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Der Erwerb aller Burgen im Land Salzburg war dann Ende des [[14. Jahrhundert]] im wesentlichen beendet. Für alle von den Erzbischöfen erworbenen Burgen (gekauft, geerbte oder gewaltsam angeeignet) galt ein Grundsatz: Sie wurden weder verkauft noch verlehnt, sondern zunächst eben von Burgrafen verwaltet, die man später dann ''Pfleger'' nannte. Dieses System hatte den Vorteil, dass einerseits keine Burg verloren ging und andererseits der Landadel durch ein besonderes Dienstverhältnis, das Amt des Pflegers, an den Erzbischof gebunden war.  
 
Der Erwerb aller Burgen im Land Salzburg war dann Ende des [[14. Jahrhundert]] im wesentlichen beendet. Für alle von den Erzbischöfen erworbenen Burgen (gekauft, geerbte oder gewaltsam angeeignet) galt ein Grundsatz: Sie wurden weder verkauft noch verlehnt, sondern zunächst eben von Burgrafen verwaltet, die man später dann ''Pfleger'' nannte. Dieses System hatte den Vorteil, dass einerseits keine Burg verloren ging und andererseits der Landadel durch ein besonderes Dienstverhältnis, das Amt des Pflegers, an den Erzbischof gebunden war.  
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Im Spätmittelalter war der die Stellung als erzbischöflicher Pfleger ''der'' Beruf schlechthin. Angehörige der ältesten und angesehensten Familien waren Burggrafen oder Pfleger  und somit landesfürstliche Beamte. Es war eine der grundlegenden Voraussetzungen für einen ''modernen Beamtenstaat''. Die Rechte und Pflichten waren in den ''Pflegschaftsreversen'' festgeschrieben. Diese erhielten die Beamten bei ihrer Amtseinsetzung. Inhaltlich entsprachen diese Urkunden, die bereits im [[13. Jahrhundert]] bezeugt sind, dem [[Salzburger Dienstrecht]].
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Im Spätmittelalter war der die Stellung als erzbischöflicher Pfleger ''der'' Beruf schlechthin. Angehörige der ältesten und angesehensten Familien waren Burggrafen oder Pfleger  und somit landesfürstliche Beamte. Es war eine der grundlegenden Voraussetzungen für einen ''modernen Beamtenstaat''. Die Rechte und Pflichten waren in den ''Pflegschaftsreversen'' festgeschrieben. Diese erhielten die Beamten bei ihrer Amtseinsetzung. Inhaltlich entsprachen diese Urkunden, die bereits im [[13. Jahrhundert]] bezeugt sind, dem Salzburger Dienstrecht.
    
==Aufgaben==
 
==Aufgaben==