Einliegerwesen

Aus Salzburgwiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Auszug aus dem Obertrumer Einlegerbuch von 1923

Beim Einliegerwesen handelte es sich um die organisierte, abwechselnde Unterbringung alter, nicht mehr arbeitsfähiger Menschen für die Dauer von jeweils einem Tag bis zu einigen Wochen auf Bauernhöfen, bei Handwerkern, in Pfarrhöfen oder größeren Betrieben.

Allgemeines

Klischees verdrängen vieles, was die Gesellschaft nicht gerne hören will. Das gilt auch für das Los einer unterprivilegierten Schicht der Bevölkerung, der so genannten Einlieger. An dieser relativ kleinen Gruppe (im Land Salzburg um 1920 ca. 1 000 - 1 500 Personen) zeigt sich deutlich der scharfe Kontrast zum Scheinbild der "guten alten Zeit".

Das Fürsorgewesen im Land Salzburg bestand bis zum ersten Drittel des 19. Jahrhunderts aus verschiedenen, den jeweiligen regionalen Verhältnissen angepassten Versorgungssystemen: Die Ausgabe von Naturalien oder Geld von den lokalen Armenkassen oder Pfarren. Zahlreiche Fonds wurden dazu auch von Privatpersonen gegründet und vom zuständigen Pflegegericht zusammen mit dem Ortspfarrer verwaltet. Geschlossene Anstalten, wie Spitäler, Armen- und Bruderhäuser gab es nur in Städten und Märkten.

Erst ab 1827 wurden Pfarrarmeninstitute in Salzburg eingeführt, die bis 1874 bestanden. Sie waren Organisationen zur Sammlung und Verteilung von Almosen, mit einem auf drei Jahren gewählten Armenvater, mit einem Rechnungsführer (meist ein Lehrer), der vom Pfleger in Abstimmung mit dem Pfarrer ernannt wurde. Neben der unterstützenden offenen Armenpflege und der geschlossenen Armenfürsorge in Spitälern, Armen- und Bruderhäusern war vor allem die Einlage (im Erzstift Salzburg seit 1754) weit verbreitet.

Beim Einliegerwesen handelte es sich um die organisierte, abwechselnde Unterbringung alter, nicht mehr arbeitsfähiger Menschen für die Dauer von jeweils einem Tag bis zu einigen Wochen auf Bauernhöfen, bei Handwerkern, in Pfarrhöfen oder größeren Betrieben. Auf die Einlage waren vor allem alte, ledige Dienstboten angewiesen, die im Alter und Verarmungsfall auf keinerlei familiäre Unterstützung zählen konnten. Weiters auch jene, die durch Unfall, Krankheit oder Kriegsverwundungen erwerbsunfähig geworden waren.

Ehepaare, die ihre Lebensgemeinschaft hätten aufgeben müssen, oder Personen mit "widerlichen" Krankheiten (z. B.: Ausschläge), kamen für eine Einlage nicht in Betracht. Kinder wurden nicht "eingelegt", sondern bei Pflegeeltern untergebracht, welche von der Gemeinde hierfür ein so genanntes "Zuchtgeld" bekamen.

Die Einlage war im süddeutschen Raum und in den Alpenländern weit verbreitet. In Bayern hieß die Einlage "von Haus zu Haus gehen" oder "Reihumspeisen". Im Tiroler Unterland nannte man es mundartlich "ostattn" (abstatten). In der Schweiz, in Liechtenstein und in Vorarlberg bezeichnete man es als "Versorgung nach der Rod" (Rod = in einer bestimmten Reihenfolge), den Einlieger mundartlich auch als "Umi-Esser". Im Lungau wurden die Einlieger auch "Einleiber" oder "Inleiber" genannt.

Armut wurde häufig als selbst verschuldet angesehen. Daher galt arm zu sein auch vielfach als Schande. Den Betroffenen wurde fehlende Sparsamkeit oder mangelnder Fleiß vorgeworfen. In die Einlage oder ins Armenhaus zu kommen, bedeutete meist der Verachtung ausgesetzt zu sein.

Wie lange ein Einleger zu beherbergen war, hing von der jährlichen Steuerleistung des Quartiergebers ab. Anfang des 20. Jahrhunderts war es ein Tag je 10 Kronen. Ein Schneidermeister in Obertrum musste einen Einlieger je Umlaufperiode für einen Tag aufnehmen, die Brauerei Sigl aber für 169 Tage.

