Salzburger Landtag
Der Salzburger Landtag ist das Forum der parlamentarischen Demokratie im Bundesland Salzburg, das im Chiemseehof im Sitzungszimmer tagt.
Geschichte
Nachdem das ehemalige Fürsterzbistum Salzburg 1816 zu k.k. Österreich gekommen war, dauerte es nochmals 45 Jahren, bevor das mittlerweile zum Herzogtum Salzburg geänderte Land seinen eigenen Landtag hatte. Am 6. April 1861 trat dieser Landtag - ausnahmslos aus Männern bestehende - erstmals zusammen.
Erst 1919 durften alle Frauen und Männer zur Wahl eines Landtags gehen. Bis dahin waren Wahlen nur einer Minderheit der Bevölkerung erlaubt (Großgrundbesitzern oder Höchstbesteuerte u.a.).
Rechtsgrundlage
Die Rechtsgrundlage für den Salzburger Landtag ist die Salzburger Landesverfassung (Artikel 11 bis 33). [1]
Zusammensetzung und Funktion
Der Landtag besteht aus 36 Mitgliedern (Landtagsabgeordnete)n.
Die Mitglieder des Landtages sind bei Ausübung dieses Berufes an keinen Auftrag gebunden (= sog. freies Mandat).
Die Sitzungen des Landtages sind öffentlich.
Funktionen
Dem Landtag kommen drei klassische Funktionen eines Parlaments zu:
Wahl von Staatsorganen
Der Landtag wählt:
- Landeshauptmann
- Präsident und ein Präsidenten-Stellvertreter (Zweiter Präsident) des Landtages
- Mitglieder der Landesregierung
- Salzburger Mitglieder des Bundesrates
- Direktor des Landesrechnungshofes
Gesetzgebung
- Der Landtag beschließt die Gesetze des Landes und überwacht ihre Ausführung.
Die Zuständigkeiten (Kompetenzen) des Landestages zur Gesetzgebung ergeben sich nicht aus der Landesverfassung, sondern aus Art. 15 der Bundes-Verfassung. Soweit eine Angelegenheit nicht ausdrücklich durch die Bundesverfassung der Gesetzgebung oder auch der Vollziehung des Bundes übertragen ist, verbleibt sie im selbständigen Wirkungsbereich der Länder.
- Kompetenzen (Beispiele):
- Baurecht
- Raumordnung
- Naturschutz
- Jagd und Fischerei
- Landwirtschaft
- Soziales (Sozialhilfe, Mindestsicherung, Behindertenhilfe, ... )
- Grundverkehr
Kontrolle von Landesregierung und Verwaltung
Der Landtag hat politische und finanzielle Möglichkeiten, das tatsächliche Regierungs- und Verwaltungshandeln mit der in Zahlen gegossenen politischen Willensbildung im allgemeinen Vertretungskörper zu vergleichen und zu kontrollieren.
Der Landtag hat folgende Kontrollinstrumente:
- politische Kontrolle
- Interpellationsrecht (Fragerecht); zB. mündliche oder schriftliche Landtagsanfragen
- Resolutionsrecht (Entschließungsrecht); zB. Entschließung über die Ausübung der Vollziehung
- Enqueterecht (Untersuchungsausschuss)
- rechtliche Kontrolle
- Akteneinsicht
- Berichte des Rechnungshofes, Landesrechnungshofes, der Volksanwaltschaft etc.
- finanzielle Kontrolle
- Landesvoranschlag und Rechnungsabschluss
- Die Budgethoheit ist eine zentrale Befugnis des Landtages. Der Landtag beschließt jährlich den Landesvoranschlag (Budget) und genehmigt den Rechnungsabschluss.
- Berichte von Rechnungshofes und Landesrechnungshof
Wahl
Die Gesetzgebungsperiode des Landtages dauert - abgesehen vom Fall der vorzeitigen Auflösung des Landtages - vom Tag seines ersten Zusammentrittes an gerechnet fünf Jahre, jedenfalls aber bis zu dem Tag, an dem der neue Landtag zusammentritt.
Der Landtag wird alle fünf Jahre von der Landesbevölkerung direkt gewählt.
Salzburger Landtag in Zahlen
Datenstand 2011
- 36 Landtagsabgeordnete, davon 15 Frauen (2013)
- die größte Fraktion: die Volkspartei mit 11 Sitzen, gefolgt von der SPÖ mit 9, Die Grünen sieben, FPÖ sechs und Team Stronach drei (2013);
- die Abgeordneten sind durchschnittlich 50 Jahre alt;
- Verdienst: ein Landtagsabgeordneter erhalt 4.450 Euro brutto, 14 mal im Jahr; netto sind das 2.634 Euro; der Klubvorsitz erhält 7.752 Euro brutto, der Zweite Präsident 6.935 Euro brutto, der Landtagspräsident 8.976 Euro brutto;
- neben den Abgeordneten selbst sind dem Landtag Landesbeamte zugeordnet: 2011 waren es 6,8 Vollzeitstellen, dazu kommen zehn Stellen im Landesrechnungshof;
- der Landtag hat ein Jahresbudget von etwa 7,5 Millionen Euro, das sind 0,35 Prozent des Landesbudgets;
- pro Jahr finden etwa 8 Plenarsitzungen im Sitzungssaal im ersten Stock des Chiemseehofs sowie 25 Sitzungen der Ausschüsse im Ausschusssitzungszimmer im Erdgeschoss statt, dazu kommen noch Sitzungen von Unterausschüssen und Enquete-Kommissionen, 2014 waren dies etwa 10;
- etwa 40 Gesetze werden vom Landtag jährlich beschlossen, dazu kommen rund 150 Initiativen und Anträge, 160 Anfragen, Untersuchungsausschüsse und Rechnungshofberichte;
- ein erheblicher Teil der beschlossenen Anträge sind Wünsche an die Bundesregierung, weil das Land kein Gesetzgebungsrecht in der Materie hat;
- bei Angelegenheit im Naturschutz, Jagd, Fischerei und Ähnlichem kann das Land Salzburg selbst entscheiden;
Siehe auch
- Aufgeschnappt und aufgemerkt, Zitate „Im Landtag aufgeschnappt“
Bilder von Mitgliedern des Landtags
aktuelle und ehemalige Mitglieder des Salzburger Landtages – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien auf Wikimedia Commons
Quellen
- Salzburger Landesverfassung
- www.salzburg.gv.at/landtag
- "Salzburger Nachrichten", 6. April 2011