Salzburger Erbämter: Unterschied zwischen den Versionen

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* '''Erbschenk''' (seit [[Maximilian Gandolph Graf von Kuenburg|Fürsterzbischof Max Gandolf von Kuenburg]] im Geschlecht der [[Kuenburg (Adelsgeschlecht)|Grafen von Kuenburg]] erblich)
 
* '''Erbschenk''' (seit [[Maximilian Gandolph Graf von Kuenburg|Fürsterzbischof Max Gandolf von Kuenburg]] im Geschlecht der [[Kuenburg (Adelsgeschlecht)|Grafen von Kuenburg]] erblich)
 
* '''Erbkämmerer''' (im Geschlecht der [[Salzburger Landstände#Ritterstand|Grafen von Törring und Dengling]] erblich)
 
* '''Erbkämmerer''' (im Geschlecht der [[Salzburger Landstände#Ritterstand|Grafen von Törring und Dengling]] erblich)
* '''Erbtruchsess''' (bis [[1584]] von den [[Wispeck]], dann den [[Kuen-Belasy]], im [[18. Jahrhundert]] von den [[Lamberg|Fürsten von Lamberg]] bekleidet, danach vakant)
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* '''Erbtruchsess''' (bis [[1584]] von den [[Wispeck]], dann den [[Khuen von Belasy|Kuen-Belasy]], im [[18. Jahrhundert]] von den [[Lamberg|Fürsten von Lamberg]] bekleidet, danach vakant)
 
Sie sind zu unterscheiden von arbeitsintensiveren [[Hofämter]]n wie [[Salzburger Hofkanzler|Hofkanzler]], [[Erklärungen früherer Bezeichnungen und Ausdrücke#H|Hofrat]], [[Erklärungen früherer Bezeichnungen und Ausdrücke#K|Kämmerer]], Oberst-Kämmerer udgl.  
 
Sie sind zu unterscheiden von arbeitsintensiveren [[Hofämter]]n wie [[Salzburger Hofkanzler|Hofkanzler]], [[Erklärungen früherer Bezeichnungen und Ausdrücke#H|Hofrat]], [[Erklärungen früherer Bezeichnungen und Ausdrücke#K|Kämmerer]], Oberst-Kämmerer udgl.  
  

Version vom 10. Mai 2011, 22:41 Uhr

Hofämter

Am fürsterzbischöflichen Hof gab es, wie auch an anderen Fürstenhöfen seit karolingischer Zeit üblich, vier Hofämter von nur mehr protokollarischer Bedeutung; sie wurden als „Erbämter“ bezeichnet:

Sie sind zu unterscheiden von arbeitsintensiveren Hofämtern wie Hofkanzler, Hofrat, Kämmerer, Oberst-Kämmerer udgl.

Rechtsstellung

Die vier Hof- oder Erbämter am Hofe des Erzbischofs waren seit Ende des 13. Jahrhunderts an die benachbarten Fürsten verlehnt: das Ehrenamt eines Marschalls an den Herzog der Steiermark, das eines Truchsessen an den Herzog von Kärnten, das eines Schenken an den Herzog von Österreich und das eines Kämmerers an den Herzog von Bayern. Die Herzöge übertrugen die Ämter als erbliche Lehen an Salzburger Dienstleute.[1]

Der Inhaber eines Erbamtes war verpflichtet, in Salzburg ansässig zu sein, um dem Erzbischof zu dienen, dem neuen Erzbischof zu huldigen und hier seinen Dienst auszuüben. Bis zum Ende des Mittelalters beschränkte sich der Dienst auf die Mitwirkung an die den Regierungsantritt eines neuen Erzbischofs umgebenden Zeremonien.[1]

Die Träger der vier Erbämter nahmen aber innerhalb des Salzburger Adels eine Sonderstellung ein, sie besaßen mehr Rechte: z. B. das Recht, selbst Lehen zu verleihen, und weiterreichende Gerichtsrechte über ihre Hintersassen als der übrige Adel.[1]

Andere Erbämter

Auch andere Ämter waren erblich – so das Erbausfergenamt – oder wurden fallweise erblich vergeben, wie das Amt eines Pflegers (dann: "Erbpflege"), zB die Pflege Windisch-Matrei der Herren von Lasser zu Zollheim.

Siehe auch

Quellen

Einzelnachweise