Bürgergarde der Stadt Salzburg: Unterschied zwischen den Versionen
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Die '''Bürgergarde''' der [[Salzburg|Stadt Salzburg]] blickt auf eine sehr lange Geschichte und Tradition zurück. Bereits [[1287]] wurden den Bürgern Salzburgs mit dem [[Sühnebrief]] von Erzbischof [[Rudolf I. von Hoheneck]] erstmals (politische) Rechte zugestanden. Damit war auch die Geburtsstunde der Bürgergarde angebrochen, die damals eine militärische Funktion zum Schutz der Stadt inne hatte. | Die '''Bürgergarde''' der [[Salzburg|Stadt Salzburg]] blickt auf eine sehr lange Geschichte und Tradition zurück. Bereits [[1287]] wurden den Bürgern Salzburgs mit dem [[Sühnebrief]] von Erzbischof [[Rudolf I. von Hoheneck]] erstmals (politische) Rechte zugestanden. Damit war auch die Geburtsstunde der Bürgergarde angebrochen, die damals eine militärische Funktion zum Schutz der Stadt inne hatte. | ||
Version vom 29. August 2009, 14:01 Uhr
Die Bürgergarde der Stadt Salzburg blickt auf eine sehr lange Geschichte und Tradition zurück. Bereits 1287 wurden den Bürgern Salzburgs mit dem Sühnebrief von Erzbischof Rudolf I. von Hoheneck erstmals (politische) Rechte zugestanden. Damit war auch die Geburtsstunde der Bürgergarde angebrochen, die damals eine militärische Funktion zum Schutz der Stadt inne hatte.
Die sich im Laufe der Zeit ändernden militärischen Strategien ließen die Bedeutung der Bürgergarde zunächst schwinden. 1979 bewirkte Kommerzialrat Erwin Markl die Wiedergründung der Bürgergarde. Sie widmet sich seither dem Aspekt der Traditionspflege und wirkt bis heute bei großen Ereignissen mit, wie zum Beispiel an der Georgi-Kirchweih, der Umrahmung der Festspieleröffnung oder auch der alljährlichen Martini-Feier, mit der dem Stadtpatron, dem heiligen Martin, gedacht wird.
Quelle
- Buch "Die Bürgergarde der Stadt Salzburg (1287 - 2005)", Vorwort Dr. Heinz Schaden, Quelle www.buergergarde-salzburg.at