauptmannschaft.
 
* Das Amt des [[Landesamtsdirektor|Regierungsdirektor]]s entfiel im Hinblick auf das neue Amt eines Regierungspräsidenten; [[Oskar Hausner|Dr. Oskar Hausner]] führte von nun an die Abteilungen III und IV der Landeshauptmannschaft.
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* Bis zur Schaffung neuer Posten verblieben Finanzreferent [[Erich Gebert|Gebert]], der stellvertretende Gauleiter [[Anton Wintersteiger|Wintersteiger]] und Landesrat [[Karl Springenschmid]] auf ihren bisherigen Stellen.
 
* Bis zur Schaffung neuer Posten verblieben Finanzreferent [[Erich Gebert|Gebert]], der stellvertretende Gauleiter [[Anton Wintersteiger|Wintersteiger]] und Landesrat [[Karl Springenschmid]] auf ihren bisherigen Stellen.
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Das Amt des an der Spitze des Reichsgaus stehenden Reichsstatthalters, hier: „Reichsstatthalters in Salzburg“, wurde in der Folge vom jeweiligen [[Gauleiter]] (bis 1941 [[Friedrich Rainer]], ab 1941 [[Gustav Adolf Scheel]]) bekleidet.
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Das Amt des an der Spitze des Reichsgaus stehenden Reichsstatthalters, hier: "Reichsstatthalters in Salzburg", wurde in der Folge vom jeweiligen [[Gauleiter]] (bis 1941 [[Friedrich Rainer]], ab 1941 [[Gustav Adolf Scheel]]) bekleidet.
    
==Siehe auch==
 
==Siehe auch==
 
* [[Wikipedia]]-Artikel [http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%96sterreich_in_der_Zeit_des_Nationalsozialismus#L.C3.A4nder_als_Reichsgaue Österreich in der Zeit des Nationalsozialismus]
 
* [[Wikipedia]]-Artikel [http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%96sterreich_in_der_Zeit_des_Nationalsozialismus#L.C3.A4nder_als_Reichsgaue Österreich in der Zeit des Nationalsozialismus]
* Salzburgwiki-Artikel [[Nationalsozialismus]], [[NS-Zeit]], [[Zweiter Weltkrieg]]
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* SALZBURGWIKI-Artikel [[Nationalsozialismus]], [[NS-Zeit]], [[Zweiter Weltkrieg]]
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==Quellen, Fußnoten==
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==Quelle ==
:*[[Benutzer:Karl Irresberger|Eigenartikel Irresberger]]
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*[[Benutzer:Karl Irresberger|Eigenartikel Irresberger]]
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== Einzelnachweise ==
 
<references/>
 
<references/>
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[[Kategorie:Geschichte]]
 
[[Kategorie:Geschichte]]
[[Kategorie:Zweiter Weltkrieg]]
   
[[Kategorie:Nationalsozialismus]]
 
[[Kategorie:Nationalsozialismus]]
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[[Kategorie:Verwaltung]]