Hofmark
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Hofmark ist ein Begriff aus dem mittelalterlichen Recht im Herzogtum Bayern und angrenzenden Gebieten, auch im Erzstift Salzburg. Er bezeichnet den abgegrenzten Bezirk einer Grundherrschaft, der das Recht zur niederen Gerichtsbarkeit hatte.[1]
1805 gab es im Kurfürstentum Salzburg (zu dem auch der Rupertiwinkel gehörte) folgende Hofmärke:[2]
- Bischofshofen, im Besitz des Fürstbischofs von Chiemsee
- Fischhorn, im Besitz des Fürstbischofs von Chiemsee
- Koppl, im Besitz des Fürstbischofs von Chiemsee
- Lampoding, im Besitz der Lodronschen Sekundogenitur
- Leopoldskron, gräflich-firmianisch
- Mauterndorf, domkapitlisch
- Sieghartstein, gräflich-ueberackerisch
- Thurn, im Besitz des Grafen von Plaz
- Triebenbach, im Besitz des Herrn Joachim von Schidenhofen
- Ursprung, im Besitz des Freiherrn von Rehlingen
- Wolkersdorf, im Besitz der Lodronschen Sekundogenitur
Quellen
- ↑ Wikipedia-Artikel Hofmark.
- ↑ Salzburger Staatskalender 1805, S. 86 bis 88.