Nationalparkgesetz Hohe Tauern

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Das Nationalparkgesetz Hohe Tauern ist die gesetzliche Grundlage zur Schaffung des Nationalparks Hohe Tauern gewesen.

Allgemeines

Das Nationalparkgesetz Hohe Tauern war das 106. Gesetz vom 19. Oktober 1983 über die Errichtung des Nationalparkes Hohe Tauern im Land Salzburg. Es wurde im Landesgesetzblatt für das Land Salzburg am 29. Dezember 1983 ausgegeben und umfasste:

  • Nr. 106 Gesetz über die Errichtung des Nationalparkes Hohe Tauern im Land Salzburg
  • Nr. 107 Verordnung der Salzburger Landesregierung - Festlegung der Grenzen der Außen- und Kernzonen des Nationalparkes Hohe Tauern im Land Salzburg


Das Projekt Stollenbahn Schareck im Winter 2010/2011 fachte die Diskussion neu an, ob dieses Nationalparkgesetz lediglich für Bereiche über der Erde anzuwenden ist oder auch für Bereiche unter der Erde. So kam es im März 2011 zu einem Neuentwurf des Gesetzes, in dem nun dezidiert steht, dass der Schutz nicht an der Erdoberfläche endet. Landeslegist Ferdinand Faber meinte, bisher sei es eine inhaltliche Interpretation gewesen, dass der Schutz nicht an der Erdoberfläche ende. Im neuen Entwurf steht es nun so wortwörtlich drinnen.

Diese Neufassung wurde auch deshalb notwendig, weil man EU-Vorgaben wie die Vogelschutzrichtlinien einarbeiten musste. Diese Bestimmungen gelten zwar schon lange im Nationalpark Hohe Tauern, jedoch verlangt die EU, dass diese auch im Gesetz verankert sind.

Reaktionen zur Neufassung

Der Bad Gasteiner Bürgermeister Gerhard Steinbauer (ÖVP) bezeichnet diese Festlegung in der Quelle als Schwachsinn. Und weiter Dann müsste der Bahntunnel von Böckstein nach Mallnitz auch zusperren, denn der geht auch unter dem Nationalpark durch. Entweder ein Nationalpark verträgt sich mit Tunnels oder nicht. Worin sich der Bürgermeister insoferne irrt, als der besagte Bahntunnel 1909 eröffnet wurde, jedoch die Errichtung des Nationalparks Hohe Tauern formal erst mit der Unterzeichnung der Dreiländer-Vereinbarung durch die drei Landeshauptleute von Kärnten, Salzburg und Tirol in Heiligenblut am 21. Oktober 1971 beschlossen wurde. Und es sich somit um einen bestehenden Tunnel handelt, im Gegensatz zu einem neuen Tunnel unter dem Schareck.

Weblinks

Quelle