Direktor
„Direktor“ ist eine Bezeichnung für Menschen, die Führungspositionen innehaben.
Verwaltung
So ist „Direktor“, auch in Zusammensetzungen („ … direktor“), in der österreichischen Verwaltung (und darüber hinaus) ein üblicher Titel (Amtstitel, Verwendungsbezeichnung, Funktionsbezeichnung …) leitender Beamter.
Das geläufigste Beispiel ist wohl, dass der Leiter einer Schule als „Direktor“ bezeichnet wird.[1]
„Direktor“, auch in Zusammensetzungen („ … direktor“), ist insbesondere auch die offizielle oder halboffizielle Bezeichnung verschiedener leitender Beamter des Landes Salzburg, insbesondere im Amt der Salzburger Landesregierung; dies ist insbesondere beim Landesamtsdirektor (dem Leiter des inneren Dienstes des Amtes der Salzburger Landesregierung) der Fall, davon abgesehen kann mit „…direktor“
- ein Abteilungsleiter – vgl. z. B.
- Landesfinanzdirektor (welcher mit der Finanzlandesdirektion, einer nicht mehr bestehenden Bundesbehörde, nichts zu tun hat),
- Landesbaudirektor (Leiter der Abteilung 6 – Landesbaudirektion),
- der Leiter einer Fachabteilung (z. B. Landessanitätsdirektor) oder
- der Leiter eines Referates (z. B. Landesveterinärdirektor, Landesforstdirektor)
gemeint sein, wenn solche Bezeichnungen seit alters bestehen oder sich eingebürgert haben.[2]
Auch der Landesrechnungshof wird von einem Direktor geleitet.[2]
Der Landespolizeidirektor ist hingegen (wie früher der Polizeidirektor oder der Sicherheitsdirektor) kein Landes-, sondern ein Bundesbeamter, der eine Bundesbehörde leitet.[2]
Der Magistratsdirektor ist der Leiter des inneren Dienstes des Magistrats der Landeshauptstadt Salzburg.[2]
Dem Direktorium des Salzburger Festspielfonds (gebräuchlicher: der Salzburger Festspiele) gehörte bis zum Jahr 2010 (außer dem Präsidenten und dem Intendanten) auch ein Kaufmännischer Direktor an; der Schauspieldirektor und der Konzertdirektor der Salzburger Festspiele sind hingegen nicht Mitglieder dieses Entscheidungsgremiums, sondern stehen nur in einer Vertragsbeziehung zum Salzburger Festspielfonds.[2]
Privatwirtschaft
In der Privatwirtschaft ist die Bezeichnung „Direktor“ für Inhaber von Leitungsfunktionen ebenfalls gebräuchlich, wird aber verschiedentlich durch englischsprachige Bezeichnungen wie „CEO“[3] verdrängt.
Siehe auch
- Artikel Direktoren, Präsidenten und Rektoren des Mozarteums
- zum österreichischen Titelwesen:
Quellen, Anmerkungen
- ↑ Siehe z. B. §§ 217 und 231c des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, § 55 des Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes, § 2 des Landesvertragslehrpersonengesetzes 1966 und § 46a des Vertragsbedienstetengesetzes 1948.
- ↑ 2,0 2,1 2,2 2,3 2,4 Vgl. die verlinkten Salzburgwiki-Artikel.
- ↑ Siehe dazu den Wikipedia-Artikel „Chief Executive Officer“ und den Wikipedia-Artikel „Euphemismus“, Abschnitt „Ausdrücke aus Fach- und Fremdsprachen“.
Weiterführend
Für Informationen zum Thema Direktor, die über den Bezug zu Salzburg hinausgehen, siehe zum Beispiel den Eintrag in der deutschsprachigen Wikipedia zum selben Thema.