Christina Bayrhammer

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Landeshauptfrau Karoline Edtstadler und die neue Vorsteherin des Bezirksgerichtes Salzburg, Mag.a Christina Bayrhammer, sowie der scheidende Chef des Salzburger Bezirksgerichts, Wolfgang Filip.

Mag.a[1] Christina Bayrhammer ist seit 9. April 2026 Vorsteherin von Österreichs zweitgrößtem Bezirksgericht, dem Bezirksgericht Salzburg.

Karriere

Eigentlich hat Richterin Christina Bayrhammer ihr Amt als neue Vorsteherin des Bezirksgerichts Salzburg, das rund 100 Bedienstete zählt (Richterinnen und Richter, Diplomrechtspfleger, Kanzleikräfte, Rechtspraktikanten), bereits am 1. März angetreten. Gut fünf Wochen später, am Donnerstag, den 9. April 2026, fand nun an ihrem neuen Dienstort die Amtseinführung der 44-jährigen gebürtigen Welserin und Neo-BG-Chefin statt. Sie wolle keine Chefin von oben herab sein, sondern "kommunizieren und inspirieren statt dirigieren und anschaffen".

Im Rahmen der Feier wurde auch Bayrhammers langjähriger Vorgänger als BG-Vorsteher, Richter-Urgestein Wolfgang Filip, in den Ruhestand verabschiedet. Filip war allein nahezu 20 Jahre überaus engagierter Vorsteher des BG Salzburg und insgesamt mehr als 40 Jahre im Dienste der Justiz.

Die 44-jährige Juristin, verheiratet und Mutter zweier Kinder, wurde im Jahr 2009 zur Richterin ernannt; sie war von 2010 bis zuletzt Jugend(straf)richterin am Landesgericht Salzburg. Zudem war sie am LG seit 2024 auch Mediensprecherin.

Aufgewachsen in Eugendorf und das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Salzburg absolviert, freut sich Christina Gumpoldsberger, nach über 30 Jahren in ihre Heimat zurückzukehren: "Aufgrund eines Job-Angebotes meines Mannes, übersiedelten wir gemeinsam Anfang der 1990er ins oberösterreichische Thalheim bei Wels. Am Bezirksgericht Wels begann 1993 auch meine Justizlaufbahn. Obwohl man bei dieser langen Zeitspanne in Oberösterreich schlecht von einem «Intermezzo» sprechen kann, fühlt es sich für meine Familie und mich doch wie ein Heimkommen an". Der Wohnsitz wurde bereits nach Salzburg verlegt.[2]

Quelle

Einzelnachweis und Fußnote

  1. Bis 2006 war "Magister" (männlich) bzw. (seit 1993) "Magistra" (weiblich) der übliche akademische Grad für die meisten Studien auf Master-Niveau. "Mag." ist die gesetzliche (§55 Universitätsgesetz 2002) Abkürzung sowohl für "Magister" als auch für "Magistra", wohingegen aber auch (aus gleichstellungspolitischen Motiven) die Abkürzung "Mag.a" für "Magistra" propagiert und verwendet wird.
  2. ustiz.gv.at/lg-salzburg/landesgericht-salzburg/medienstelle/pressemitteilungen, 1. August 2024