Hinterthal

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Links unten Hinterthal, darüber der Südrand des Steinernen Meeres und rechts der Hochkönigstock. Bildmitte der Filzensattel, rechts das Gemeindegebiet von Mühlbach am Hochkönig, unten die Bergstation Aberg mit Höhenrücken zum Hundstein. Gerald Lehner fliegt hier 11 000 Fuß (~ 3 350 m ü. A.) über dem Mitterpinzgau.

Hinterthal ist ein Ortsteil der Pinzgauer Gemeinde Maria Alm am Steinernen Meer.

Geografie

Er befindet sich neun Kilometer östlich des Gemeindezentrums an der Urslau. Der Ortsteil liegt zwischen dem Fuß des Steinernen Meeres und der Übergossenen Alm des Hochkönigstocks in 1 016 m ü. A.. Richtung Südosten führt die Hochkönig Straße (B 164) mit einer maximalen 15prozentigen Steigung zum Filzensattel hinauf.

Die Ortschronik von Hinterthal weist im Winter 1816/1817 eine sechs Meter dicke Schneedecke aus: Auf der Ostseite der Pfarrkirche Hinterthal ist unter der Hohlkehle in sechs Metern Höhe ein Farblinie gezogen: Schneehöhe am 1. Mai 1817, diese Farblinie kann man noch heute erkennen.

Die alte Volksschule Hinterthal wurde 1970 aufgelassen.

Problematik Schneeräumung

Hinterthal ist als "Schneeloch" bekannt. Im Winter 2018/2019 türmten sich hier über zwei Meter Schnee. Da war die Schneeräumung eine besondere Herausforderung. Eine, die laut Bürgermeister Hermann Rohrmoser (SPÖ) für die Gemeinde nicht mehr zu bewältigen ist. Deshalb teilte die Gemeinde den privaten Weggenossenschaften in Hinterthal mit, dass sie deren Straßen ab dem Winter 2020/2021 nicht mehr räumen werde. Betroffen sind etwa 230 Objekte. Dabei handelt es sich fast ausschließlich um Zweitwohnsitze. Geräumt werden nur noch die Hauptzufahrten.

Rohrmoser sagt, die letzten Jahre und vor allem der Jänner 2019 seien schneereich gewesen und die Gemeinde sei mit ihren Kapazitäten nicht mehr ausgekommen. Rohrmoser: "Unsere acht, neun Bauhofleute waren rund um die Uhr im Einsatz und schafften es nicht mehr im Rahmen der erlaubten Arbeitszeit. Und im Sommer fehlen sie uns wochen- und monatelang wegen Zeitausgleich, wodurch wir Arbeiten vergeben müssen." Auch der Fuhrpark reiche nicht aus.

Das sei der Hauptgrund für die Maßnahme, sagt Rohrmoser. Ein anderer Grund sei, dass die Gemeinde bei allen anderen Genossenschaftswegen keine Schneeräumung durchführt. Immer wieder haben sich andere Genossenschaften beschwert, dass in Hinterthal geräumt wird. Wie Rohrmoser ausführt, sei das Schneeräumen in Hinterthal über Jahrzehnte so gewachsen. Anscheinend sei bei der Errichtung der ersten Ferienhäuser eine mündliche Vereinbarung getroffen worden, in der 50 Prozent der Kosten von Genossenschaften übernommen wurde.

Unter den Zweitwohnungsbesitzern von Hinterthal ist auch eine Reihe von Anwälten. Einer davon ist Martin Kienitz aus Schleswig-Holstein, zugleich Obmann der Weggenossenschaft Cottage. Ihm scheint, dass sich derzeit eine Art "Zweitwohnsitzler-Bashing" (öffentliche Beschimpfung) zu etablieren scheint. So sei auch die Ortstaxe für Zweitwohnsitze um 67 Prozent auf den Maximalbetrag erhöht worden. Kienitz: "Ich habe mein Haus 20 Jahre mit redlich verdientem Geld bei der hiesigen Raika abbezahlt. Ich bin Teil eines Geschäftsmodells vieler Gemeinden in Österreich. Die Besitzer von Zweitwohnungen lassen zehn bis 20 Mill. Euro im Jahr in der Region. Ich muss mich nicht dafür schämen."

Nachdem mehrere Gespräche mit dem Bürgermeister keine Lösung gebracht hätten, ging man jetzt auf rechtlichem Weg gegen die Einstellung der Schneeräumung vor. Man hatte bei der Gemeinde den Antrag gestellt, die Interessentenstraßen als Gemeindestraßen zu widmen. Kienitz: "Eine Interessentenstraße dient laut Landesgesetz zur Erschließung kleiner Siedlungen und verstreuter Objekte. Das ist nicht mehr der Fall, weil Hinterthal inzwischen fast geschlossen bebaut ist." Also müssten Gemeindestraßen ausgewiesen werden, für deren Räumung zu 100 Prozent die Gemeinde zuständig sei. Falls die Gemeinde den Antrag ablehnt, was keine Überraschung wäre, geht die Sache wohl zum Verwaltungsgericht.

Die Gemeinde ließ von einem Sachverständigen für Verkehrsplanung ein Gutachten zur Verkehrsbedeutung der Straße anfertigen. Das lag im August 2020 vor. Laut Landesstraßengesetz verbinden Gemeindestraßen im Gegensatz zu Interessentenstraßen "größere Siedlungen" miteinander, erläutert er im Gutachten. Was eine Siedlung sei, definiere dieses Gesetz nicht, aber das "Ländliches Straßennetz-Erhaltungsfonds-Gesetz". Dort heißt es, größere Siedlungen bestünden aus mindestens 25 ständig bewohnten Bauten. An den vier Straßen gebe es bei 274 Nebenwohnsitzen nur 22 Hauptwohnsitze. Zudem wurden bei einer Befahrung fast nur geschlossene Läden wahrgenommen. Der Schluss: keine 25 ständig bewohnten Häuser, keine Gemeindestraße, keine Räumpflicht.

Der Anwalt der Anrainer bezeichnet das Gutachten in seiner Stellungnahme als mangelhaft. Die Befahrung, bei der geschlossene Fensterläden bemerkt wurden, habe am 10. Mai stattgefunden, als noch zahlreiche Corona-Maßnahmen aufrecht waren. Zudem seien Hauptwohnsitze nicht mit ständig bewohnten Wohneinheiten gleichzusetzen. Und da es sich bei Hinterthal um ein geschlossenes Ortsgebiet handle, müsse es als Ganzes betrachtet werden, und nicht die einzelnen Straßen.

Quellen

  • Salzburger Nachrichten, 24. Februar 2009, 29. Jänner und 24. August 2020
  • Karte Salzburg, Tirol, Osttirol, Ed. Hölzel