Bezirkshauptmannschaft: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 8. Juni 2010, 13:34 Uhr
Die Bezirkshauptmannschaft (BH) ist die Verwaltungsbehörde der einzelnen Bezirke (in Salzburg auch: Gaue) des Bundeslandes Salzburg. In der Stadt Salzburg wird diese Aufgabe, wie in allen Städten mit eigenem Statut, vom Magistrat wahrgenommen.
Allgemeines
In der Reihe der staatlichen Verwaltung ist die Bezirkshauptmannschaft die unterste Behörde. In ihr sind von der Landesregierung bestellte, also nicht vom Volk gewählte, Beamte und Vertragsbedienstete mit unterscheidlicher fachlicher Qualifikation tätig:
- Juristen
- Amtsärzte
- Diverse Sachverständige
Die Aufgaben der Bezirkshauptmannschaft umfassen vor allem die "klassische Hoheitsverwaltung" des Bezirks, wie Gewerbe-, Wasser- und Verkehrsrecht oder Gemeindeaufsicht, Gesundheits- und Sozialthemen. Auch in Fragen der Sicherheitsverwaltung und in 1. Instanz bei Angelegenheiten der Bundes- und Landesverwaltung wird die Bezirkshauptmannschaft tätig.
An der Spitze der Bezirkshauptmannschaft steht der von der Landesregierung ernannte Bezirkshauptmann (oder auch die Bezirkshauptfrau), der direkt dem Landeshauptmann unterstellt ist.
Bezirkshauptmannschaften in Salzburg
Im Bundesland Salzburg bestehen fünf Bezirkshauptmannschaften, die mit den Gauen ident sind und mit einer Ausnahme nach ihren Hauptorten benannt sind:
- Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung (Flachgau)
- Bezirkshauptmannschaft Hallein (Tennengau)
- Bezirkshauptmannschaft St. Johann im Pongau (Pongau)
- Bezirkshauptmannschaft Zell am See (Pinzgau)
- Bezirkshauptmannschaft Tamsweg (Lungau)
Quelle
- Österreich Lexikon [1]