Bezirksschulräte
Bezirksschulräte waren im Land Salzburg (wie in ganz Österreich) Organe der Schulaufsicht mit Zuständigkeit für die Pflichtschulen eines politischen Bezirks (1869–2014).
Bezirksschulräte im Land Salzburg
Die Bezirksschulräte im Land Salzburg waren zuletzt:
- Bezirksschulrat Salzburg-Stadt
- Bezirksschulrat Salzburg-Umgebung (bis 1896: Salzburg-Land)
- Bezirksschulrat für Hallein (ab 1896 nach Schaffung der Bezirkshauptmannschaft Hallein)
- Bezirksschulrat für Tamsweg
- Bezirksschulrat für St. Johann im Pongau
- Bezirksschulrat für Zell am See
Zusammensetzung
Der Bezirksschulrat stand unter der Leitung des Leiters der jeweiligen Bezirksverwaltungsbehörde.[1] Zum Personalstand gehörte auch der Bezirksschulinspektor.[2]
Geschichte
Das Reichsvolksschulgesetz von 1869[3] führte die Bezirksschulräte als Organe der Unterrichtsverwaltung auf Bezirksebene ein.
Die Bezirksschulräte für das Herzogtum Salzburg wurden noch im Laufe des Jahres 1869 konstituiert, der Beginn ihrer Amtswirksamkeit wurde auf den 20. September 1869 festgesetzt. Damit gingen die Agenden der bisherigen Schuldistrikts-Aufsichten und die der Bezirksverwaltungsbehörden in Schulsachen auf die Bezirksschulräte über.[4]
Die Institution der Bezirksschulräte blieb bis zur österreichweiten Schulbehördenreform 2014 bestehen, die mit 1. August 2014 wirksam wurde. Ihre Aufgaben und ihr Personal wurden von den Landesschulräten übernommen.[2]
Quellen
- SALZBURGWIKI-Artikel über die Bezirksschulräte, die Bezirksschulinspektoren und den Landesschulinspektor
Einzelnachweise
- ↑ Z. B. Salzburger Zeitung, 10. September 1875, S. 1
- ↑ 2,0 2,1 ORF Salzburg, 5. Mai 2014: Bezirksschulräte werden abgeschafft; ORF Steiermark, 1. August 2014: Pflichtschulinspektoren statt Bezirksschulräte; Artikel "Bildungsdirektion Salzburg"
- ↑ Gesetz, durch welches die Grundsätze des Unterrichtswesens bezüglich der Volksschulen festgestellt werden, RGBl. Nr. 62/1869
- ↑ Salzburger Zeitung, 13. September 1869, S. 1: Kundmachung