Die Einlegerin Elisabeth Reischl aus Koppl wechselte in den Jahren 1829/30 in 422 Tagen 44-mal ihr Quartier. Die einzelnen Unterkunftszeiten betrugen zwischen zwei und 24 Tagen. Die Einlegerin Eva Sieder aus Tamsweg war im Jahr 1912 bei 46 unterschiedlichen Quartiergebern untergebracht. Eine Bäuerin erinnert sich: "__Schlecht ist es den Einliegern gegangen; sie wanderten von Haus zu Haus. Oft sind sie im Stall gestorben (...)". (Girtler).

Wer in einer Gemeinde einen ununterbrochenen Aufenthalt von zehn Jahren erreichte, erwarb das Heimatrecht (18201938, einige Male novelliert) und damit den Anspruch auf das Armenhaus bzw. die Einlage. Wer kein Heimatrecht erwerben konnte, weil man in manchen Gemeinden dem Dienstboten vor Ablauf der Zehnjahresfrist keine Arbeit mehr gab und sich dieser in einer anderen Gemeinde verdingen musste, endete oftmals als Bettler, wenn er arbeitsunfähig geworden war.

Jede Person, die in der Einlage war, musste ein so genanntes "Einlegerbuch" mit sich führen und vom jeweiligen Quartiergeber bestätigen lassen. Die Gemeinden zahlten an die Quartiergeber für die Einleger eine Verpflegungsgebühr, die sich um 1900 ungefähr auf eine Krone je Tag belief.

Die Gemeinde Tamsweg besitzt noch einige komplette Einlegerbücher, die Gemeinde Obertrum noch einige Blätter aus verschiedenen Einlegerbüchern.

Die Einlage wurde bei uns erst am 1. April 1939 gesetzlich aufgehoben.

Von der Not der seinerzeitigen hilfsbedürftigen Menschen, vor allem auch der Einlieger, bis zur Versorgung unserer alten Mitbürger in den gut ausgestatteten Seniorenheimen von heute, spannt sich eine der bedeutsamsten Entwicklungen unseres Sozialsystems.

Quellen und Literatur

  • Borscheid, Peter; Bausinger, Hermann u.a. (Hrsg.): Die Gesellschaft braucht die Alten. Fragen der (Wieder-) Eingliederung in den Lebenszusammenhang. Opladen 1998 (Bürger im Staat, Band 2).
  • Borscheid, Peter (Hrsg.): Alter und Gesellschaft. Stuttgart 1995. (Marburger Forum Philippinum).
  • Ehmer, Josef/ Gutschner, Peter (Hrsg.): Das Alter im Spiel der Generationen. Historische und sozialwissenschaftliche Beiträge. Wien, Köln, Weimar 2000.
  • Gemeinde Obertrum: Einlegerbuch Obertrum, Listen und Tabellen, 1923
  • Gemeinde Tamsweg: Kopien aus zwei Original-Einleger-Büchern der Gemeinde Tamsweg: für Michael Held (Einliegerzeit 1886 -1908, 37 Blätter ) und Michael Gruber (Einliegerzeit 1911 -1918, 21 Blätter), 28. März 2002, Gemeindeamt Tamsweg, Frau Schreilechner.
  • Girtler, Roland: Aschenlauge. Bergbauernleben im Wandel. 3. Aufl. Linz 1988.
  • Göckenjan, Gerd/ Kondratowitz, Hans-Joachim von (Hrsg.): Alter und Alltag. Frankfurt am Main 1988. (Edition Suhrkamp 1467, Neue Folge, Bd. 467).
  • Klammer, Peter: Auf fremden Höfen. Anstiftkinder, Dienstboten und Einleger im Gebirge. Wien, Köln, Weimar 1992.
  • Strasser, Felix, Alt-Bürgermeister von Obertrum, Jahrgang 1919: Interview am Samstag, 1.Dez. 2001, sowie Tonbandaufzeichnung seiner Schilderung über das Armenwesen der Gemeinde Obertrum in den 1920er Jahren.
  • Veits-Falk, Sabine: "Zeit der Noth". Armut in Salzburg 1803-1870. Salzburg 2000. (Salzburger Studien. Forschungen zu Geschichte, Kunst und Kultur, Bd. 2).
  • Weber, Therese (Hrsg.): Häuslerkindheit. Autobiographische Erzählungen. Köln, Graz 1984.